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   BGH, 08.09.2010 - 2 StR 274/10   

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https://dejure.org/2010,9918
BGH, 08.09.2010 - 2 StR 274/10 (https://dejure.org/2010,9918)
BGH, Entscheidung vom 08.09.2010 - 2 StR 274/10 (https://dejure.org/2010,9918)
BGH, Entscheidung vom 08. September 2010 - 2 StR 274/10 (https://dejure.org/2010,9918)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 23 StGB, § 211 StGB, § 212 StGB, § 213 StGB
    Versuchtes Tötungsdelikt: Mordmerkmal der Heimtücke; notwendige Prüfung eines minder schweren Fall des Totschlags

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 23 StGB, § 211 StGB, § 212 StGB, § 213 StGB
    Versuchtes Tötungsdelikt: Mordmerkmal der Heimtücke; notwendige Prüfung eines minder schweren Fall des Totschlags

  • Wolters Kluwer

    Fehlerfreie Strafrahmenbestimmung trotz unterlassener Erörterung der Möglichkeit eines minderschweren Falls des Totschlags bei einer Tötung wegen sexueller Übergriffe auf das Kind durch den Getöteten

  • rewis.io

    Versuchtes Tötungsdelikt: Mordmerkmal der Heimtücke; notwendige Prüfung eines minder schweren Fall des Totschlags

  • rewis.io

    Versuchtes Tötungsdelikt: Mordmerkmal der Heimtücke; notwendige Prüfung eines minder schweren Fall des Totschlags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 213; StPO § 349 Abs. 2; StPO § 349 Abs. 4
    Fehlerfreie Strafrahmenbestimmung trotz unterlassener Erörterung der Möglichkeit eines minderschweren Falls des Totschlags bei einer Tötung wegen sexueller Übergriffe auf das Kind durch den Getöteten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 10
  • NJ 2011, 404
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.01.1991 - 3 StR 205/90

    Straftaten gegen das Leben: Mordmerkmal Heimtücke

    Auszug aus BGH, 08.09.2010 - 2 StR 274/10
    Dies steht der Annahme der Heimtücke entgegen (vgl. BGHSt 32, 382, 384; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 7 und 13).

    Dem steht nicht entgegen, dass der Nebenkläger bis zuletzt nicht bemerkt hatte, dass der Angeklagte ein Messer mit sich führte, und sich somit in der Gefährlichkeit des zu erwartenden Angriffs verschätzt haben kann (vgl. insoweit BGHR StGB § 211 Heimtücke 13).

  • BGH, 10.01.1989 - 1 StR 732/88

    Annahme von "Arglosigkeit" bei Erwartung eines sonstigen schweren Angriffs auf

    Auszug aus BGH, 08.09.2010 - 2 StR 274/10
    Dies steht der Annahme der Heimtücke entgegen (vgl. BGHSt 32, 382, 384; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 7 und 13).
  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84

    Zeitpunkt der Arglosigkeit

    Auszug aus BGH, 08.09.2010 - 2 StR 274/10
    Dies steht der Annahme der Heimtücke entgegen (vgl. BGHSt 32, 382, 384; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 7 und 13).
  • BGH, 15.02.2022 - 4 StR 491/21

    Mord (Heimtücke: Arglosigkeit, Erwarten eines Angriffs gegen das Leben,

    Besorgt das Opfer einen gewichtigen Angriff auf seine körperliche Integrität, ist es vielmehr selbst dann nicht arglos, wenn es etwa wegen fehlender Kenntnis von der Bewaffnung des Täters die Gefährlichkeit des erwarteten Angriffs unterschätzt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. September 2010 ? 2 StR 274/10, NStZ-RR 2011, 10; Urteil vom 9. Januar 1991 ? 3 StR 205/90, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 13).
  • LG Essen, 16.06.2015 - 22 Ks 5/15

    Billigende Inkaufnahme des Todes des Opfers durch den Täter bei gefährlichen

    Rechnet das Opfer in der konkreten Tatsituation demgegenüber mit derartigen Angriffen auf seine körperliche Unversehrtheit, liegt eine Arglosigkeit im Sinne des § 211 StGB auch dann nicht vor, wenn das Opfer die Gefährlichkeit des zu erwartenden Angriffs unterschätzt hat (BGH, NStZ-RR 2011, S. 10).
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