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   BGH, 08.09.2010 - 2 StR 407/10   

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https://dejure.org/2010,13290
BGH, 08.09.2010 - 2 StR 407/10 (https://dejure.org/2010,13290)
BGH, Entscheidung vom 08.09.2010 - 2 StR 407/10 (https://dejure.org/2010,13290)
BGH, Entscheidung vom 08. September 2010 - 2 StR 407/10 (https://dejure.org/2010,13290)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 49 Abs 1 StGB, § 29 BtMG
    Strafurteil wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln: Notwendige Begründung der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 49 Abs 1 StGB, § 29 BtMG
    Strafurteil wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln: Notwendige Begründung der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe

  • Wolters Kluwer

    Gebotenheit einer kurzen Freiheitsstrafe durch eine Strafkammer bei Vorliegen einer Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • rewis.io

    Strafurteil wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln: Notwendige Begründung der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe

  • rewis.io

    Strafurteil wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln: Notwendige Begründung der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 47 Abs. 1
    Gebotenheit einer kurzen Freiheitsstrafe durch eine Strafkammer bei Vorliegen einer Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Auszüge)

    "Unerlässlich” muss die kurzfristige Freiheitsstrafe sein, nicht nur geboten

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Haftstrafe unter sechs Monaten?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.03.1994 - 4 StR 75/94

    Freiheitsstrafe - Gesamtwürdigung - Verhängung - Unverzichtbarkeit

    Auszug aus BGH, 08.09.2010 - 2 StR 407/10
    Die Verhängung einer Freiheitsstrafe unter sechs Monaten hat regelmäßig nur dann Bestand, wenn sie sich aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar bzw. "unerlässlich" (§ 47 Abs. 1 StGB) erweist (BGHR StGB § 47 Abs. 1 Umstände 6; Fischer a.a.O. § 47 Rn 7).
  • OLG Stuttgart, 16.07.2008 - 4 Ss 383/08

    Strafurteil: Notwendige Prüfung und Begründung der Unerlässlichkeit einer kurzen

    Auszug aus BGH, 08.09.2010 - 2 StR 407/10
    Dass eine Freiheitsstrafe "geboten" (d.h. angebracht, sinnvoll, präventiv Erfolg versprechend usw.) ist, reicht allerdings nicht aus (Fischer a.a.O.; OLG Stuttgart StraFo 2009, 118 f.).
  • KG, 03.11.2015 - 161 Ss 233/15

    Berechnung des Ablaufs der Bewährungszeit

    Dass eine Freiheitsstrafe angebracht, sinnvoll, präventiv Erfolg versprechend usw. ist, reicht nicht aus (vgl. BGH Beschluss vom 8. September 2010 - 2 StR 407/10 - Fischer, StGB 62. Aufl., § 47 Rdn. 7 mit weit. Nachweisen).
  • OLG Hamburg, 24.10.2019 - 9 Rev 23/19

    Diebstahl: Strafzumessung und Voraussetzungen für die Verhängung einer kurzen

    Unerlässlichkeit bedeutet mehr als Gebotenheit (vgl. BGH StraFo 2010, 500; OLG Dresden StV 2016, 649).
  • OLG Naumburg, 12.03.2012 - 2 Ss 157/11

    Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung in Strafsachen; Schuldumfang beim

    Die Unerlässlichkeit bedarf einer besonderen und eingehenden Begründung (§ 267 Abs. 3 S. 2 Hs. 2 StPO; Francke in MüKoStGB § 47 Rdn. 9), sie bedeutet mehr als Gebotenheit (BGH 2 StR 407/10 vom 08. September 2010, zitiert nach JURIS; Senat, Beschluss vom 28. Juni 2011, 2 Ss 68/11).
  • OLG Naumburg, 28.06.2011 - 2 Ss 68/11

    Strafverfahren: Prüfung der Schuldfähigkeit bei einer Persönlichkeitsstörung;

    Die Unerlässlichkeit bedarf einer besonderen und eingehenden Begründung (§ 267 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 StPO; Franke, § 47 Rdn. 9), da sie mehr als Gebotenheit bedeutet (BGH, Beschluss vom 8. September 2010, 2 StR 407/10).
  • LG Hamburg, 05.11.2020 - 612 KLs 15/20
    Eine Freiheitsstrafe unter sechs Monaten darf nach § 47 Abs. 1 StGB nur dann verhängt werden, wenn besondere Umstände, die in der Tat oder der Persönlichkeit des Täters liegen, die Verhängung einer Freiheitsstrafe zur Einwirkung auf den Täter oder zur Verteidigung der Rechtsordnung unerlässlich machen (vgl. BGH, Beschl. v. 08.09.2010 - 2 StR 407/10 -, juris).
  • OLG Naumburg, 13.08.2015 - 2 Rv 94/15

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe bei negativer Kriminalprognose

    Die Unerlässlichkeit muss mit einer umfassenden und erschöpfenden Begründung unter Beachtung des Regel-Ausnahmeverhältnisses dargestellt werden (BGH 2 StR 407/10 vom 08. September 2010, zitiert nach juris; Francke in MüKo, StGB, § 47 Rdnr. 9; Senat, Beschlüsse vom 28. Juni 2011, 2 Ss 68/11 und 12. März 2012, 2 Ss 157/11).
  • OLG Düsseldorf, 02.03.2012 - 2 RVs 18/12

    Strafrecht - Wann die Verhängung einer Geldstrafe die Regel und die Verhängung

    Die Verhängung einer Freiheitsstrafe unter sechs Monaten hat regelmäßig nur Bestand, wenn sie sich auf Grund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unerlässlich erweist und dies in den Urteilsgründen dargestellt wird; dass eine kurze Freiheitsstrafe "geboten" oder "erforderlich" ist, reicht nicht aus (BGH StraFo 2010, 500; BGHR StGB § 47 Abs. 1 Umstände 6; OLG Stuttgart StraFo 2009, 118, 119).
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