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BGH, 08.09.2015 - 4 StR 251/15 |
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Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO
Urteilsgründe (Angabe der zu Grunde liegenden Strafnormen) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 46b StGB, § 267 Abs. 3 Satz 1 1. Halbsatz StPO, § 57 Abs. 1 Satz 1 WaffG, §§ 1, 22a Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a KWKG, § 52 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b WaffG
- Wolters Kluwer
Erhebliche Beeinträchtigung der Tatopfer durch die Bedrohung "mit den besonders gefährlichen Waffen"; Gerichtliche Würdigung der Rechtslage des entschiedenen Falles in vollen Breite
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2; StGB § 46b
Erhebliche Beeinträchtigung der Tatopfer durch die Bedrohung "mit den besonders gefährlichen Waffen"; Gerichtliche Würdigung der Rechtslage des entschiedenen Falles in vollen Breite - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Strafgesetzliche Normen - und die Urteilsformel