Rechtsprechung
BGH, 08.09.2016 - 1 StR 346/16 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
§ 257c StPO; § 56 Abs. 1 Satz 1 StGB
Hinweis auf mögliche Bewährungsauflagen vor einer Verständigung (erforderlicher Umfang des Hinweises) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 56b Abs 1 S 1 StGB, § 257c StPO
Verständigung im Strafverfahren: Hinweispflicht auf in Betracht kommende Bewährungsauflagen - IWW
§ 349 Abs. 4 StPO, § 56b Abs. 1 Satz 1 StGB, § 257c StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 56c Abs. 1 Satz 1 StGB, § 56b StGB
- Wolters Kluwer
Verfahrensfehler beim Zustandekommen der Verständigung aufgrund eines nicht erteilten Hinweises auf die Anordnung einer Bewährungsauflage vor Abschluss der Vereinbarung
- rewis.io
Verständigung im Strafverfahren: Hinweispflicht auf in Betracht kommende Bewährungsauflagen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensfehler beim Zustandekommen der Verständigung aufgrund eines nicht erteilten Hinweises auf die Anordnung einer Bewährungsauflage vor Abschluss der Vereinbarung
- rechtsportal.de
StGB § 56b Abs. 1 S. 1; StPO § 257c
Verfahrensfehler beim Zustandekommen der Verständigung aufgrund eines nicht erteilten Hinweises auf die Anordnung einer Bewährungsauflage vor Abschluss der Vereinbarung - datenbank.nwb.de
Verständigung im Strafverfahren: Hinweispflicht auf in Betracht kommende Bewährungsauflagen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Bewährungsauflage 10.000 , darauf muss vor einer Absprache hingewiesen werden.
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verständigung im Strafverfahren - und die Bewährungsauflagen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Anforderungen des Deals im Strafverfahren gem. § 257c StPO betreffend Bewährungsauflagen
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 07.05.2014 - 5 KLs 19965/12
- BGH, 08.09.2016 - 1 StR 346/16
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2016, 379
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.01.2014 - 4 StR 254/13
Verständigung (Recht auf ein faires Verfahren; Aufklärungspflicht des Gerichts …
Auszug aus BGH, 08.09.2016 - 1 StR 346/16
bb) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein Angeklagter vor einer Verständigung gemäß § 257c StPO, deren Gegenstand die Verhängung einer zur Bewährung auszusetzenden Freiheitsstrafe ist, auf konkret in Betracht kommende Bewährungsauflagen hingewiesen werden, die nach § 56b Abs. 1 Satz 1 StGB der Genugtuung für das begangene Unrecht dienen und deren Erteilung Voraussetzung für die in Aussicht gestellte Strafaussetzung ist (BGH, Beschluss vom 29. Januar 2014 - 4 StR 254/13, BGHSt 59, 172, 174).Erst die Kenntnis des Umstandes, dass ihm neben der zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe weitere Maßnahmen mit Vergeltungscharakter drohen, die - wie hier in Form von Zahlungsauflagen - eine erhebliche Belastung darstellen können, versetzt den Angeklagten in die Lage, von seiner Entscheidungsfreiheit, ob er auf das Angebot des Gerichts eingehen möchte, auf einer hinreichenden tatsächlichen Grundlage Gebrauch zu machen (BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2014 - 4 StR 254/13, BGHSt 59, 172, 174 f. und vom 11. September 2014 - 4 StR 148/14, NJW 2014, 3173).
Der Senat kann nicht ausschließen, dass sich die Angeklagte nicht auf die Verständigung eingelassen hätte, wenn sie vor deren Zustandekommen darauf hingewiesen worden wäre, dass zur Genugtuung für das begangene Unrecht die Erteilung einer Bewährungsauflage gemäß § 56b StGB in Betracht kommt (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., NJW 2013, 1058, 1067, 1071; BGH, Beschluss vom 29. Januar 2014 - 4 StR 254/13, BGHSt 59, 172, 176).
- BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10
Verständigungsgesetz
Auszug aus BGH, 08.09.2016 - 1 StR 346/16
Nur durch einen solchen vorherigen Hinweis kann sichergestellt werden, dass der Angeklagte vollumfänglich über die Tragweite seiner Mitwirkung informiert ist und er deshalb autonom darüber entscheiden kann, ob er von seiner Freiheit, die Aussage zu verweigern, Gebrauch macht oder sich auf eine Verständigung einlässt (vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., NJW 2013, 1058, 1071; siehe auch BT-Drucks. 16/12310, S. 14, 15).Der Senat kann nicht ausschließen, dass sich die Angeklagte nicht auf die Verständigung eingelassen hätte, wenn sie vor deren Zustandekommen darauf hingewiesen worden wäre, dass zur Genugtuung für das begangene Unrecht die Erteilung einer Bewährungsauflage gemäß § 56b StGB in Betracht kommt (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., NJW 2013, 1058, 1067, 1071; BGH, Beschluss vom 29. Januar 2014 - 4 StR 254/13, BGHSt 59, 172, 176).
- BGH, 07.10.2014 - 1 StR 426/14
Verständigung (Recht auf faires Verfahren: Offenlegung von Bewährungsweisungen …
Auszug aus BGH, 08.09.2016 - 1 StR 346/16
Danach ist es erforderlich, dass das Gericht vor einer Verständigung offenlegt, dass es die Verhängung einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe allein nicht für ausreichend hält, sondern zur Verwirklichung der Genugtuungsfunktion des Strafverfahrens Bewährungsauflagen in Betracht zieht, die Bestandteil der Rechtsfolgenerwartung sind und gemäß § 56b Abs. 1 Satz 1 StGB - anders als Bewährungsweisungen gemäß § 56c Abs. 1 Satz 1 StGB (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2014 - 1 StR 426/14, NStZ 2015, 179) - als Genugtuung für begangenes Unrecht eine strafähnliche Sanktion darstellen. - BGH, 11.09.2014 - 4 StR 148/14
Verständigung (Recht auf faires Verfahren; erforderliche Belehrung über die …
Auszug aus BGH, 08.09.2016 - 1 StR 346/16
Erst die Kenntnis des Umstandes, dass ihm neben der zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe weitere Maßnahmen mit Vergeltungscharakter drohen, die - wie hier in Form von Zahlungsauflagen - eine erhebliche Belastung darstellen können, versetzt den Angeklagten in die Lage, von seiner Entscheidungsfreiheit, ob er auf das Angebot des Gerichts eingehen möchte, auf einer hinreichenden tatsächlichen Grundlage Gebrauch zu machen (BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2014 - 4 StR 254/13, BGHSt 59, 172, 174 f. und vom 11. September 2014 - 4 StR 148/14, NJW 2014, 3173).
- BGH, 06.02.2018 - 5 StR 600/17
Einziehung von Taterträgen (zwingende Maßnahmen der Vermögensabschöpfung kein …
aa) Aus dessen Gewährleistung hat die höchstrichterliche Rechtsprechung allerdings für Fälle, in denen die Verhängung einer Bewährungsstrafe Gegenstand einer Verständigung war, eine Verpflichtung des Gerichts zur Offenlegung des gesamten Umfangs der Rechtsfolgenerwartung vor Zustandekommen der Verständigung in Bezug auf Bewährungsauflagen abgeleitet (BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2014 - 4 StR 254/13, BGHSt 59, 172, 174, 175, und vom 8. September 2016 - 1 StR 346/16, NStZ-RR 2016, 379; siehe auch OLG Saarbrücken, NJW 2014, 238, 239; OLG Frankfurt, NJW 2015, 1974, 1975).Erst die Information darüber, dass neben der Strafe selbst weitere Maßnahmen mit Vergeltungscharakter und möglichen erheblichen Belastungen drohen, versetzten den Angeklagten in die Lage, von seiner Entscheidungsfreiheit auf einer hinreichenden tatsächlichen Grundlage Gebrauch zu machen (BGH…, Beschluss vom 29. Januar 2014 - 4 StR 254/13, aaO Rn. 11, 12; vgl. zur Abgrenzung bei einer nicht von der Informationspflicht umfassten Bewährungsweisung einer Wohnsitzwechselanzeige BGH, Beschlüsse vom 7. Oktober 2014 - 1 StR 426/14, NStZ 2015, 179, 180, und vom 8. September 2016 - 1 StR 346/16, aaO;… OLG Frankfurt, aaO S. 1976).
- BGH, 09.01.2018 - 1 StR 368/17
Belehrung über die Rechtsfolgen einer Verständigung (erforderlicher Hinweis auf …
aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein Angeklagter vor einer Verständigung gemäß § 257c StPO, deren Gegenstand die Verhängung einer zur Bewährung auszusetzenden Freiheitsstrafe ist, auf konkret in Betracht kommende Bewährungsauflagen hingewiesen werden, die nach § 56b Abs. 1 Satz 1 StGB der Genugtuung für das begangene Unrecht dienen und deren Erteilung Voraussetzung für die in Aussicht gestellte Strafaussetzung ist (BGH, Beschlüsse vom 8. September 2016 - 1 StR 346/16, NStZ-RR 2016, 379, 380 und vom 29. Januar 2014 - 4 StR 254/13, BGHSt 59, 172, 174).Erst die Kenntnis des Umstandes, dass ihm neben der zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe weitere Maßnahmen mit Vergeltungscharakter drohen, die - wie hier in Form der Zahlungsauflage nebst kumulativ verhängter Arbeitsauflage - eine erhebliche Belastung darstellen können, versetzt den Angeklagten in die Lage, von seiner Entscheidungsfreiheit, ob er auf das Angebot des Gerichts eingehen möchte, auf einer hinreichenden tatsächlichen Grundlage Gebrauch zu machen (BGH, Beschlüsse vom 8. September 2016 - 1 StR 346/16, NStZ-RR 2016, 379, 380; vom 29. Januar 2014 - 4 StR 254/13, BGHSt 59, 172, 174 f. und vom 11. September 2014 - 4 StR 148/14, NJW 2014, 3173).