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   BGH, 08.09.2020 - 4 StR 167/20   

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https://dejure.org/2020,28554
BGH, 08.09.2020 - 4 StR 167/20 (https://dejure.org/2020,28554)
BGH, Entscheidung vom 08.09.2020 - 4 StR 167/20 (https://dejure.org/2020,28554)
BGH, Entscheidung vom 08. September 2020 - 4 StR 167/20 (https://dejure.org/2020,28554)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; § 414 Abs. 1 StPO; 206a StPO; § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO
    Kosten und notwendige Auslagen bei Freispruch, Nichteröffnung und Einstellung (keine analoge Anwendung der Ausnahmevorschrift im Fall eines nicht andauernden Zustands der Schuldunfähigkeit)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    §§ 414 Abs. 1, 206a StPO, § 467 Abs. 1 StPO, § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO, § 413 StPO, § 20 StGB, § 414 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Einstellung des Verfahrens wegen Versterbens des Beschuldigten i.R.e. Revision gegen die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt im Sicherungsverfahren

  • rewis.io

    Einstellung des Sicherungsverfahrens wegen des Todes des Beschuldigten: Entscheidung über die notwendigen Auslagen des Beschuldigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 206a; StPO § 414 Abs. 1
    Einstellung des Verfahrens wegen Versterbens des Beschuldigten i.R.e. Revision gegen die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt im Sicherungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 64
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.04.2016 - 5 StR 525/15

    Auslagenerstattung im Sicherungsverfahren gegenüber dem verstorbenen

    Auszug aus BGH, 08.09.2020 - 4 StR 167/20
    Daran fehlt es etwa bei einem Beschuldigten, der aufgrund einer andauernden psychiatrischen Erkrankung schuldunfähig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. April 2016 - 5 StR 525/15, NStZ-RR 2016, 263).
  • BGH, 08.06.1999 - 4 StR 595/97

    Tod des Betroffenen; Einstellung; Rechtsbeschwerdeverfahren; Bußgeldverfahren

    Auszug aus BGH, 08.09.2020 - 4 StR 167/20
    Das angefochtene Urteil ist damit gegenstandslos, ohne dass es einer Aufhebung bedarf (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 1999 - 4 StR 595/97, BGHSt 45, 108).
  • BVerfG, 14.09.1992 - 2 BvR 1941/89

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine strafgerichtliche Kostenentscheidung

    Auszug aus BGH, 08.09.2020 - 4 StR 167/20
    Sinn und Zweck der Regelung besteht darin, dass es grob unbillig sein kann, die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse zu überbürden, wenn eine Verurteilung nur daran scheitert, dass nachträglich ein Verfahrenshindernis eingetreten ist (zum Beispiel im Falle der Verjährung, vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. September 1992 - 2 BvR 1941/89, NStZ 1993, 195).
  • BGH, 28.04.2021 - 4 StR 500/20

    Kosten und notwendige Auslagen bei Freispruch, Nichteröffnung und Einstellung

    Damit ist das angefochtene Urteil gegenstandslos (vgl. BGH, Beschluss vom 8. September 2020 - 4 StR 167/20, NStZ-RR 2021, 64).
  • BayObLG, 27.08.2021 - 204 StRR 341/21

    Asbeststrafbarkeit - Verfahrenseinstellung durch das Gericht wegen absoluter

    Der Senat schließt sich insoweit der auch in jüngerer Zeit mitunter von allen Strafsenaten des Bundesgerichtshofs sowie unter anderem bereits früher vom Bayerischen Obersten Landesgericht vertretenen Ansicht an, wonach bei einer Einstellung nach § 206a Abs. 1 StPO eine Aufhebung der vorangegangenen Sachentscheidungen nicht erforderlich ist (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 13.2.2014 - 1 StR 631/13, NStZ-RR 2014, 160, juris Rn. 2; vom 21.7.2020 - 2 StR 319/19, juris Rn. 2; vom 2.3.2011 - 2 StR 275/10, StV 2011, 483, juris Rn. 4; vom 18.10.2017 - 3 StR 342/15, juris Rn. 2; vom 5.8.1999 - 4 StR 640/98, wistra 1999, 426, juris Rn. 2; vom 24.5.2018 - 4 StR 51/17, NStZ-RR 2018, 294, juris Rn. 2; vom 8.9.2020 - 4 StR 167/20, juris Rn. 2; vom 5.4.2016 - 5 StR 525/15, juris Rn. 2; vom 17.11.2020 - 6 StR 337/20, juris Rn. 3; vom 21.4.2021 - 6 StR 102/21, juris Rn. 4; …
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