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   BGH, 08.10.1954 - V ZR 45/53   

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https://dejure.org/1954,4586
BGH, 08.10.1954 - V ZR 45/53 (https://dejure.org/1954,4586)
BGH, Entscheidung vom 08.10.1954 - V ZR 45/53 (https://dejure.org/1954,4586)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 1954 - V ZR 45/53 (https://dejure.org/1954,4586)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • RG, 05.02.1902 - V 282/01

    B.G.B. § 313.

    Auszug aus BGH, 08.10.1954 - V ZR 45/53
    Darin ändert auch die Tatsache nichts, daß das ursprüngliche Eingehen einer Verbindlichkeit gegenüber einer Person, ein Grundstück einem Dritten zu übereignen, grundsätzlich der Form des § 313 BGB bedarf (RGZ 50, 163 [165]; 81, 49 [50]).
  • RG, 03.12.1912 - III 187/12

    Auftrag und Vollmacht zur Grundstücksveräußerung

    Auszug aus BGH, 08.10.1954 - V ZR 45/53
    Darin ändert auch die Tatsache nichts, daß das ursprüngliche Eingehen einer Verbindlichkeit gegenüber einer Person, ein Grundstück einem Dritten zu übereignen, grundsätzlich der Form des § 313 BGB bedarf (RGZ 50, 163 [165]; 81, 49 [50]).
  • RG, 10.01.1903 - V 341/02

    Grundstückskaufvertrag. ; Abtretung. ; Form.

    Auszug aus BGH, 08.10.1954 - V ZR 45/53
    Nach ständiger Rechtsprechung des Reichtsgerichts, welcher der Senat beitritt, kann eine solche Abtretung formfrei geschehen (RGZ 111, 300 unter Bezugnahme auf RGZ 53, 268 [nicht 286 wie a.a.O. angegeben]).
  • RG, 27.02.1930 - VI 169/29

    Wird der in einem Aufwertungsvergleich enthaltene Verzicht auf einen anderen

    Auszug aus BGH, 08.10.1954 - V ZR 45/53
    Die Verzichtserklärung bedurfte keinesfalls der Form des § 313 BGB, da sie ja keine Verpflichtung zur Übertragung des Grundstückseigentums zum Inhalt hatte (vgl. auch RGZ 127, 296 [298]).
  • RG, 16.05.1923 - I 441/22

    Unmöglichkeit der Leistung

    Auszug aus BGH, 08.10.1954 - V ZR 45/53
    Es liegt somit nicht der in RGZ 107, 15 [17] behandelte Fall vor, daß der Kläger die Verurteilung des Beklagten zu einer festgestelltermaßen objektiv unmöglichen Leistung erstrebe.
  • RG, 17.01.1903 - I 286/02

    Erlaß.; Vertragsfreiheit.

    Auszug aus BGH, 08.10.1954 - V ZR 45/53
    Eine in diesem Anspruchsverzicht liegende Schenkung wäre daher sofort - wenn auch bedingt - vollzogen gewesen und hafte daher weder den Vorschriften über Verfügungen von Todes wegen noch dem § 518 BGB unterlegen (vgl. auch RGZ 53, 294).
  • RG, 17.10.1911 - II 127/11

    Verschaffung des Eigentums an einem fremden Grundstück.

    Auszug aus BGH, 08.10.1954 - V ZR 45/53
    So bedarf z.B. beim Verkauf eines Grundstücks, das der Verkäufer selbst erst von dritter Seite erwerben will, die Verpflichtungserklärung des Verkäufers der gerichtlichen oder notariellen Beurkundung (RGZ 77, 130).
  • RG, 04.06.1920 - VII 499/19

    Rechtsfolgen der Abtretung einer Forderung zur Einziehung

    Auszug aus BGH, 08.10.1954 - V ZR 45/53
    Der bloße Widerruf eines Auftrags nach § 671 BGB würde die Verpflichtung des Beauftragten noch nicht berühren, das, was er aus der bisherigen Geschäftsbesorgung erlangt hat, an den Auftraggeber herauszugeben (vgl. auch RGZ 99, 142).
  • RG, 01.06.1934 - VII 92/34

    Zur Anwendung des § 448 ZPO. in der Fassung der Bekanntmachung des

    Auszug aus BGH, 08.10.1954 - V ZR 45/53
    Da das Berufungsgericht sich einer eingehenden Beweiswürdigung unterzieht und die Gründe im einzelnen anführt, aus denen es zur Beeidigung des Zeugen Lukas M. und sodann zur Beweiskraft seiner Aussage gelangt, ist es kein Mangel, daß es zur Vernehmung der Parteien zu der von ihm für entscheidend erachteten Frage nicht ausdrücklich Stellung nimmt (vgl. hierzu den anders liegenden Sachverhalt in RGZ 144, 321 und insbesondere den Schlußabsatz a.a.O. S. 324).
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