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   BGH, 08.10.1980 - 3 StR 390/80   

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https://dejure.org/1980,3599
BGH, 08.10.1980 - 3 StR 390/80 (https://dejure.org/1980,3599)
BGH, Entscheidung vom 08.10.1980 - 3 StR 390/80 (https://dejure.org/1980,3599)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 1980 - 3 StR 390/80 (https://dejure.org/1980,3599)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Annahme einer Verdeckungsabsicht bei bloß bedingtem Tötungsvorsatz - Vorliegen der Voraussetzungen der Verdeckungsabsicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211; StPO § 265 Abs. 1
    Strafprozeßrecht: Rechtlicher Hinweis bei Auswechslung der Mordmerkmale

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.07.1962 - 1 StR 266/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.10.1980 - 3 StR 390/80
    Es mag zwar Fälle geben, wo auf einen Hinweis verzichtet werden kann, wenn sich die Begehungsformen der Ermöglichung oder Verdeckung einer Straftat, wie hier, auf dieselbe Tat beziehen und es nur um die Frage geht, ob diese andere Straftat den Angeklagten zu der Tötung mitbestimmt hat (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 1962 - 1 StR 266/62; BGHSt 23, 95, 97; 25, 287, 289).
  • BGH, 30.07.1969 - 4 StR 237/69
    Auszug aus BGH, 08.10.1980 - 3 StR 390/80
    Es mag zwar Fälle geben, wo auf einen Hinweis verzichtet werden kann, wenn sich die Begehungsformen der Ermöglichung oder Verdeckung einer Straftat, wie hier, auf dieselbe Tat beziehen und es nur um die Frage geht, ob diese andere Straftat den Angeklagten zu der Tötung mitbestimmt hat (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 1962 - 1 StR 266/62; BGHSt 23, 95, 97; 25, 287, 289).
  • BGH, 20.02.1974 - 2 StR 448/73

    Hinweispflicht des Gerichts bei vom Anklagevorwurf abweichender Verurteilung -

    Auszug aus BGH, 08.10.1980 - 3 StR 390/80
    Es mag zwar Fälle geben, wo auf einen Hinweis verzichtet werden kann, wenn sich die Begehungsformen der Ermöglichung oder Verdeckung einer Straftat, wie hier, auf dieselbe Tat beziehen und es nur um die Frage geht, ob diese andere Straftat den Angeklagten zu der Tötung mitbestimmt hat (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 1962 - 1 StR 266/62; BGHSt 23, 95, 97; 25, 287, 289).
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