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   BGH, 08.10.1997 - IV ZR 328/96   

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https://dejure.org/1997,10830
BGH, 08.10.1997 - IV ZR 328/96 (https://dejure.org/1997,10830)
BGH, Entscheidung vom 08.10.1997 - IV ZR 328/96 (https://dejure.org/1997,10830)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 1997 - IV ZR 328/96 (https://dejure.org/1997,10830)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 29.10.1987 - BReg. 1 Z 2/87

    Erbschaftsannahme; Ausdrücklich; Irrtum; Anfechtung; Begründung; Kenntnis;

    Auszug aus BGH, 08.10.1997 - IV ZR 328/96
    Deshalb kommt es nicht darauf an, ob den Klägern die rechtliche Möglichkeit der Ausschlagung bekannt war (dazu vgl. BayObLG FamRZ 1988, 324 f.).
  • BFH, 25.11.2020 - II R 36/18

    Auslegung einer Vermächtnisanordnung

    Dabei ist --entgegen des Vortrags der Klägerin-- unbeachtlich, dass die Klägerin möglicherweise die rechtlichen Voraussetzungen eines Vermächtnisses und dessen Annahme nicht im Einzelnen gekannt hat, denn dieses hindert die Annahme des Vermächtnisses durch schlüssiges Verhalten nicht (vgl. BGH-Beschluss vom 08.10.1997 - IV ZR 328/96, Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge 1998, 24).
  • OLG Saarbrücken, 10.05.2023 - 5 U 57/22

    Folgen einer Veräußerung von Nachlassgrundstück durch Vermächtnisnehmer und

    Für den Beschwerten muss erkennbar zum Ausdruck gebracht werden, dass der Begünstigte das Vermächtnis annimmt (vgl. OLG Stuttgart, ZEV 1998, 24; OLG Karlsruhe, ErbR 2017, 573); das bloße Wohnenbleiben in einer durch Vermächtnis zugewandten Wohnung allein etwa lässt nicht ohne weiteres auf eine konkludente Annahmeerklärung schließen (BGH, Urteil vom 12. Januar 2011 - IV ZR 230/09, NJW 2011, 1353; OLG Oldenburg, FamRZ 1999, 1618).
  • LG Heilbronn, 02.03.2021 - 3 O 23/20
    aa) Grundsätzlich ist auch nach der Annahme eines Vermächtnisses ein Verzicht darauf möglich (vgl. bspw. OLG Stuttgart, Urteil vom 31. Oktober 1996 - 19 U 80/96, juris Rn. 41; Nichtannahmebeschluss des BGH vom 8. Oktober 1997 - IV ZR 328/96).
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