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   BGH, 08.10.1999 - V ZR 149/98   

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BGH, 08.10.1999 - V ZR 149/98 (https://dejure.org/1999,7919)
BGH, Entscheidung vom 08.10.1999 - V ZR 149/98 (https://dejure.org/1999,7919)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 1999 - V ZR 149/98 (https://dejure.org/1999,7919)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.02.1996 - V ZR 239/94

    Wissenszurechnung bei arbeitsteiliger Organisationsform

    Auszug aus BGH, 08.10.1999 - V ZR 149/98
    Denn die Wissenszurechnung gründet nicht in der Organstellung oder einer vergleichbaren Position des Wissensvermittlers, sondern im Gedanken des Verkehrsschutzes und der daran geknüpften Pflicht zur ordnungsgemäßen Organisation der gesellschaftsinternen Kommunikation (BGHZ 132, 30, 37 f).

    Im vorliegenden Fall kommen aber die zeitlichen und persönlichen Grenzen einer erweiterten Wissenszurechnung zum Tragen, die von der Rechtsprechung aufgezeigt worden sind (BGHZ 132, 30, 38 f).

  • BGH, 17.05.1995 - VIII ZR 70/94

    Zurechnung des Wissens des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH einer

    Auszug aus BGH, 08.10.1999 - V ZR 149/98
    Dies schließt es hier jedenfalls aus, auf eine etwaige Kenntnis des Geschäftsführers der früheren Treuhänderin der Beklagten zurückzugreifen (vgl. auch BGH, Urt. v. 17. Mai 1995, VIII ZR 70/94, NJW 1995, 2159, 2160).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus BGH, 08.10.1999 - V ZR 149/98
    Ein solcher Indizienbeweis ist aber nur dann überzeugungskräftig, wenn andere Schlüsse aus den Indiztatsachen ernstlich nicht in Betracht kommen (BGHZ 53, 245, 260 f).
  • BGH, 12.11.1998 - IX ZR 145/98

    Kenntnis vom allgemeinen Veräußerungsverbot nach öffentlicher Bekanntmachung;

    Auszug aus BGH, 08.10.1999 - V ZR 149/98
    Diese Grundsätze können daher grundsätzlich auch für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts in Betracht kommen (vgl. BGH, Urt. v. 12. November 1998, IX ZR 145/98, NJW 1999, 284, 286 = LM KO § 8 Nrn. 4/5, Bl. 555 ff m. Anm. Berger).
  • BGH, 10.07.1987 - V ZR 152/86

    Fehler - Hauskauf - Schwammbefall - Beseitigung - Gewährleistungsausschluß -

    Auszug aus BGH, 08.10.1999 - V ZR 149/98
    An einer Entscheidung in der Sache selbst ist der Senat gehindert (§ 565 Abs. 3 Nr. 1 ZPO), da weiterhin ein arglistiges Verschweigen eines Hausschwammbefalls durch die Beklagten wegen einer von der Klägerin zu beweisenden (BGH, Urt. v. 10. Juli 1987, V ZR 152/86, NJW-RR 1987, 1415, 1416) Kenntnis des Hausverwalters und Vertreters der Beklagten bei dem Vertragsschluß im Jahr 1994 in Betracht kommt.
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