Rechtsprechung
BGH, 08.10.2008 - XII ZR 15/07 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer
Umfang von Schönheitsreparaturen bei Gewerberaummiete
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Grundreinigung des Teppichbodens als Teil der in einem Gewerberaummietvertrag vereinbarten Übertragung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter; Orientierung für die Auslegung des Begriffs der Schönheitsreparaturen an der Verordnung über wohnungswirtschaftliche ...
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Vereinbarung der Grundreinigung von Teppichboden als Schönheitsreparatur im Gewerbemietraumvertrag
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Teppichreinigung wird von den Schönheitsreparaturen des § 28 Abs. 4 Satz 3 II. BV mitumfasst
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Schönheitsreparaturen - Grundreinigung Teppichboden
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Grundreinigung des Teppichbodens als Schönheitsreparatur; Umfang von geschuldeten Schönheitsreparaturen
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Schonheitsreparaturen umfassen auch Teppichreinigung!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- beck-blog (Kurzinformation)
Dem Anstrich des Fußbodens entspricht die Grundreinigung eines Teppichbodens
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Teppichreinigung als Teil der Schönheitsreparatur?
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Teppichreinigung gehört zu Schönheitsreparaturen
- mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Schönheitsreparaturen: Grundreinigung des Teppichbodens gehört dazu
- mietrechtsinfo.de (Leitsatz)
Grundreinigung des Teppichbodens bei Gewerbemiete
- kanzlei-klumpe.de
, S. 8 (Kurzinformation)
Teppichboden-Grundreinigung als "Schönheitsreparatur"
- rechtsanwaelte-klose.com (Kurzinformation)
Teppichboden-Grundreinigung als Schönheitsreparatur
- gevestor.de (Kurzinformation)
Schönheitsreparaturen: Teppichreinigung nicht explizit in Berechnungsverordnung
- gevestor.de (Kurzinformation)
Teppichreinigung: Vermieter dürfen sie von Ihrem Mieter verlangen
- gevestor.de (Kurzinformation)
Mietrecht: Teppichboden wird reinigungspflichtig
- gevestor.de (Kurzinformation)
Verlangen Sie bei Mietende eine Teppichbodenreinigung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Grundreinigung des Teppichbodens als Schönheitsreparatur
Besprechungen u.ä. (5)
- mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Schönheitsreparaturen: Grundreinigung des Teppichbodens gehört dazu
- prewest.de
, S. 8 (Entscheidungsbesprechung)
§ 28 II. BV
Zum Begriff der Schönheitsreparaturen bei der Gewerberaummiete (RiOLG/RiBayObLG a.D. Dr. Michael J. Schmid) - baurechtsexperte.de (Entscheidungsbesprechung)
Schönheitsreparaturen und Teppichreinigung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Geschäftsraummiete: Teppichreinigung ist Teil der Schönheitsreparaturen! (IMR 2009, 46)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Geschäftsraummiete: "Rückgabe in ordnungsgemäß gereinigtem Zustand" und Teppichreinigung (IMR 2009, 47)
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 19.10.2005 - 72 O 24/05
- OLG Brandenburg, 13.12.2006 - 3 U 200/05
- BGH, 08.10.2008 - XII ZR 15/07
Papierfundstellen
- NJW 2009, 510
- MDR 2009, 255
- NZM 2009, 126
- ZMR 2009, 267
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 48/09
Wohnraummiete: Inhaltskontrolle einer Schönheitsreparaturklausel; …
a) Der Begriff der Schönheitsreparaturen bestimmt sich nach allgemeiner Auffassung auch bei preisfreiem Wohnraum anhand der bei Vertragsschluss in § 28 Abs. 4 Satz 5 der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV) enthaltenen, mit der heutigen Fassung des § 28 Abs. 4 Satz 3 II. BV übereinstimmenden Definition, wonach als Schönheitsreparaturen das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden und der Heizkörper einschließlich der Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und der Außentüren von innen anzusehen sind (vgl. Senatsurteil vom 18. Februar 2009 - VIII ZR 210/08, WuM 2009, 286, Tz. 10; BGH, Urteil vom 8. Oktober 2008 - XII ZR 15/07, NZM 2009, 126, Tz. 19; jeweils m.w.N.). - BGH, 18.03.2009 - XII ZR 200/06
Wirksamkeit einer in Form einer Individualabrede vereinbarten …
Sie haben für den von der Beklagten zu 1 verlegten Teppichboden, dessen Grundreinigung Teil der Schönheitsreparaturen ist (Senatsurteil vom 8. Oktober 2008 - XII ZR 15/07 -NJW 2009, 510), eine gesonderte Regelung getroffen. - OLG Düsseldorf, 01.10.2009 - 10 U 58/09
Umfang eines formularmäßigen Aufrechnungsverbots in einem gewerblichen …
Weder zählt die Erneuerung des Teppichboden zu den vereinbarten Schönheitsreparaturen (BGH, Urt. v. 8.10.2008, GE 2009, 111 = GuT 2008, 484 = Mk 2009, 40 = WuM 2009, 225 - XII ZR 15/07), noch hat der Kläger schlüssig dargetan, dass der Austausch erforderlich gewesen ist, weil die Beklagte den Teppichboden beschädigt hat.Sie ergibt sich aus der vertraglichen Sorgfalts- und Obhutspflicht des Mieters zur Beseitigung von Verschmutzungen und entspricht dem Abwischen von verschmutzten Heizkörpern, Fenstern Türen und Sanitäranlagen (vgl. BGH, Urt. v. 8.10.2008, GE 2009, 111 = GuT 2008, 484 = Mk 2009, 40 = WuM 2009, 225 - XII ZR 15/07).
- BGH, 10.02.2010 - VIII ZR 222/09
Wohnraummiete: Wirksamkeit der Schönheitsreparaturenklausel mit der Verpflichtung …
a) Der Begriff der Schönheitsreparaturen bestimmt sich nach allgemeiner Auffassung auch bei preisfreiem Wohnraum anhand der in § 28 Abs. 4 Satz 3 der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV) enthaltenen Definition, wonach als Schönheitsreparaturen das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden und der Heizkörper einschließlich der Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und der Außentüren von innen anzusehen sind (vgl. Senatsurteile vom 18. Februar 2009 - VIII ZR 210/08, WuM 2009, 286, Tz. 10, …und vom 13. Januar 2010, aaO, unter II 1 a; BGH, Urteil vom 8. Oktober 2008 - XII ZR 15/07, NZM 2009, 126, Tz. 19; jeweils m.w.N.). - OLG Brandenburg, 09.09.2009 - 3 U 84/05
Pachtvertrag: Anspruch des Verpächters auf Nutzungsentschädigung und …
Unter dem zuletzt genannten Begriff wird regelmäßig die Ausführung von Schönheitsreparaturen verstanden, also von Maßnahmen zur Erhaltung eines ansprechenden äußeren Erscheinungsbildes des Objekts durch Beseitigung der Spuren des vertragsgemäßen Gebrauchs (vgl. BGH, Urt. v. 08.10.2008 - XII ZR 15/07, BGHR BGB § 535 Abs. 1 Schönheitsreparaturen 1 = juris-Rdn. 25), was im Bereich von elektrischen Anlagen nur begrenzt möglich ist. - LSG Sachsen-Anhalt, 19.04.2016 - L 2 AS 412/15
Angelegenheiten nach dem SGB II - (AS)
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 8. Oktober 2008, XII ZR 15/07, NJW 2009, 510) ist für das Verständnis des Begriffs Schönheitsreparaturen nach übereinstimmender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur auf dessen Definition in § 28 Abs. 4 Satz 3 der Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz - Zweite Berechnungsverordnung (II. BV) zurückzugreifen. - AG Hamburg, 29.04.2022 - 48 C 481/19
Beendigung und Neubegründung eines gemeinschaftlichen Mietverhältnisses bei …
"Der Begriff der Schönheitsreparaturen bestimmt sich nach allgemeiner Auffassung auch bei preisfreiem Wohnraum anhand der bei Vertragsschluss in § 28 Abs. 4 Satz 5 der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV) enthaltenen, mit der heutigen Fassung des § 28 Abs. 4 Satz 3 II. BV übereinstimmenden Definition, wonach als Schönheitsreparaturen das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden und der Heizkörper einschließlich der Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und der Außentüren von innen anzusehen sind (vgl. Senatsurteil vom 18. Februar 2009 - VIII ZR 210/08, WuM 2009, 286, Tz. 10; BGH, Urteil vom 8. Oktober 2008 - XII ZR 15/07, NZM 2009, 126, Tz. 19; jeweils m.w.N.).