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   BGH, 08.10.2008 - XII ZR 84/06   

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https://dejure.org/2008,40
BGH, 08.10.2008 - XII ZR 84/06 (https://dejure.org/2008,40)
BGH, Entscheidung vom 08.10.2008 - XII ZR 84/06 (https://dejure.org/2008,40)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 2008 - XII ZR 84/06 (https://dejure.org/2008,40)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 535 ff.
    Schönheitsreparaturklauseln mit starren Fristen auch bei Gewerberäumen unwirksam

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Übertragung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter in einem Formularmietvertrag über Gewerberäume; Auslegung allgemeiner Geschäftsbedingungen; Anwendbarkeit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Wirksamkeit einer ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Schönheitsreparaturen - Übertragung bei Gewerberaummietverträgen

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Unwirksamkeit einer Schönheitsreparatur-Klausel mit starren Fristen auch in Gewerberaummietvertrag

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 535 Abs. 1 Satz 2, § 307
    Unwirksamkeit einer Schönheitsreparatur-Klausel mit starren Fristen auch in Gewerberaummietvertrag

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Schönheitsreparaturen - Mietvertrag über Gewerberäume

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schönheitsreparaturklausel mit starren Fristen auch in der Geschäftsraummiete unwirksam; Schönheitsreparaturen; Renovierung; starre Fristen; starrer Fristenplan; Gewerberaum

  • Judicialis

    BGB § 307 Bb; ; BGB § 307 Cl; ; BGB § 535 Abs. 1 Satz 2

  • ra.de
  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    AGB-Kontrolle im kaufmännischen Verkehr, Auslegung von AGB, Inhaltskontrolle, Verbot geltungserhaltender Reduktion, Unwirksamkeit einer starren Schönheitsreparaturklausel (auch) bei gewerblicher Miete

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 535 Abs. 1 S. 2 § 307
    Formularmäßige Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter von Gewerberäumen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schönheitsreparatur: Starre Fristen auch bei Gewerberäumen unwirksam

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (33)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Schönheitsreparaturklauseln mit starren Fristen auch bei Gewerberäumen unwirksam

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturklauseln mit starren Fristen auch bei Gewerberäumen unwirksam

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Mietvertrag: Schönheitsreparaturklauseln mit starren Fristen auch bei Gewerberäumen unwirksam

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturklauseln mit starren Fristen bei Gewerberäumen unwirksam

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturklauseln mit starren Fristen auch bei Gewerberäumen unwirksam

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen: Starre Fristen auch bei Gewerberaum unwirksam

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Starre Fristen für Schönheitsreparaturen bei Gewerbemietverträgen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    § 307 BGB
    Schönheitsreparaturklauseln mit starren Fristen auch bei Gewerberäumen unwirksam

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturklauseln mit starren Fristen auch bei Gewerberäumen unwirksam

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Starre Fristen für Schönheitsreparaturen auch bei Gewerbemiete unzulässig

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Keine starre Schönheitsreparaturfrist

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturklauseln mit starren Fristen bei Gewerberäumen

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Nichts Neues von der Schönheitsreparaturfront: Starre Fristen auch in Gewerbemietverträgen unwirksam

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Schönheitsreparaturklauseln auch für Gewerberäume

  • anwalt-kiel.com (Pressemitteilung)

    Schönheitsreparaturklauseln mit starren Fristen auch bei Gewerberäumen unwirksam

  • streifler.de (Zusammenfassung)

    Mietvertrag: Schönheitsreparaturklauseln mit starren Fristen auch bei Gewerberäumen unwirksam

  • kanzlei-richter.com (Kurzinformation)

    Auch im gewerblichen Bereich sind starre Fristenklauseln unwirksam

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Keine starre Schönheitsreparaturfrist

  • ra-heinicke.de PDF, S. 2 (Kurzinformation)

    Wirksamkeit einer Klausel über Schönheitsreparaturen im Gewerbemietvertrag

  • arztrecht-aktuell.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturklausel mit starren Fristen auch bei Gewerberäumen unwirksam

  • eurojuris.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturklauseln mit starren Fristen auch bei Gewerberäumen unwirksam

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturklauseln mit starren Fristen auch bei gewerblicher Miete unzulässig

  • wps-de.com (Kurzinformation)

    Wirksamkeit von Schönheitsreparatur- und Endrenovierungsklauseln

  • recht-gehabt.de (Kurzinformation)

    Gewerberaummiete: Regelmäßige Pflicht zu Schönheitsreparaturen im Mietvertrag wirksam?

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Für Gewerberäume keine starre Renovierungspflicht

  • finkeldei-online.de (Kurzinformation)

    Starre Renovierungsfristen bei Gerwerbe-Mietverträgen unzulässig

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturklauseln mit starren Fristen auch bei Gewerberäumen unwirksam

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Keine starre Schönheitsreparaturfrist

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturklauseln in Gewerberaummietverträgen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gewerberaummiete: Stärkung der Rechte des Mieters

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Starre Fristen für die Vornahme von Schönheitsreparaturen unwirksam

  • 123recht.net (Pressemeldung, 9.10.2008)

    Starre Renovierungsfristen auch bei Gewerberäumen unzulässig

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Gewerberaummietrecht:Starre Fristen für die Vornahme von Schönheitsreparaturen im Rahmen Allgemeiner Geschäftsbedingungen

Besprechungen u.ä. (7)

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    BGB § 535
    Keine Schönheitsreparatur-Klausel mit starren Fristen in Gewerberaummietvertrag

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Starre Fristen für Schönheitsreparaturen sind auch bei Gewerberaummiete unwirksam

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    AGB-Kontrolle im kaufmännischen Verkehr, Auslegung von AGB, Inhaltskontrolle, Verbot geltungserhaltender Reduktion, Unwirksamkeit einer starren Schönheitsreparaturklausel (auch) bei gewerblicher Miete

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Starren Fristen in Schönheitsreparaturklauseln bei Gewerberäumen unwirksam

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Starre Fristen in Schönheitsreparaturklauseln bei Gewerberäumen unwirksam

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 9.10.2008)

    Schönheitsreparaturklauseln mit starren Fristen auch bei Gewerberäumen unwirksam

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schönheitsreparaturklausel mit starren Fristen auch im Gewerberaummietrecht unwirksam! (IMR 2009, 4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 178, 158
  • NJW 2008, 3772
  • ZIP 2009, 275
  • MDR 2009, 77
  • NZM 2008, 890
  • ZMR 2009, 110
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 21.07.2010 - XII ZR 189/08

    Geschäftsraummietvertrag: Vorliegen eines anfänglichen Mangels der Mietsache,

    Dabei sind allgemeine Geschäftsbedingungen nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden werden (Senatsurteil BGHZ 178, 158 = NJW 2008, 3772 Tz. 14).
  • BGH, 25.10.2017 - XII ZR 1/17

    Unwirksame Werbeverlängerung im Rahmen eines Humansponsorings

    Eine geltungserhaltende Reduktion der Vertragsverlängerungsklausel auf ein inhaltlich noch zulässiges Maß (vgl. Senatsurteile BGHZ 178, 158 = NJW 2008, 3772 Rn. 32 f. und vom 27. Juni 2007 - XII ZR 54/05 - NJW 2007, 3421 Rn. 21 mwN) kommt nicht in Betracht.
  • OLG Celle, 13.07.2016 - 2 U 45/16

    Überwälzung der Kosten von Schönheitsreparaturen auf den Mieter bei Übergabe

    Dieser Rechtsprechung ist der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (vgl. NJW 2008, 3772, 3723 [BGH 08.10.2008 - XII ZR 84/06] [BGH 08.10.2008 - XII ZR 84/06] ) für das gewerbliche Mietrecht mit der Begründung gefolgt, dass die Unwirksamkeit einer starren Fristenregelung für Schönheitsreparaturen durch den Mieter in Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus der gesetzlichen Wertung folge, die insoweit nicht zwischen Wohnungsmiete und gewerblicher Miete unterscheide, und dass der Schutzzweck in Bezug auf starre Fristenregelungen für Schönheitsreparaturen bei gewerblichen Mietverhältnissen nicht grundsätzlich anders zu bewerten sei als bei der Wohnraummiete.
  • BGH, 06.04.2016 - XII ZR 29/15

    Gewerberaumietvertrag: Einschränkung der Aufrechnungsmöglichkeit mit

    Zwar ist, wenn sich eine Formularklausel nach ihrem Wortlaut aus sich heraus verständlich und sinnvoll in einen inhaltlich zulässigen und in einen unzulässigen Regelungsteil trennen lässt, die Aufrechterhaltung des zulässigen Teils rechtlich unbedenklich (Senatsurteile BGHZ 178, 158 = NJW 2008, 3772 Rn. 32 mwN und vom 14. Januar 2015 - XII ZR 176/13 - NJW 2015, 928 Rn. 23).
  • BGH, 12.03.2014 - XII ZR 108/13

    Formularmäßiger Gewerberaummietvertrag: Inhaltskontrolle für eine

    Wegen dieser langjährigen Übung, die bereits allgemeine Verkehrssitte geworden ist, hat es der Bundesgerichtshof gebilligt, dass in Formularverträgen Schönheitsreparaturen regelmäßig auf den Mieter verlagert werden, obwohl nach § 307 BGB Bestimmungen, die vom wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung abweichen, in der Regel als unangemessen und damit unwirksam anzusehen sind (vgl. BGHZ 92, 363 = NJW 1985, 480, 481; Senatsurteile vom 6. April 2005 - XII ZR 308/02 - NJW 2005, 2006, 2007 und BGHZ 178, 158 = NJW 2008, 3772 Rn. 12).

    Auch in solchen Fällen kann die Inhaltskontrolle nach § 307 BGB allerdings zur Unwirksamkeit einer Allgemeinen Geschäftsbedingung führen, insbesondere wenn sich die Regelung noch weiter als im Rahmen der mietrechtlichen Praxis erforderlich vom gesetzlichen Leitbild entfernt und zu einer unangemessenen Verschärfung der vertraglichen Verpflichtungen zu Lasten des Mieters führt (Senatsurteil BGHZ 178, 158 = NJW 2008, 3772 Rn. 15).

    Dieser Rechtsprechung hat sich der Senat für den Bereich der Gewerberaummiete angeschlossen (Senatsurteil BGHZ 178, 158 = NJW 2008, 3772 Rn. 21 ff.).

    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden werden (Senatsurteil BGHZ 178, 158 = NJW 2008, 3772 Rn. 14).

  • BGH, 26.09.2012 - XII ZR 112/10

    Geschäftsraummiete in einem Einkaufszentrum: Formularklausel über die

    Denn lässt sich eine Formularklausel nach ihrem Wortlaut aus sich heraus verständlich und sinnvoll in einen inhaltlich zulässigen und in einen unzulässigen Regelungsteil trennen, so begegnet die Aufrechterhaltung des zulässigen Teils nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keinen rechtlichen Bedenken (vgl. zuletzt Senatsurteile BGHZ 178, 158 = NJW 2008, 3772 Rn. 32 und vom 6. April 2005 - XII ZR 158/01 - NZM 2005, 863, 865).
  • LG Berlin, 08.03.2016 - 63 S 213/15

    Wohnraummiete: Regelungsumfang einer Hausordnung; Beweislast hinsichtlich eines

    Eine Zahlung unabhängig vom Zustand der Mietsache bei dessen Rückgabe ist auch als Individualvereinbarung in der hier vorhandenen Kombination mit der Überbürdung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter unwirksam (BGH, Urteil vom 06. April 2005 - XII ZR 308/02-, Urteil vom 14. Mai 2003 - VIII ZR 308/02 -, Urteil vom 08. Oktober 2008 - XII ZR 84/06 - juris).
  • BGH, 23.02.2011 - XII ZR 101/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Transparenz einer Klausel in einem

    Dabei sind Allgemeine Geschäftsbedingungen nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden werden (Senatsurteil BGHZ 178, 158 = NJW 2008, 3772 Rn. 14).

    In einer Gesamtschau können diese beiden Regelungen aus der maßgeblichen Sicht eines verständigen und redlichen Vertragspartners (Senatsurteil BGHZ 178, 158 = NJW 2008, 3772 Rn. 14) nur dahingehend verstanden werden, dass er bei einem von ihm fahrlässig verursachten Schaden an dem überlassenen Fahrzeug selbst oder an fremden Rechtsgütern von jeglicher Haftung freigestellt ist und solche Schäden durch die von der Klägerin abgeschlossenen Versicherungen ausgeglichen werden.

  • OLG Düsseldorf, 01.10.2009 - 10 U 58/09

    Umfang eines formularmäßigen Aufrechnungsverbots in einem gewerblichen

    Soll die Fristenregelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aber nur für den Regelfall gelten und Ausnahmen nach dem Erhaltungszustand zulassen, trifft den Mieter die Beweislast, dass entgegen der im Vertrag genannten Frist noch keine Renovierungsbedürftigkeit besteht (BGH, Urt. v. 8.10.2008, GE 2008, 1556 = NJW 2008, 3772 = NZM 2008, 890 = ZfIR 2009, 319 - XII ZR 84/06).
  • OLG Düsseldorf, 09.12.2010 - 10 U 66/10

    Formularmäßige Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Pächter in einem

    Der für das gewerbliche Mietrecht zuständige XII. Zivilsenat des BGH hat diese Auffassung auf die zugelassene Revision des Vermieters bestätigt (Urt. v. 8.10.2008, NJW 2008, 3772 - XII ZR 84/06) und die Unwirksamkeit einer starren Fristenregelung für die Übernahme der Schönheitsreparaturen zusammenfassend daraus abgeleitet, dass dies aus der gesetzlichen Wertung, die insoweit nicht zwischen Wohnungsmiete und gewerblicher Miete unterscheide, und aus den Grenzen folge, die die §§ 305 ff. BGB vertraglichen Vereinbarungen durch Allgemeine Geschäftsbedingungen setzten.
  • BGH, 09.10.2014 - III ZR 33/14

    Allgemeine Geschäftsbedingungen zu einem Prepaid-Mobilfunkvertrag:

  • BGH, 06.04.2016 - XII ZR 30/15

    Gewerberaummietvertrag: Inhaltskontrolle eines Aufrechnungsverbots

  • OLG Brandenburg, 25.11.2014 - 6 U 117/13

    Mietvertrag über eine Gewerbefläche in einem Supermarkt: Wirksamkeit des

  • OLG Düsseldorf, 18.01.2007 - 10 U 102/06

    Zur Wirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel in Mietvertrag über gewerbliche

  • LG Düsseldorf, 15.06.2015 - 8 S 8/15

    Abgrenzung einer allgemeinen Geschäftsbedingung (AGB) von einer Individualabrede

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