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BGH, 08.10.2009 - IX ZR 151/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von durch Grundstücksübertragung abgetretenen Eigentümergrundschulden bei der Prüfung einer objektiven Gläubigerbenachteiligung
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 894; ZPO § 260
Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von durch Grundstücksübertragung abgetretenen Eigentümergrundschulden bei der Prüfung einer objektiven Gläubigerbenachteiligung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 28.09.2005 - 5 O 302/02
- OLG Oldenburg, 18.07.2006 - 2 U 113/05
- BGH, 08.10.2009 - IX ZR 151/06
- BGH, 13.09.2018 - IX ZR 190/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.11.2006 - IX ZR 126/03
Gläubigerbenachteiligung bei Besicherung von Darlehensrückzahlungsansprüchen …
Auszug aus BGH, 08.10.2009 - IX ZR 151/06
Es wird ferner darauf hingewiesen, dass das Berufungsgericht die Prüfung der mittelbaren Gläubigerbenachteiligung auf einen falschen Zeitpunkt bezogen hat (vgl. etwa BGH, Urt. v. 23. November 2006 - IX ZR 126/03, ZIP 2007, 588, 589 Rn. 19). - BGH, 11.07.1996 - IX ZR 226/94
Anfechtung einer Auflassungsvormerkung
Auszug aus BGH, 08.10.2009 - IX ZR 151/06
Die vom Berufungsgericht herangezogene Rechtsprechung des Senats (BGH, Urt. v. 11. Juli 1996 - IX ZR 226/94, NJW 1996, 3147, 3149 unter II. 2. c), nach welcher bei Prüfung der objektiven Gläubigerbenachteiligung durch eine Grundstücksübertragung abgetretene Eigentümergrundschulden außer Betracht bleiben, bezieht sich nur auf Abtretungen an den Grundstückserwerber.