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   BGH, 08.10.2013 - 4 StR 339/13   

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https://dejure.org/2013,29698
BGH, 08.10.2013 - 4 StR 339/13 (https://dejure.org/2013,29698)
BGH, Entscheidung vom 08.10.2013 - 4 StR 339/13 (https://dejure.org/2013,29698)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 2013 - 4 StR 339/13 (https://dejure.org/2013,29698)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 154 Abs. 2 StPO; § 154a StPO
    Einstellung des Strafverfolgung wegen Geringfügigkeit (Verfahrenshindernis für gesamte prozessuale Tat: Begriff der prozessualen Tat, teilweise Einstellung der Strafverfolgung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 154 Abs 2 StPO, § 154 Abs 5 StPO, § 154a Abs 2 StPO
    Strafverfahren: Folgen einer irrtümlichen Verfahrenseinstellung durch Gerichtsbeschluss anstelle einer Verfahrensbeschränkung

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Aufhebung eines Strafurteils und Einstellung des Verfahrens wegen eines vom Strafgericht erster Instanz verursachten Verfahrenshindernisses; Anforderungen an die teilweise Einstellung eines Strafverfahrens bzgl. des abtrennbaren Teils einer ...

  • rewis.io

    Strafverfahren: Folgen einer irrtümlichen Verfahrenseinstellung durch Gerichtsbeschluss anstelle einer Verfahrensbeschränkung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsrechtliche Aufhebung eines Strafurteils und Einstellung des Verfahrens wegen eines vom Strafgericht erster Instanz verursachten Verfahrenshindernisses; Anforderungen an die teilweise Einstellung eines Strafverfahrens bzgl. des abtrennbaren Teils einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Keine Teileinstellung gemäß § 154 StPO innerhalb derselben prozessualen Tat

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Strafklageverbrauch nach Teileinstellung, § 154a StPO

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 46
  • JR 2015, 45
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 30.04.1980 - 2 StR 104/80

    Unbefugte Verbindung zweier Verfahren

    Auszug aus BGH, 08.10.2013 - 4 StR 339/13
    Ist ein solcher Beschluss nicht ergangen, ist das weitere, also das nach der Einstellung fortgeführte Verfahren einzustellen (BGH, Beschlüsse vom 30. April 1980 - 2 StR 104/80, GA 1981, 36 m. Anm. Rieß; vom 27. April 2000 - 4 StR 85/00; vom 4. Juni 2013 - 4 StR 192/13).

    Denn für die Wiederaufnahme ist das Gericht zuständig, das die Entscheidung ausgesprochen hat (BGH, Beschluss vom 30. April 1980 - 2 StR 104/80, GA 1981, 36 m. Anm. Rieß).

  • BGH, 09.09.1981 - 3 StR 290/81

    Strafschärfende Berücksichtigung einer vorläufigen Einstellung des Verfahrens

    Auszug aus BGH, 08.10.2013 - 4 StR 339/13
    aa) Mit der Einstellung durch einen Gerichtsbeschluss gemäß § 154 Abs. 2 StPO entsteht ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis; denn das Verfahren ist - soweit es diese Tat betrifft - nach einer solchen Einstellung nicht mehr anhängig (BGH, Urteil vom 21. Dezember 1956 - 1 StR 337/56, BGHSt 10, 88, 89; Beschluss vom 9. September 1981 - 3 StR 290/81, BGHSt 30, 197, 198).

    Zur Beseitigung dieses Verfahrenshindernisses ist ein Wiederaufnahmebeschluss gemäß § 154 Abs. 5 StPO erforderlich (BGH, Beschlüsse vom 9. September 1981 - 3 StR 290/81, BGHSt 30, 197, 198; vom 9. November 2011 - 4 StR 300/11).

  • BGH, 24.10.1974 - 4 StR 453/74

    Versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr -

    Auszug aus BGH, 08.10.2013 - 4 StR 339/13
    a) Das Absehen von der Verfolgung einer Tat nach § 154 Abs. 1 oder 2 StPO bezieht sich auf die gesamte prozessuale Tat (vgl. etwa BGH, Urteil vom 24. Oktober 1974 - 4 StR 453/74, BGHSt 25, 388, 390; Beulke in Löwe/ Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 154 Rn. 11 jeweils mwN; Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 154 Rn. 1).

    Hat sie nach Anklageerhebung in einem anderen, dieselbe Tat betreffenden Verfahren das bei ihr noch offene Verfahren nach § 154 Abs. 1 StPO eingestellt, vermag dies jedenfalls nach Eröffnung des anderen Hauptverfahrens dem Gericht die Befugnis und Verpflichtung zur Aburteilung der Tat nicht mehr zu entziehen (vgl. § 156 StPO; ferner BGH, Urteil vom 24. Oktober 1974 - 4 StR 453/74, BGHSt 25, 388, 390; Beulke, aaO, § 154 Rn. 13, sowie Meyer-Goßner, aaO, § 154a Rn. 29; Weßlau in SK-StPO, § 154 Rn. 42).

  • BGH, 18.12.2012 - 1 StR 415/12

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Bestimmtheit der Weisung:

    Auszug aus BGH, 08.10.2013 - 4 StR 339/13
    Sie beschränkt sich nicht auf eine konkrete Handlung, sondern erfasst den gesamten Lebenssachverhalt einschließlich aller damit zusammenhängenden Vorgänge, die für die strafrechtliche Beurteilung von Bedeutung sein können, somit das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es nach natürlicher Auffassung einen einheitlichen, inhaltlich zusammenhängenden Lebensvorgang darstellt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16. März 2006 - 2 BvR 111/06 (Rn. 7); vom 16. März 2001 - 2 BvR 65/01 (Rn. 3); BGH, Urteil vom 18. Dezember 2012 - 1 StR 415/12 (Rn. 36), jeweils mwN).

    Sprechen aber die für die Bestimmung der Reichweite des Verfahrensgegenstandes maßgeblichen tatsächlichen Momente des Lebenssachverhalts, wie die hier vorliegenden, für die Annahme einer einheitlichen prozessualen Tat, kann die Heranziehung normativer Gesichtspunkte allein nicht dazu führen, entgegen dem sich durch die faktischen Verhältnisse ergebenden Bild eine einheitliche Tat im Sinn des § 264 StPO zu verneinen (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2012 - 1 StR 415/12 (Rn. 38)).

  • BGH, 25.01.2006 - 1 StR 438/05

    Kein Strafklageverbrauch bei vorläufiger staatsanwaltlicher Verfahrenseinstellung

    Auszug aus BGH, 08.10.2013 - 4 StR 339/13
    In Fällen einer fehlerhaften Verfahrensweise nach § 154 Abs. 1 StPO (anstatt nach § 154a Abs. 1 StPO) durch die Staatsanwaltschaft hat diese durch eine anschließende Anklageerhebung das Verfahren zumindest konkludent wieder aufgenommen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Januar 2006 - 1 StR 438/05, NStZ-RR 2007, 20; Meyer-Goßner, aaO, § 154 Rn. 21a).
  • BGH, 21.12.1956 - 1 StR 337/56

    Anhängigkeit eines Verfahrens i.S.v. § 164 Abs. 6 Strafgesetzbuch (StGB) nach

    Auszug aus BGH, 08.10.2013 - 4 StR 339/13
    aa) Mit der Einstellung durch einen Gerichtsbeschluss gemäß § 154 Abs. 2 StPO entsteht ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis; denn das Verfahren ist - soweit es diese Tat betrifft - nach einer solchen Einstellung nicht mehr anhängig (BGH, Urteil vom 21. Dezember 1956 - 1 StR 337/56, BGHSt 10, 88, 89; Beschluss vom 9. September 1981 - 3 StR 290/81, BGHSt 30, 197, 198).
  • BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 111/06

    Keine Verletzung des Doppelbestrafungsverbots durch Verurteilung wegen Führens

    Auszug aus BGH, 08.10.2013 - 4 StR 339/13
    Sie beschränkt sich nicht auf eine konkrete Handlung, sondern erfasst den gesamten Lebenssachverhalt einschließlich aller damit zusammenhängenden Vorgänge, die für die strafrechtliche Beurteilung von Bedeutung sein können, somit das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es nach natürlicher Auffassung einen einheitlichen, inhaltlich zusammenhängenden Lebensvorgang darstellt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16. März 2006 - 2 BvR 111/06 (Rn. 7); vom 16. März 2001 - 2 BvR 65/01 (Rn. 3); BGH, Urteil vom 18. Dezember 2012 - 1 StR 415/12 (Rn. 36), jeweils mwN).
  • BGH, 27.04.2000 - 4 StR 85/00

    Verfahrenshindernis bei vorläufiger Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO

    Auszug aus BGH, 08.10.2013 - 4 StR 339/13
    Ist ein solcher Beschluss nicht ergangen, ist das weitere, also das nach der Einstellung fortgeführte Verfahren einzustellen (BGH, Beschlüsse vom 30. April 1980 - 2 StR 104/80, GA 1981, 36 m. Anm. Rieß; vom 27. April 2000 - 4 StR 85/00; vom 4. Juni 2013 - 4 StR 192/13).
  • BGH, 22.04.1999 - 4 StR 19/99

    Willkürliche Verweisung nach § 270 StPO

    Auszug aus BGH, 08.10.2013 - 4 StR 339/13
    Auch eine nicht etwa nur die Form der Entscheidung, sondern bezüglich ihres Inhalts rechtsfehlerhafte gerichtliche Entscheidung hat aber grundsätzlich bis zu ihrer Korrektur oder Beseitigung in dem dafür vorgesehenen Verfahren die in ihr angeordneten oder mit ihr verbundenen Wirkungen (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 1999 - 4 StR 19/99, BGHSt 45, 58, 60 ff.; Meyer-Goßner, aaO, Einl. Rn. 105 ff.).
  • BGH, 04.06.2013 - 4 StR 192/13

    Verfahrenshindernis der vorläufigen Einstellung

    Auszug aus BGH, 08.10.2013 - 4 StR 339/13
    Ist ein solcher Beschluss nicht ergangen, ist das weitere, also das nach der Einstellung fortgeführte Verfahren einzustellen (BGH, Beschlüsse vom 30. April 1980 - 2 StR 104/80, GA 1981, 36 m. Anm. Rieß; vom 27. April 2000 - 4 StR 85/00; vom 4. Juni 2013 - 4 StR 192/13).
  • BGH, 09.11.2011 - 4 StR 300/11

    Sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger (Verfahrenshindernis: übersehene

  • BVerfG, 16.03.2001 - 2 BvR 65/01

    Zur Verurteilung wegen Unfallflucht - Tatbegriff der StPO

  • BGH, 25.09.2014 - 4 StR 69/14

    Teilweise Verfahrenseinstellung (Einstellungsbeschluss: Bestimmtheit, Parallele

    Liegt einem Einstellungsbeschluss nach § 154 Abs. 2 StPO die unzutreffende Annahme mehrerer selbständiger prozessualer Taten zugrunde, kann etwa bei einem sich aus den Gesamtumständen ergebenden offensichtlichen Irrtum/Versehen des Gerichts eine Umdeutung einer Verfahrenseinstellung nach § 154 Abs. 2 StPO in eine Verfahrensbeschränkung nach § 154a Abs. 2 StPO in Betracht kommen (BGH, Beschluss vom 14. Februar 2006 - 4 StR 6/06; Beschluss vom 23. März 2005 - 2 StR 11/05, juris, Rn. 5; vgl. auch Urteil vom 1. Juni 2005 - 2 StR 405/04, NStZ 2006, 455; vgl. aber Senatsbeschluss vom 8. Oktober 2013 - 4 StR 339/13, NStZ 2014, 46 m. Anm. Allgayer).
  • BGH, 14.06.2023 - 1 StR 327/22

    Schuldspruch wegen vorsätzlichen Bankrotts, Betrugs, vorsätzlichen

    Die Einstellung ging vor dem Hintergrund des Vorliegens einer einheitlichen Tat ins Leere (vgl. BGH, Urteil vom 25. September 2014 - 4 StR 69/14, BGHR StPO § 154 Abs. 2 Verfahrenshindernis 1 Rn. 16; Beschluss vom 23. März 2005 - 2 StR 11/05 Rn. 5; anders: BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2013 - 4 StR 339/13 mit krit. Anmerkung P. Allgayer, NStZ 2014, 48).
  • BGH, 07.04.2020 - 4 StR 622/19

    Teileinstellung bei mehreren Taten (Verfahrenshindernis durch Einstellung durch

    Mit der wirksamen Einstellung durch Gerichtsbeschluss gemäß § 154 Abs. 2 StPO entsteht ein Verfahrenshindernis, das in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu beachten ist (BGH, Beschlüsse vom 8. Oktober 2013 - 4 StR 339/13, NStZ 2014, 46, 47; vom 4. Juni 2013 - 4 StR 192/13; vom 25. Januar 2012 - 1 StR 45/11, Rn. 19 ff.; vom 18. April 2007 - 2 StR 144/07, NStZ 2007, 476 und vom 7. März 2006 - 2 StR 534/05 mwN).
  • BGH, 15.01.2019 - 4 StR 513/18

    Abgrenzung einer Mittäterschaft des Angeklagten von einer Beihilfe bei einer

    den PKW BMW 318D zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung' sowie deren Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO angeordnet worden ist, begründet für das Revisionsverfahren kein Verfahrenshindernis und steht deshalb einer Aburteilung auch des Falles II.10. der Urteilsgründe nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 25. September 2014 - 4 StR 69/14, NJW 2015, 181; Beschluss vom 8. Oktober 2013 - 4 StR 339/13, StraFo 2013, 510).
  • OLG Brandenburg, 19.12.2018 - 53 Ss 43/18

    Wiederaufnahme eines vorläufig eingestellten Strafverfahrens ohne förmlichen

    a) Die vorläufige Einstellung des Verfahrens nach § 154 Abs. 2 StPO entfaltet eine eingeschränkte materielle Rechtskraftwirkung (vgl. BGH NStZ 2014, 46; BGH NStZ-RR 2007, 83; siehe auch schon: BGHSt 10, 88, 93/94; Dallinger MDR 1966, 798) und beendet die gerichtliche Anhängigkeit des Anklage bzw. des von ihr betroffenen Teils der Anklage.
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