Rechtsprechung
BGH, 08.10.2013 - II ZR 329/12 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 118 AktG
Aktiengesellschaft: Beeinträchtigung des Teilnahmerechts des anwesenden Aktionärs bei Nichtübertragung der Hauptversammlung in Vor- oder Nebenräume trotz Ankündigung - Deutsches Notarinstitut
ZPO § 543 Abs. 2
Keine Übertragung der Hauptversammlung in Vor- und Nebenräume - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beeinträchtigung des Teilnahmerechts eines anwesenden Aktionärs bei Übertragung der Hauptversammlung in Vorräume oder Nebenräume
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Verletzung des Teilnahmerechts des Aktionärs bei fehlender Übertragung der Hauptversammlung in Präsenzbereich
- rewis.io
Aktiengesellschaft: Beeinträchtigung des Teilnahmerechts des anwesenden Aktionärs bei Nichtübertragung der Hauptversammlung in Vor- oder Nebenräume trotz Ankündigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 543 Abs. 2
Beeinträchtigung des Teilnahmerechts eines anwesenden Aktionärs bei Übertragung der Hauptversammlung in Vorräume oder Nebenräume - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Keine Beeinträchtigung des Teilnahmerechts der Aktionäre wegen unzureichender Übertragung der Hauptversammlung in den Catering-Bereich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Aktiengesellschaft, Hauptversammlung, Teilnahmerechte
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Kein Anspruch des Aktionärs auf Übertragung der Hauptversammlung in Nebenräume
- handelsblatt.com (Kurzinformation)
Keine Beschallung der Nebenräume einer Hauptversammlung
- audit-committee-institute.de (Kurzinformation)
Beschallung des Catering-Bereichs bei Hauptversammlung nicht erforderlich
- zl-legal.de (Kurzinformation)
Beschallung des Präsenzbereichs und Selbstverantwortung der Aktionäre
Besprechungen u.ä. (3)
- taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)
Fehlende Tonübertragung der Hauptversammlung in Nebenräume
- audit-committee-institute.de , S. 38 (Entscheidungsbesprechung)
Hauptversammlung: Beschallung des Catering-Bereichs nicht erforderlich
- duslaw.de (Entscheidungsbesprechung)
Keine Beschallung des HV-Foyers
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 20.12.2011 - 5 O 37/11
- OLG Frankfurt, 02.10.2012 - 5 U 10/12
- BGH, 08.10.2013 - II ZR 329/12
Papierfundstellen
- ZIP 2013, 2257
- WM 2013, 2225
- DB 2014, 827
- NZG 2013, 1430
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Frankfurt, 08.02.2006 - 12 W 185/05
Freigabeverfahren für die Verschmelzung der Deutschen Telekom AG mit der T-Online …
Auszug aus BGH, 08.10.2013 - II ZR 329/12
Die Entscheidung des LG München I (AG 2011, 263 und BB 2010, 1111), die durch eine unzureichende Beschallung eines Präsenzbereichs das Teilnahmerecht verletzt sah, ist vereinzelt geblieben (vgl. dagegen OLG München, ZIP 2013, 931, 933; OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. Februar 2006 - 12 W 185/05, juris Rn.79;… MünchKommAktG/Kubis, 3. Aufl., § 118 Rn. 70 Fn. 160) und führt nicht zu einem grundsätzlichen Klärungsbedarf. - LG München I, 26.11.2009 - 5 HKO 12554/09
Aktiengesellschaft: Anfechtbarkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen wegen …
Auszug aus BGH, 08.10.2013 - II ZR 329/12
Die Entscheidung des LG München I (AG 2011, 263 und BB 2010, 1111), die durch eine unzureichende Beschallung eines Präsenzbereichs das Teilnahmerecht verletzt sah, ist vereinzelt geblieben (vgl. dagegen OLG München, ZIP 2013, 931, 933; OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. Februar 2006 - 12 W 185/05, juris Rn.79;… MünchKommAktG/Kubis, 3. Aufl., § 118 Rn. 70 Fn. 160) und führt nicht zu einem grundsätzlichen Klärungsbedarf. - OLG München, 10.04.2013 - 7 AktG 1/13
Aktiengesellschaft: Abspaltungs- und Übernahmebeschluss im Freigabeverfahren
Auszug aus BGH, 08.10.2013 - II ZR 329/12
Die Entscheidung des LG München I (AG 2011, 263 und BB 2010, 1111), die durch eine unzureichende Beschallung eines Präsenzbereichs das Teilnahmerecht verletzt sah, ist vereinzelt geblieben (vgl. dagegen OLG München, ZIP 2013, 931, 933; OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. Februar 2006 - 12 W 185/05, juris Rn.79;… MünchKommAktG/Kubis, 3. Aufl., § 118 Rn. 70 Fn. 160) und führt nicht zu einem grundsätzlichen Klärungsbedarf.
- OLG Frankfurt, 16.12.2014 - 5 U 24/14
Überprüfung von Hauptversammlungsbeschlüssen einer AG
Denn wie der Bundesgerichtshof (Beschluss v. 8.10.2013, II ZR 329/12, WM 2013, S. 2225) entschieden hat, liegt in einer unzureichenden Beschallung eines Catering-Bereichs einer Hauptversammlung kein Anfechtungsgrund. - LG Frankfurt/Main, 20.12.2013 - 5 O 157/13
Kein unzulässiger Sondervorteil des SoFFin durch Kapitalerhöhung zur Rückführung …
Zunächst kann dahingestellt bleiben, ob die Ankündigung der Schließung der Rednerliste auf 12.30 Uhr im Cateringbereich (gut) hörbar war, worauf es nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 8.10.2013 - II ZR 329/12 - zudem nicht ankommt, und ob es möglich war, vom Cateringbereich noch rechtzeitig zum Wortmeldetisch zu kommen, da hierdurch Rechte der Klägerin nicht verletzt worden sind.