Rechtsprechung
BGH, 08.10.2014 - 1 StR 350/14 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 261 StPO; § 267 Abs. 1, Abs. 3 StPO; § 30a Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 BtMG
Tatrichterliche Beweiswürdigung (Revisibilität); tatrichterliche Strafzumessung bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Vorliegen eines minderschweren Falls: Revisibilität) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 29 Abs 1 Nr 1 BtMG, § 29 Abs 3 S 1 BtMG, § 261 StPO
Unbenannter schwerer Fall des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln: Besonders schwerer Fall bei Bereitschaft zum Waffeneinsatz beim Weiterverkauf der Drogen - IWW
§ 30a Abs. 2 Nr. 2 Variante 2 BtMG, § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG, § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG, § 30 Abs. 2 BtMG, § 21 StGB, § 337 Abs. 1 StPO, § 52 Abs. 2 Satz 1 StGB, § 29 Abs. 3 Satz 1 BtMG
- Wolters Kluwer
Nachweis eines gepalnten gewinn bringenden Weiterverkaufs von Betäubungsmitteln
- rewis.io
Unbenannter schwerer Fall des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln: Besonders schwerer Fall bei Bereitschaft zum Waffeneinsatz beim Weiterverkauf der Drogen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 30a Abs. 2 Nr. 2 2. Var.
Nachweis eines gepalnten gewinn bringenden Weiterverkaufs von Betäubungsmitteln - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Strafzumessung - und ihre Überprüfung in der Revisionsinstanz
Verfahrensgang
- LG Weiden/Oberpfalz, 13.03.2014 - 1 KLs 24 Js 8166/13
- BGH, 08.10.2014 - 1 StR 350/14
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2015, 14
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 25.07.2017 - 5 StR 46/17
Konkludente Täuschung gegenüber den Krankenkassen bei ärztlichen Verordnungen …
Dagegen ist eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ausgeschlossen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 8. Oktober 2014 - 1 StR 350/14 mwN). - BGH, 28.10.2015 - 1 StR 465/14
Steuerhinterziehung (Anforderungen an die Darstellung der hinterzogenen Steuern …
Ob bei einer abweichenden Würdigung der Beweise, wie sie die Staatsanwaltschaft vornimmt, wenn sie von der Einschaltung der B. AG zum Schein oder einem Treuhandverhältnis zu dem Angeklagten K. ausgeht, ein anderes Ergebnis möglich gewesen wäre, ist revisionsrechtlich unbeachtlich (vgl. BGH, Urteile vom 8. Oktober 2014 - 1 StR 350/14 und vom 8. August 2001 - 1 StR 291/01, NStZ-RR 2002, 7, 8). - OLG Stuttgart, 05.02.2015 - 4 Ss 697/14
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Anerkennung eines unter Verstoß gegen das …
Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (BGH, Urteil vom 8. Oktober 2014 - 1 StR 350/14, juris Rn. 14 mit weiteren Nachweisen). - BGH, 31.01.2023 - 4 StR 281/22 Die getroffenen Feststellungen legen nahe, dass die bisher unbestrafte Angeklagte (vgl. zur strafmildernden Berücksichtigung: BGH, Urteil vom 8. Oktober 2014 - 1 StR 350/14, juris Rn. 26;… Beschluss vom 7. November 2012 - 5 StR 537/12, juris Rn. 2;… Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 647 mwN) die Voraussetzungen des § 46b Abs. 1 Nr. 1 StGB i.V.m. § 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchst. f) und g) StPO erfüllte.