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   BGH, 08.10.2014 - 2 StR 105/14   

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https://dejure.org/2014,35141
BGH, 08.10.2014 - 2 StR 105/14 (https://dejure.org/2014,35141)
BGH, Entscheidung vom 08.10.2014 - 2 StR 105/14 (https://dejure.org/2014,35141)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 2014 - 2 StR 105/14 (https://dejure.org/2014,35141)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Garantie des gesetzlichen Richters - und der Geschäftsverteilungsplan

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

    Auszug aus BGH, 08.10.2014 - 2 StR 105/14
    Welche Richter in einem bestimmten Verfahren mitwirken, muss sich daraus möglichst eindeutig ergeben (BVerfGE 95, 322, 329).

    Jeder Spruchkörper hat bei auftretenden Bedenken die Ordnungsmäßigkeit seiner Besetzung zu prüfen und darüber zu entscheiden (BVerfGE 95, 322, 330).

    101 Abs. 1 Satz 2 GG enthält über die Notwendigkeit abstraktgenereller Regelungen zur Bestimmung des gesetzlichen Richters weitergehend das Verbot, von Regelungen, die der Bestimmung des gesetzlichen Richters dienen, abzuweichen (vgl. BVerfGE 95, 322, 328).

  • BGH, 16.09.2014 - 1 StR 382/14

    Geschäftsverteilungsplan des Bundesgerichtshofs (Zuständigkeit für

    Auszug aus BGH, 08.10.2014 - 2 StR 105/14
    Dies ermöglicht es dem 2. Strafsenat unter Beibehaltung seiner bereits in seinem Beschluss vom 23. Juli 2014 verbindlich vorgenommenen Auslegung der Geschäftsverteilung des Bundesgerichtshofs für das Jahr 2014, die Sache nunmehr mit Bindungswirkung an den 4. Strafsenat abzugeben (zur Abgabe mit Bindungswirkung vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 2014 - 1 StR 382/14).
  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

    Auszug aus BGH, 08.10.2014 - 2 StR 105/14
    Es soll vermieden werden, dass durch eine auf den Einzelfall bezogene Auswahl der zur Entscheidung berufenen Richter das Ergebnis der Entscheidung beeinflusst werden kann, gleichgültig, von welcher Seite eine solche Manipulation ausgeht (st. Rspr.; BVerfGE 82, 286, 296).
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