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   BGH, 08.10.2015 - 4 StR 86/15   

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https://dejure.org/2015,30449
BGH, 08.10.2015 - 4 StR 86/15 (https://dejure.org/2015,30449)
BGH, Entscheidung vom 08.10.2015 - 4 StR 86/15 (https://dejure.org/2015,30449)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 2015 - 4 StR 86/15 (https://dejure.org/2015,30449)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB; § 267 Abs. 6 Satz 1 StPO
    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: Gesamtwürdigung der Person des Täters, Anforderungen an die Darstellung im Urteil, Umgang mit einem Sachverständigengutachten, dem nicht gefolgt wird)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 306a Abs. 1 Nr. 1 2. Alternative StGB, § 63 StGB

  • Wolters Kluwer

    Unterbringung eines an einer paranoiden-halluzinatorischen Psychose leidenden Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63
    Unterbringung eines an einer paranoiden-halluzinatorischen Psychose leidenden Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.12.1992 - 2 StR 440/92

    Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung bei Tatsachenfeststellung

    Auszug aus BGH, 08.10.2015 - 4 StR 86/15
    Der Tatrichter, der in einer schwierigen Frage den Rat eines Sachverständigen in Anspruch genommen hat und der diese Frage im Widerspruch zu dem Gutachten lösen will, muss aber die Darlegungen des Sachverständigen im Einzelnen wiedergeben, insbesondere dessen Stellungnahme zu den Gesichtspunkten, auf welche das Gericht seine abweichende Auffassung stützt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 20. März 2008 - 4 StR 5/08 Rn. 6 und vom 16. Dezember 1992 - 2 StR 440/92, BGHR StPO § 261 Sachverständiger 5 jeweils mwN).
  • BGH, 20.03.2008 - 4 StR 5/08

    Anforderungen an die Darlegung eines Freispruchs (Gutachtendarstellung;

    Auszug aus BGH, 08.10.2015 - 4 StR 86/15
    Der Tatrichter, der in einer schwierigen Frage den Rat eines Sachverständigen in Anspruch genommen hat und der diese Frage im Widerspruch zu dem Gutachten lösen will, muss aber die Darlegungen des Sachverständigen im Einzelnen wiedergeben, insbesondere dessen Stellungnahme zu den Gesichtspunkten, auf welche das Gericht seine abweichende Auffassung stützt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 20. März 2008 - 4 StR 5/08 Rn. 6 und vom 16. Dezember 1992 - 2 StR 440/92, BGHR StPO § 261 Sachverständiger 5 jeweils mwN).
  • BGH, 17.11.1999 - 2 StR 453/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 08.10.2015 - 4 StR 86/15
    Ob dies der Fall ist, muss aufgrund einer umfassenden Würdigung der Person des Täters, seines Vorlebens und der Symptomtat unter Ausschöpfung der erreichbaren Beweismittel geprüft werden (BGH, Urteil vom 17. November 1999 - 2 StR 453/99, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 27).
  • BGH, 07.06.2016 - 4 StR 79/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    So ist einerseits als ein gewichtiges Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger Straftaten anzusehen, dass ein Täter trotz bestehenden Defekts über Jahre hinweg keine erheblichen Straftaten begangen hat (vgl. etwa BGH, Urteile vom 10. Dezember 2014 - 2 StR 170/14, NStZ-RR 2015, 72, 73; vom 8. Oktober 2015 - 4 StR 86/15 jeweils mwN).
  • BGH, 02.03.2021 - 4 StR 543/20

    Nachstellung (Tatbestandsmerkmal der Beharrlichkeit); verminderte Schuldfähigkeit

    Im Rahmen dieser Würdigung ist als ein gewichtiges Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger Straffälligkeit anzusehen, dass ein Täter trotz bestehenden Defekts über Jahre hinweg keine erheblichen Straftaten begangen hat (vgl. etwa BGH, Urteile vom 10. Dezember 2014 - 2 StR 170/14, NStZ-RR 2015, 72, 73; vom 8. Oktober 2015 - 4 StR 86/15; Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306, 307 jeweils mwN).
  • BGH, 31.08.2017 - 4 StR 221/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Nach ständiger Rechtsprechung stellt die bislang fehlende Begehung von Straftaten bei Personen, die bereits über Jahre hinweg an einem psychischen Defekt leiden, ein gewichtiges, gegen erhebliche zukünftige Gefährlichkeit sprechendes Indiz dar (vgl. BGH, Urteile vom 8. Oktober 2015 - 4 StR 86/15, Rn. 7; vom 10. Dezember 2014 - 2 StR 170/14, NStZ-RR 2015, 72 f.; Beschlüsse vom 23. Mai 2017 - 1 StR 164/17, Rn. 8; vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306 f.).
  • BGH, 23.05.2017 - 1 StR 164/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Bislang fehlende Begehung von Straftaten bei Personen, die bereits über Jahre hinweg an einem psychischen Defekt leiden, wäre aber ein gewichtiges, gegen erhebliche zukünftige Gefährlichkeit sprechendes Indiz (st. Rspr.; siehe nur BGH, Urteile vom 10. Dezember 2014 - 2 StR 170/14, NStZ-RR 2015, 72, 73 und vom 8. Oktober 2015 - 4 StR 86/15 jeweils mwN; Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306, 307).
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