Rechtsprechung
BGH, 08.11.1955 - 5 StR 353/55 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1955,5889) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.04.1951 - 1 StR 88/51
Zulässigkeit einer Einbeziehung des Verhaltens eines Angeklagten während eines …
Auszug aus BGH, 08.11.1955 - 5 StR 353/55
Das wäre rechtsfehlerhaft (s. BGHSt 1, 105). - BGH, 12.07.1955 - 5 StR 128/55
Auszug aus BGH, 08.11.1955 - 5 StR 353/55
Nicht erst der volle äußere und innere Tatbestand der Gläubigerbegünstigung, sondern schon der Wille des Schuldners, die übrigen Gläubiger nur durch die Bevorzugung des einen zu benachteiligen, schließt den betrügerischen Bankrott des § 239 Abs. 1 Nr. 1 KO aus (vgl BGHSt 8, 55 [BGH 12.07.1955 - 5 StR 128/55] [56, 57]). - BGH, 08.06.1955 - 3 StR 86/55
Auszug aus BGH, 08.11.1955 - 5 StR 353/55
Auch diese wirkt jedoch nur straferhöhend, wenn das Prozeßverhalten des Angeklagten bei der Art der Tat und nach seiner Persönlichkeit auf Rechtsfeindschaft, auf Gefährlichkeit des Täters und Gefahr künftiger Rechtsbrüche schließen läßt (vgl. BGH NJW 1955, 1158).