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   BGH, 08.11.1960 - 1 StR 297/60   

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https://dejure.org/1960,2673
BGH, 08.11.1960 - 1 StR 297/60 (https://dejure.org/1960,2673)
BGH, Entscheidung vom 08.11.1960 - 1 StR 297/60 (https://dejure.org/1960,2673)
BGH, Entscheidung vom 08. November 1960 - 1 StR 297/60 (https://dejure.org/1960,2673)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Erschleichung einer devisenrechtlichen Genehmigung - Wirkung der Rechtskraft eines Urteils gegen die im Verfahren beteiligte Person - Zulässigkeit der Einziehung von Grundschulden in einem Bußgeldverfahren gegen jeden Tatbeteiligten - Einziehung von Rechten und ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 19.06.1953 - V ZR 83/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.11.1960 - 1 StR 297/60
    Dabei kann es auf sich beruhen, ob ein unerlaubtes Devisengeschäft nach Art. VII MRG 53 n.F. ("without effect") - anders als nach Arte V MRG 53 a.F. ("null and avoid") - schlechthin nichtig oder bloß schwebend unwirksam ist (vgl. BGHZ 28, 255, 256 [BGH 23.10.1958 - VII ZR 169/57] und BGH NJW 1953, 1587 Nr. 4).

    Nur die arge Absicht des Veräußerers hat der Bundesgerichtshof (NJW 1953, 1587 Nr. 4 zu MRG 52) nicht als Nichtigkeitsgrund genügen lassen, weil die Redlichkeit des Erwerbers den Gesetzeszweck, gewisse Geschäfte unter behördlicher Überwachung zu halten, auch bei Annahme bloß schwebender Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts gewährleiste.

  • BGH, 09.01.1957 - 2 StR 558/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.11.1960 - 1 StR 297/60
    Dieselbe Rechtsansicht liegt auch der Entscheidung BGH 1 StB 394/53 vom 27. Oktober 1953 und wohl auch dem Urteil BGH 2 StR 558/56 vom 9. November 1957 zu Grunde.
  • RG, 09.02.1911 - I 1150/10

    Steht die Rechtskraft eines freisprechenden Urteils der nachträglichen Einleitung

    Auszug aus BGH, 08.11.1960 - 1 StR 297/60
    Diesen Standpunkt hat der Senat im Anschluß an die ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 27, 352, 353 f; 44, 315, 319; 65, 175 f) schon in seinem früheren Urteil in dieser Sache vertreten.
  • RG, 23.02.1931 - III 907/30

    1. Steht die Rechtskraft des wegen Hinterziehung der Monopoleinnahme gegen einen

    Auszug aus BGH, 08.11.1960 - 1 StR 297/60
    Diesen Standpunkt hat der Senat im Anschluß an die ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 27, 352, 353 f; 44, 315, 319; 65, 175 f) schon in seinem früheren Urteil in dieser Sache vertreten.
  • RG, 19.09.1895 - 2511/95

    1. Inwieweit ist die in einem früheren Strafurteile entschiedene Ablehnung eines

    Auszug aus BGH, 08.11.1960 - 1 StR 297/60
    Diesen Standpunkt hat der Senat im Anschluß an die ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 27, 352, 353 f; 44, 315, 319; 65, 175 f) schon in seinem früheren Urteil in dieser Sache vertreten.
  • BGH, 06.10.1955 - 3 StR 279/55
    Auszug aus BGH, 08.11.1960 - 1 StR 297/60
    Unter diesen Umständen braucht der Senat nicht noch darauf einzugehen, wie die gerichtliche Beschlagnahme der Grundschulden auszulegen ist, in welchem Umfang sie ausgesprochen war, welche Wirkung sie hatte (vgl. BGHSt 8, 205, 212) [BGH 06.10.1955 - 3 StR 279/55] und ob sie die rechtsgeschäftlichen Verfügungen zugunsten der Nebenklägerin hinderte (siehe dazu BGZ 105, 71; auch KG JW 1937, 2462 Nr. 12).
  • BGH, 06.03.1956 - 5 StR 407/55

    Einziehungsfähigkeit von Forderungen bei Verstößen gegen Devisenbestimmungen -

    Auszug aus BGH, 08.11.1960 - 1 StR 297/60
    Nach Art. VIII MRG 53 n.F. können Rechte und Forderungen wie überhaupt Vermögenswerte jeder Art eingezogen werden (BGHSt 9, 184).
  • BGH, 25.04.1952 - 2 StR 4/52
    Auszug aus BGH, 08.11.1960 - 1 StR 297/60
    Für die Zulässigkeit der Einziehung kommt es darauf an, wem sie rechtlich zugehören (BGHSt 2, 311, 312) [BGH 25.04.1952 - 2 StR 4/52].
  • BGH, 23.10.1958 - VII ZR 169/57

    Ausschluß der Rückforderung nach § 817 Satz 2 BGB

    Auszug aus BGH, 08.11.1960 - 1 StR 297/60
    Dabei kann es auf sich beruhen, ob ein unerlaubtes Devisengeschäft nach Art. VII MRG 53 n.F. ("without effect") - anders als nach Arte V MRG 53 a.F. ("null and avoid") - schlechthin nichtig oder bloß schwebend unwirksam ist (vgl. BGHZ 28, 255, 256 [BGH 23.10.1958 - VII ZR 169/57] und BGH NJW 1953, 1587 Nr. 4).
  • BGH, 24.05.1955 - 1 StR 200/54
    Auszug aus BGH, 08.11.1960 - 1 StR 297/60
    Dabei kann offen bleiben, ob das schon deswegen zu gelten hat, weil W. tatbeteiligt ist und daher nicht bloß als Nebenbeteiligter auftreten kann (wie das der Senat in seinen früheren Urteil und auch schon in der Entscheidung BGHSt 7, 333 angenommen hat) oder ob, wer wegen seines Tatbeitrags bereits rechtskräftig abgeurteilt ist, aber von Maßnahmen im Verfahren gegen einen anderen Tatgenossen betroffen werden kann, zu diesem hinzugezogen werden muß.
  • BGH, 07.05.1953 - IV ZR 183/52

    Bereicherungsanspruch

  • BGH, 25.09.1958 - VII ZR 85/57

    Darlehensvereinbarung im Falle des § 817 Satz 2 BGB

  • RG, 08.01.1935 - 4 D 1164/34

    1. Muß bei einem Bannbruch, bei dem der Täter auf Grund der VO. d. RPräs. v. 18.

  • BGH, 27.05.1963 - GSSt 2/62

    Rechtsmittel des tatunbeteiligten Eigentümers einer Sache - Verstoß gegen das

    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) verleiht den Bedenken, die vereinzelt in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits gegen die bisherige Rechtsauffassung angedeutet worden sind (Urteile des 4. Straf Senats vom 27. März 1958 - 4 StR 555/57; S. 14, 15 - und des 1. Strafsenats vom 8. November 1960 - 1 StR 297/60; S. 11), stärkeres Gewicht.
  • BGH, 06.12.1960 - 1 StR 398/60

    Anwendbarkeit des Straffreiheitsgesetzes (StFG) 1954 auf juristische Personen -

    Der Senat hat wiederholt, zuletzt durch das Urteil 1 StR 297/60 vom 8. November 1960 entschieden, daß die Strafklage in solchen Fällen nicht verbraucht ist und ein solcher Sachverhalt die Einziehung gegen einen anderen Tatgenossen nicht hindert.
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