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   BGH, 08.11.1966 - 1 StR 459/66   

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https://dejure.org/1966,4240
BGH, 08.11.1966 - 1 StR 459/66 (https://dejure.org/1966,4240)
BGH, Entscheidung vom 08.11.1966 - 1 StR 459/66 (https://dejure.org/1966,4240)
BGH, Entscheidung vom 08. November 1966 - 1 StR 459/66 (https://dejure.org/1966,4240)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fortgesetzter Verletzung der Unterhaltspflicht, Betruges und fahrlässigen Falscheides - Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.11.1959 - 1 StR 294/59
    Auszug aus BGH, 08.11.1966 - 1 StR 459/66
    Die Strafkammer hätte deshalb prüfen müssen, ob es offensichtlich wertlos war; denn dann hätte der Beschwerdeführer es nicht in das Vermögensverzeichnis aufzunehmen brauchen (BGHSt 13, 345, 348 [BGH 20.11.1959 - 1 StR 294/59]; vgl. auch BGH NJW 1952, 1023 Nr. 17; GA 1958, 213).

    Die Unpfändbarkeit von Gegenständen allein befreit ihn nicht von der Pflicht, auch sie in dem Vermögensverzeichnis anzugeben; nur bei völlig wertlosen Gegenständen darf er davon absehen (BGHSt 13, 345, 349 [BGH 20.11.1959 - 1 StR 294/59]; BGH LM ZPO (StS) § 807 Nr. 10).

  • BGH, 12.06.1958 - 4 StR 147/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.11.1966 - 1 StR 459/66
    Sie waren aber mittelbarer, durch die Tat des Angeklagten verursachter Schaden und durften deshalb straferhöhend in Betracht gezogen werden (BGH VRS 15, 112, 114).
  • BGH, 06.04.1954 - 5 StR 74/54
    Auszug aus BGH, 08.11.1966 - 1 StR 459/66
    Mit anderen Worten: Die Kosten und die Zinsen sind nicht "stoffgleich" mit dem vom Beschwerdeführer erstrebten und erlangten Vorteil und fallen deshalb nicht unter den Betrugsschaden (BGHSt 6, 115, 116) [BGH 06.04.1954 - 5 StR 74/54].
  • BGH, 08.03.1960 - 1 StR 25/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.11.1966 - 1 StR 459/66
    Notfalls hätte er auch, wie das Landgericht zutreffend darlegt, den Gerichtsvollzieher bitten müssen, ihn dazu vor der Leistung des Offenbarungseides auf den Pachthof zu führen; denn der Eidespflichtige hat alle erreichbaren Aufklärungsmittel anzuwenden, um das Vermögensverzeichnis richtig und vollständig auszufüllen (vgl. HGSt 27, 267; RG LZ 1925, 779; BGH Urteil vom 8. März 1960 - 1 StR 25/60; S. 6).
  • BGH, 08.03.1960 - 1 StR 57/60
    Auszug aus BGH, 08.11.1966 - 1 StR 459/66
    Sein Vorsatz muß dann alle Umstände erfassen, die unmittelbar für den Eintritt seiner Leistungsunfähigkeit ursächlich waren, und er muß sich auch darauf erstrecken, daß er einer gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht mehr nachkommen kann und dadurch den Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet (BGHSt 14, 165 ff).
  • BGH, 18.07.1961 - 1 StR 606/60

    Vermögensschaden beim Betrug

    Auszug aus BGH, 08.11.1966 - 1 StR 459/66
    Bei der rechtlichen Würdigung hat das Landgericht allerdings nicht mit der gebotenen Klarheit herausgestellt, daß es sich um einen Eingehungsbetrug handelt (vgl. BGHSt 16, 220, 221) [BGH 18.07.1961 - 1 StR 606/60].
  • BGH, 26.03.1953 - 4 StR 574/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.11.1966 - 1 StR 459/66
    Die Besitzerlangung an den Pachtgegenständen und deren Vernachlässigung waren nicht mehr eine tatbestandsmäßige Vermögensschädigung im Sinne des § 263 StGB; sie vertieften aber den durch diesen Betrug verursachten Schaden und durften daher bei der Strafzumessung schärfend berücksichtigt werden (BGH NJW 1953, 836 Nr. 21).
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