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   BGH, 08.11.1991 - 2 StR 409/91   

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BGH, 08.11.1991 - 2 StR 409/91 (https://dejure.org/1991,7525)
BGH, Entscheidung vom 08.11.1991 - 2 StR 409/91 (https://dejure.org/1991,7525)
BGH, Entscheidung vom 08. November 1991 - 2 StR 409/91 (https://dejure.org/1991,7525)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bestellung als Pflichtverteidiger für das Wiedereinsetzungsverfahren - Rechtswirkung der Versäumung der Frist

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.12.1981 - 4 StR 622/81

    Verurteilung wegen Diebstahls - Anordnung der Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 08.11.1991 - 2 StR 409/91
    Zwar hätte eigentlich im Urteil vom 20. Februar 1990 nicht erneut eine selbständige Anordnung ergehen dürfen, vielmehr die frühere Anordnung vom 20. April 1989 gemäß § 55 Abs. 2 StGB aufrechterhalten werden müssen, da eine doppelte Anordnung einer Maßregel mit gleichem Inhalt nicht zulässig ist und die Grundsätze der nachträglichen Gesamtstrafenbildung dem § 67 f StGB vorgehen (BGHSt 30, 305 ff).
  • BGH, 23.06.2009 - 5 StR 149/09

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; nachträgliche Bildung der

    Neben der gemäß § 55 Abs. 2 Satz 1 StGB zutreffend erfolgten Aufrechterhaltung der Anordnung der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus ist die erneute - doppelte - Anordnung einer Maßregel mit gleichem Inhalt nicht zulässig (vgl. BGHSt 30, 305, 307; 42, 306, 309; BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 4; BGH NZV 1997, 183; NStZ 1998, 79; BGH, Beschlüsse vom 8. November 1991 - 2 StR 409/91 und vom 22. Juli 2005 - 2 StR 258/05).
  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 287/97
    Wie der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs zu einer entsprechenden Fallgestaltung im Beschluß vom 8. November 1991 - 2 StR 409/91 - dargelegt hat, ist eine erneute Anordnung einer Maßregel nach § 64 StGB nicht möglich, wenn die frühere Tat bei der bereits getroffenen Anordnungsentscheidung insoweit hätte mitberücksichtigt werden können.
  • BGH, 22.07.2005 - 2 StR 258/05

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Aufrechterhaltung einer

    § 55 Abs. 2 StGB hat insoweit Vorrang vor § 67 f StGB (vgl. BGHSt 30, 305; auch Senatsbeschluß vom 8. November 1991 - 2 StR 409/91).
  • BGH, 06.12.2017 - 4 StR 358/17

    Erledigterklärung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt im Rahmen einer

    Die Grundsätze der nachträglichen Gesamtstrafenbildung (§ 55 StGB), wonach dem Angeklagten der Vorteil der Gesamtstrafe in demselben Umfang gewährt werden soll, wie er ihn bei gemeinsamer Aburteilung aller Taten im ersten Urteil gehabt hätte, finden gemäß § 55 Abs. 2 StGB auch auf eine in dem früheren Urteil erkannte Maßregel Anwendung und haben Vorrang vor § 67f StGB (BGH, Urteil vom 10. Dezember 1981 - 4 StR 622/81, BGHSt 30, 305, 307; Urteil vom 11. September 1997 - 4 StR 287/97, BGHR StGB § 64 Anordnung 4; Beschluss vom 8. November 1991 - 2 StR 409/91).
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