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   BGH, 08.11.1994 - X ZR 4/92   

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https://dejure.org/1994,13722
BGH, 08.11.1994 - X ZR 4/92 (https://dejure.org/1994,13722)
BGH, Entscheidung vom 08.11.1994 - X ZR 4/92 (https://dejure.org/1994,13722)
BGH, Entscheidung vom 08. November 1994 - X ZR 4/92 (https://dejure.org/1994,13722)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verjährung der Sekundäransprüche des Bestellers aus Werkvertrag - Leistungsverweigerungsrecht des Unternehmers - Ingangsetzung der Verjährungsfrist durch Abnahme - Ausschluss einer Partei in der Berufungsinstanz mit Angriffs- und Verteidigungsmitteln - Voraussetzungen ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.06.1983 - VII ZR 185/81

    Begriff der Abnahme eines Werks; Zulässigkeit einer Teilabnahme

    Auszug aus BGH, 08.11.1994 - X ZR 4/92
    Dabei hat das Landgericht nicht beachtet, daß Voraussetzung des § 640 BGB nicht die Lieferung des Werkes durch den Unternehmer, sondern die Entgegennahme des Bestellers mit der Erklärung ist, er anerkenne das Werk als die vertragsgemäße Leistung (BGH, Urt. v. 18. September 1967 - VII ZR 88/65, BGHZ 48, 257, 262 [BGH 18.09.1967 - VII ZR 88/65] ; BGH, Urt. v. 30. Juni 1983 - VII ZR 185/81, WM 1983, 1104, 1105).
  • BGH, 03.11.1992 - X ZR 83/90

    Stillschweigende Werkabnahme einer speziellen EDV-Sysstemlösung

    Auszug aus BGH, 08.11.1994 - X ZR 4/92
    Nur unter diesen Voraussetzungen kann angenommen werden, daß der Besteller das Werk als im wesentlichen vertragsgerecht billigt, was Kernstück der Abnahme auch im Fall einer stillschweigenden Werkabnahme ist (vgl. Sen.Urt. v. 3. November 1992 - X ZR 83/90, BGHR § 640 Abs. 1 - Werkvollendung 1).
  • BGH, 18.09.1967 - VII ZR 88/65

    Begriff der Abnahme

    Auszug aus BGH, 08.11.1994 - X ZR 4/92
    Dabei hat das Landgericht nicht beachtet, daß Voraussetzung des § 640 BGB nicht die Lieferung des Werkes durch den Unternehmer, sondern die Entgegennahme des Bestellers mit der Erklärung ist, er anerkenne das Werk als die vertragsgemäße Leistung (BGH, Urt. v. 18. September 1967 - VII ZR 88/65, BGHZ 48, 257, 262 [BGH 18.09.1967 - VII ZR 88/65] ; BGH, Urt. v. 30. Juni 1983 - VII ZR 185/81, WM 1983, 1104, 1105).
  • BGH, 28.09.1988 - IVa ZR 88/87

    Zulässigkeit der Zurückweisung und Vorbringen als verspätet

    Auszug aus BGH, 08.11.1994 - X ZR 4/92
    Zweck der Vorschrift ist es, dem Gegner eine sachgemäße mündliche Verhandlung zu ermöglichen, nicht aber dem Richter eine möglichst frühzeitige Kenntnis von dem beabsichtigten mündlichen Parteivortrag zu verschaffen und ihm dadurch die Möglichkeit zu vorbereitenden Maßnahmen zu geben (vgl. BGH, Urt. v. 28. September 1988 - IVa ZR 88/87, NJW 1989, 716, 717; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 20. Aufl., § 282 Rdn. 27).
  • BGH, 24.04.1985 - VIII ZR 95/84

    Leasingvertrag als verdecktes Abzahlungsgeschäft

    Auszug aus BGH, 08.11.1994 - X ZR 4/92
    Da es sich um objektiv festzustellende Umstände handelt, ist die Überprüfung aus der Sicht des Rechtsmittelgerichts vorzunehmen, so daß auch nachträglich bekannt werdende Tatsachen zu berücksichtigen sind (vgl. BGH, Urt. v. 24. April 1985 - VIII ZR 95/84, BGHZ 94, 195, 212 f.) [BGH 24.04.1985 - VIII ZR 95/84] .
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