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BGH, 08.11.2000 - 5 StR 387/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 244 Abs. 3 S. 2 StPO
Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Revision - Zeugenvernehmung - Beweisantizipation - Bedeutungslosigkeit - Zeugenqualität - Auskunftsverweigerungsrecht - Beweislage
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 244 Abs. 3
Keine Beweisantizipation bei der Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2001, 95
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.06.1997 - 5 StR 58/97
afghanische Blutrache - § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO, Handhabung des …
Auszug aus BGH, 08.11.2000 - 5 StR 387/00
In solchem Vorgehen liegt eine unzulässige Beweisantizipation (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 - Bedeutungslosigkeit 23 m.w.N.). - BGH, 21.06.1995 - 2 StR 67/95
Beweisantrag - Zeugenanhörung - Gegenüberstellung - Beweisthema - …
Auszug aus BGH, 08.11.2000 - 5 StR 387/00
Wegen der geänderten Beweislage würde im übrigen auch die Verfahrensrüge hinsichtlich der Ablehnung einer nochmaligen Vernehmung des Zeugen H. durchgreifen, weil der Zeuge zu diesen Protokollen bei der ersten Vernehmung noch nicht gehört werden konnte (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 6 - Beweisantrag 32).