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   BGH, 08.11.2011 - 3 StR 244/11   

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https://dejure.org/2011,3560
BGH, 08.11.2011 - 3 StR 244/11 (https://dejure.org/2011,3560)
BGH, Entscheidung vom 08.11.2011 - 3 StR 244/11 (https://dejure.org/2011,3560)
BGH, Entscheidung vom 08. November 2011 - 3 StR 244/11 (https://dejure.org/2011,3560)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 106 StGB, § 240 StGB, § 354 Abs 1 StPO, § 355 StPO
    Nötigung eines Verfassungsorgans: Wiederaufleben der Strafbarkeit der einfachen Nötigung; fehlerhafte Annahme der Zuständigkeit des Gerichts

  • Wolters Kluwer

    Aufforderung des Bundesminister des Innern durch einen Bürger zur Stellungnahme über die Strafverfolgung eines Menschen durch eine Polizeibehörde unter Androhung von Übel als Nötigung

  • rewis.io

    Nötigung eines Verfassungsorgans: Wiederaufleben der Strafbarkeit der einfachen Nötigung; fehlerhafte Annahme der Zuständigkeit des Gerichts

  • ra.de
  • rewis.io

    Nötigung eines Verfassungsorgans: Wiederaufleben der Strafbarkeit der einfachen Nötigung; fehlerhafte Annahme der Zuständigkeit des Gerichts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 106
    Aufforderung des Bundesminister des Innern durch einen Bürger zur Stellungnahme über die Strafverfolgung eines Menschen durch eine Polizeibehörde unter Androhung von Übel als Nötigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • zis-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Zum Prüfungsumfang des Revisionsgerichts bei der sachlichen Zuständigkeit gem. § 6 StPO (RA'in Anja Sturm/RA Andreas Lickleder; ZIS 2012, 591)

  • heer-sturm.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Zum Prüfungsumfang des Revisionsgerichts bei der sachlichen Zuständigkeit gem. § 6 StPO

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 76
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.12.1960 - 5 StR 341/60

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 08.11.2011 - 3 StR 244/11
    Weder im Zeitpunkt des Eröffnungsbeschlusses, in dem das Landgericht die Tat im Anschluss an die Anklageschrift zutreffend nicht als versuchte Nötigung eines Mitglieds eines Verfassungsorgans wertete, noch im hier im Hinblick auf § 270 StPO maßgeblichen Zeitpunkt seiner Entscheidung über den im Rahmen der Hauptverhandlung nach seiner Überzeugung erwiesenen Sachverhalt rechtfertigten die rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen eine Verurteilung des Angeklagten nach § 106 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 1961 - 5 StR 246/61; Urteil vom 13. Dezember 1960 - 5 StR 341/60, GA 1962, 149; Beschluss vom 19. August 1971 - 4 StR 304/71, MDR 1972, 18 bei Dallinger; Meyer-Goßner, aaO, § 338 Rn. 32 f.), so dass das Landgericht für die Aburteilung der Tat objektiv zuständig war.
  • BGH, 11.07.1961 - 5 StR 246/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.11.2011 - 3 StR 244/11
    Weder im Zeitpunkt des Eröffnungsbeschlusses, in dem das Landgericht die Tat im Anschluss an die Anklageschrift zutreffend nicht als versuchte Nötigung eines Mitglieds eines Verfassungsorgans wertete, noch im hier im Hinblick auf § 270 StPO maßgeblichen Zeitpunkt seiner Entscheidung über den im Rahmen der Hauptverhandlung nach seiner Überzeugung erwiesenen Sachverhalt rechtfertigten die rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen eine Verurteilung des Angeklagten nach § 106 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 1961 - 5 StR 246/61; Urteil vom 13. Dezember 1960 - 5 StR 341/60, GA 1962, 149; Beschluss vom 19. August 1971 - 4 StR 304/71, MDR 1972, 18 bei Dallinger; Meyer-Goßner, aaO, § 338 Rn. 32 f.), so dass das Landgericht für die Aburteilung der Tat objektiv zuständig war.
  • BGH, 19.08.1971 - 4 StR 304/71

    Verurteilung wegen versuchter Notzucht - Verweisung an das Schwurgericht wegen

    Auszug aus BGH, 08.11.2011 - 3 StR 244/11
    Weder im Zeitpunkt des Eröffnungsbeschlusses, in dem das Landgericht die Tat im Anschluss an die Anklageschrift zutreffend nicht als versuchte Nötigung eines Mitglieds eines Verfassungsorgans wertete, noch im hier im Hinblick auf § 270 StPO maßgeblichen Zeitpunkt seiner Entscheidung über den im Rahmen der Hauptverhandlung nach seiner Überzeugung erwiesenen Sachverhalt rechtfertigten die rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen eine Verurteilung des Angeklagten nach § 106 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 1961 - 5 StR 246/61; Urteil vom 13. Dezember 1960 - 5 StR 341/60, GA 1962, 149; Beschluss vom 19. August 1971 - 4 StR 304/71, MDR 1972, 18 bei Dallinger; Meyer-Goßner, aaO, § 338 Rn. 32 f.), so dass das Landgericht für die Aburteilung der Tat objektiv zuständig war.
  • BGH, 23.11.1983 - 3 StR 256/83

    Startbahn West - Nötigung der Regierung eines Landes

    Auszug aus BGH, 08.11.2011 - 3 StR 244/11
    Zielt der im Übrigen tatbestandsmäßige Nötigungsversuch nicht auf die Ausübung oder Nichtausübung von Befugnissen im Sinne des § 106 StGB, sondern auf eine sonstige Handlung, Duldung oder Unterlassung, so lebt die ansonsten verdrängte Strafbarkeit nach § 240 StGB wieder auf (noch offen gelassen bei BGH, Urteil vom 23. November 1983 - 3 StR 256/83, BGHSt 32, 165, 177).
  • BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00

    Verurteilungen im Fall Eggesin rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 08.11.2011 - 3 StR 244/11
    e) An der Änderung des Schuldspruchs und der Festsetzung der gesetzlichen Mindeststrafe in entsprechender bzw. unmittelbarer Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO ist der Senat nicht dadurch gehindert, dass dem Landgericht - was der Senat von Amts wegen zu prüfen hat (vgl. BGH, Urteil vom 22. Dezember 2000 - 3 StR 378/00, BGHSt 46, 238, 240 ff.) - für die Aburteilung eines Vergehens nach § 106 StGB gemäß § 120 Abs. 1 Nr. 5 GVG die sachliche Zuständigkeit fehlte.
  • BGH, 02.03.1971 - 5 StR 44/71

    Strafbarkeit wegen fortgesetzter Unzucht mit einem Kinde Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 08.11.2011 - 3 StR 244/11
    Weder im Zeitpunkt des Eröffnungsbeschlusses, in dem das Landgericht die Tat im Anschluss an die Anklageschrift zutreffend nicht als versuchte Nötigung eines Mitglieds eines Verfassungsorgans wertete, noch im hier im Hinblick auf § 270 StPO maßgeblichen Zeitpunkt seiner Entscheidung über den im Rahmen der Hauptverhandlung nach seiner Überzeugung erwiesenen Sachverhalt rechtfertigten die rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen eine Verurteilung des Angeklagten nach § 106 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 1961 - 5 StR 246/61; Urteil vom 13. Dezember 1960 - 5 StR 341/60, GA 1962, 149; Beschluss vom 19. August 1971 - 4 StR 304/71, MDR 1972, 18 bei Dallinger; Meyer-Goßner, aaO, § 338 Rn. 32 f.), so dass das Landgericht für die Aburteilung der Tat objektiv zuständig war.
  • RG, 02.04.1940 - 4 D 151/40

    Die Revision ist zulässig, wenn das Landgericht auf Berufung der

    Auszug aus BGH, 08.11.2011 - 3 StR 244/11
    Ob ein Gericht seine Zuständigkeit fehlerhaft annimmt, bemisst sich nicht nach dessen subjektiver rechtlicher Einschätzung des Sachverhalts, sondern nach der objektiven Rechtslage (RG, Urteil vom 22. April 1882 - Rep. 446/82, RGSt 6, 309, 314 f.; Urteil vom 2. April 1940 - 4 D 151/40, RGSt 74, 139, 140; Dallinger, MDR 1952, 118 Fn. 5; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 355 Rn. 3).
  • RG, 22.04.1882 - 446/82

    1. Begreift bei Antragsvergehen der Strafantrag des Verletzten auch die im

    Auszug aus BGH, 08.11.2011 - 3 StR 244/11
    Ob ein Gericht seine Zuständigkeit fehlerhaft annimmt, bemisst sich nicht nach dessen subjektiver rechtlicher Einschätzung des Sachverhalts, sondern nach der objektiven Rechtslage (RG, Urteil vom 22. April 1882 - Rep. 446/82, RGSt 6, 309, 314 f.; Urteil vom 2. April 1940 - 4 D 151/40, RGSt 74, 139, 140; Dallinger, MDR 1952, 118 Fn. 5; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 355 Rn. 3).
  • BGH, 20.09.2012 - 3 StR 314/12

    Unterstützung und Werben um Mitglieder oder Unterstützer einer ausländischen

    Eine derartige Erstreckung der Zuständigkeit hat grundsätzlich zur Voraussetzung, dass nach der objektiven Rechtslage (BGH, Beschluss vom 8. November 2011 - 3 StR 244/11, NStZ-RR 2012, 76, 77 mwN) die betreffende Straftat mit zumindest einem die Bundeszuständigkeit begründenden Staatsschutzdelikt materiell- oder verfahrensrechtlich eine Tat bildet (BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2006 - StB 14/06, NStZ-RR 2006, 303, 304; vom 13. Januar 2009 - AK 20/08, BGHSt 53, 128, 144).
  • BGH, 09.12.2014 - 3 StR 62/14

    Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck ohne Genehmigung; Konkurrenzen

    Jedoch waren die Schuldsprüche in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 2011 - 3 StR 244/11, NStZ-RR 2012, 76; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 354 Rn. 12) zu ändern bzw. neu zu fassen.
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