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   BGH, 08.11.2011 - KVZ 14/11   

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https://dejure.org/2011,1932
BGH, 08.11.2011 - KVZ 14/11 (https://dejure.org/2011,1932)
BGH, Entscheidung vom 08.11.2011 - KVZ 14/11 (https://dejure.org/2011,1932)
BGH, Entscheidung vom 08. November 2011 - KVZ 14/11 (https://dejure.org/2011,1932)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 35 GWB, §§ 35 ff GWB, § 103 Abs 1 S 1 GWB, § 69 SGB 5 vom 26.03.2007, § 69 SGB 5 vom 22.12.2010
    Kartellverwaltungsverfahren: Fusionskontrolle für einen Zusammenschluss von Krankenhäusern

  • Wolters Kluwer

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit dem Verhältnis der Fusionskontrollvorschriften zu § 69 SGB V

  • rewis.io

    Kartellverwaltungsverfahren: Fusionskontrolle für einen Zusammenschluss von Krankenhäusern

  • ra.de
  • rewis.io

    Kartellverwaltungsverfahren: Fusionskontrolle für einen Zusammenschluss von Krankenhäusern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit dem Verhältnis der Fusionskontrollvorschriften zu § 69 SGB V

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 464
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.01.2008 - KVR 26/07

    Kreiskrankenhaus Bad Neustadt

    Auszug aus BGH, 08.11.2011 - KVZ 14/11
    a) Entgegen der Auffassung der Nichtzulassungsbeschwerde besteht keine Unklarheit über das Verhältnis der Fusionskontrollvorschriften zu § 69 SGB V. Der Senat hat bereits in der Entscheidung "Kreiskrankenhaus B. N." ausgeführt, dass weder aus dem Wortlaut noch aus dem Zweck des § 69 SGB V (in der bis zum 17. Dezember 2008 geltenden Fassung) gefolgert werden kann, diese Vorschrift entziehe Zusammenschlussvorhaben zwischen Krankenhausträgern der Kontrolle nach §§ 35 ff. GWB (BGH, Beschluss vom 16. Januar 2008 - KVR 26/07, BGHZ 175, 333 Rn. 16 ff.).

    Diese Betrachtungsweise entspricht der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 175, 333 Rn. 64 ff. - Kreiskrankenhaus B. N.).

    Das Beschwerdegericht ist in Übereinstimmung mit der Auffassung des Senats (BGHZ 175, 333 Rn. 88 - Kreiskrankenhaus B. N.) von Fallzahlen ausgegangen.

    Abgesehen davon, dass die Nichtzulassungsbeschwerde auch insoweit keinen Klärungsbedarf aufzeigt, hat der Senat schon in der Entscheidung "Kreiskrankenhaus B. N." ausgeführt, dass eine Clusterbildung vielfach auch durch eine kartellrechtlich zulässige Abstimmung des Leistungsspektrums möglich sein wird und dass im Übrigen die Zielsetzungen der gesundheitsrechtlichen Regelungen im Rahmen der Anwendung des § 36 Abs. 1 GWB zu berücksichtigen sind (BGHZ 175, 333 Rn. 44 f.).

    Angesichts der Entscheidung des Senats vom 16. Januar 2008 (BGHZ 175, 333 - Kreiskrankenhaus B. N.) sind die für den vorliegenden Fall entscheidungserheblichen Rechtsfragen geklärt.

    Daneben hat er die Einpendlerquote berücksichtigt und dazu ausgeführt, dass eine geringe Einpendlerquote - in dem Fall "Kreiskrankenhaus B. N." waren es 5, 4 und 2, 5 % - als für die räumliche Marktabgrenzung unerheblich anzusehen sei (BGHZ 175, 333 Rn. 68 ff.).

  • BGH, 11.07.2006 - KVR 28/05

    Deutsche Bahn/KVS Saarlouis

    Auszug aus BGH, 08.11.2011 - KVZ 14/11
    Jedenfalls dann, wenn sich eine Körperschaft des öffentlichen Rechts in privatrechtlichen Formen am Rechtsverkehr beteiligt, muss sie dabei die für alle geltenden Regeln beachten und ist insbesondere von der Geltung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen nicht ausgenommen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 2008 - KVR 28/05, BGHZ 168, 295 Rn. 21 - Deutsche Bahn/KVS Saarlouis).

    Wenn dort weniger Wettbewerb herrschen sollte als in städtischen Lagen, rechtfertigt das nicht eine Einschränkung der Anwendung der Fusionskontrollvorschriften (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 2008 - KVR 28/05, BGHZ 168, 295 Rn. 31 - Deutsche Bahn/KVS Saarlouis).

  • BGH, 02.02.2010 - KVZ 16/09

    Kosmetikartikel

    Auszug aus BGH, 08.11.2011 - KVZ 14/11
    Das Rechtsbeschwerdegericht kann nur überprüfen, ob der Tatrichter von zutreffenden rechtlichen Maßstäben ausgegangen ist, ob er alle für die Abgrenzung wesentlichen Umstände hinreichend in Betracht gezogen hat und ob seine Entscheidung in Einklang mit den Denkgesetzen und einschlägigen Erfahrungssätzen steht (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 2007 - KVR 12/06, BGHZ 170, 299 Rn. 13 ff. - National Geographic II; Urteil vom 30. März 2011 - KZR 6/09, WuW/E DE-R 3303 Rn. 10 - MAN-Vertragswerkstatt).Nur bezüglich dieser Rechtsfragen können auch die Voraussetzungen für eine Zulassung der Rechtsbeschwerde nach § 74 Abs. 2 GWB erfüllt sein (BGH, Beschluss vom 2. Februar 2010 - KVZ 16/09, WuW/E DE-R 2879 Rn. 38 - Kosmetikartikel).
  • BGH, 08.02.2010 - II ZR 54/09

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Haftung

    Auszug aus BGH, 08.11.2011 - KVZ 14/11
    Derartige Unklarheiten können sich daraus ergeben, dass die Rechtsfrage vom Bundesgerichtshof bisher nicht entschieden ist und von einigen Oberlandesgerichten unterschiedlich beantwortet wird oder dass in der Literatur unterschiedliche Meinungen vertreten werden (s. etwa BGH, Beschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09, ZIP 2010, 985 Rn. 3 zu dem inhaltsgleichen § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO).
  • BGH, 20.01.2011 - V ZB 193/10

    Rechtsbeschwerde in Wohnungseigentumssachen: Ermessensfehlerhafte Festsetzung der

    Auszug aus BGH, 08.11.2011 - KVZ 14/11
    Für die Aufstellung höchstrichterlicher Leitsätze besteht nur dann Anlass, wenn es für die rechtliche Beurteilung typischer oder verallgemeinerungsfähiger Lebenssachverhalte an einer richtungweisenden Orientierungshilfe ganz oder teilweise fehlt (BGH, Beschluss vom 4. Juli 2002 - V ZB 16/02, BGHZ 151, 221, 225; Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 193/10, WuM 2011, 184 Rn. 12, jeweils zu dem inhaltsgleichen § 543 Abs. 2 Nr. 2 Fall 1 ZPO).
  • BGH, 16.01.2007 - KVR 12/06

    National Geographic II

    Auszug aus BGH, 08.11.2011 - KVZ 14/11
    Das Rechtsbeschwerdegericht kann nur überprüfen, ob der Tatrichter von zutreffenden rechtlichen Maßstäben ausgegangen ist, ob er alle für die Abgrenzung wesentlichen Umstände hinreichend in Betracht gezogen hat und ob seine Entscheidung in Einklang mit den Denkgesetzen und einschlägigen Erfahrungssätzen steht (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 2007 - KVR 12/06, BGHZ 170, 299 Rn. 13 ff. - National Geographic II; Urteil vom 30. März 2011 - KZR 6/09, WuW/E DE-R 3303 Rn. 10 - MAN-Vertragswerkstatt).Nur bezüglich dieser Rechtsfragen können auch die Voraussetzungen für eine Zulassung der Rechtsbeschwerde nach § 74 Abs. 2 GWB erfüllt sein (BGH, Beschluss vom 2. Februar 2010 - KVZ 16/09, WuW/E DE-R 2879 Rn. 38 - Kosmetikartikel).
  • BGH, 30.03.2011 - KZR 6/09

    MAN-Vertragswerkstatt

    Auszug aus BGH, 08.11.2011 - KVZ 14/11
    Das Rechtsbeschwerdegericht kann nur überprüfen, ob der Tatrichter von zutreffenden rechtlichen Maßstäben ausgegangen ist, ob er alle für die Abgrenzung wesentlichen Umstände hinreichend in Betracht gezogen hat und ob seine Entscheidung in Einklang mit den Denkgesetzen und einschlägigen Erfahrungssätzen steht (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 2007 - KVR 12/06, BGHZ 170, 299 Rn. 13 ff. - National Geographic II; Urteil vom 30. März 2011 - KZR 6/09, WuW/E DE-R 3303 Rn. 10 - MAN-Vertragswerkstatt).Nur bezüglich dieser Rechtsfragen können auch die Voraussetzungen für eine Zulassung der Rechtsbeschwerde nach § 74 Abs. 2 GWB erfüllt sein (BGH, Beschluss vom 2. Februar 2010 - KVZ 16/09, WuW/E DE-R 2879 Rn. 38 - Kosmetikartikel).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus BGH, 08.11.2011 - KVZ 14/11
    Für die Aufstellung höchstrichterlicher Leitsätze besteht nur dann Anlass, wenn es für die rechtliche Beurteilung typischer oder verallgemeinerungsfähiger Lebenssachverhalte an einer richtungweisenden Orientierungshilfe ganz oder teilweise fehlt (BGH, Beschluss vom 4. Juli 2002 - V ZB 16/02, BGHZ 151, 221, 225; Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 193/10, WuM 2011, 184 Rn. 12, jeweils zu dem inhaltsgleichen § 543 Abs. 2 Nr. 2 Fall 1 ZPO).
  • BGH, 19.12.2023 - EnVZ 41/21

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde; Fehlende Ausführungen zur Frage der

    Derartige Unklarheiten können sich daraus ergeben, dass die Rechtsfrage vom Bundesgerichtshof bisher nicht entschieden ist und von einigen Oberlandesgerichten unterschiedlich beantwortet wird oder dass in der Literatur unterschiedliche Meinungen vertreten werden (BGH, Beschlüsse vom 8. November 2011 - KVZ 14/11, AG 2013, 31 Rn. 4; vom 21. September 2021 - EnVZ 48/20, RdE 2022, 72 Rn. 9, jeweils mwN).
  • BGH, 11.12.2018 - KVR 65/17

    Untersagung des Zusammenschlussvorhabens von EDEKA und Netto mit KT als

    Sie kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur daraufhin überprüft werden, ob der Tatrichter von zutreffenden rechtlichen Maßstäben ausgegangen ist, ob er alle für die Abgrenzung wesentlichen Umstände hinreichend in Betracht gezogen hat und ob seine Entscheidung in Einklang mit den Denkgesetzen und einschlägigen Erfahrungssätzen steht (vgl. nur BGH, Beschluss vom 16. Januar 2007 - KVR 12/06, BGHZ 170, 299 Rn. 15 - National Geographic II; Beschluss vom 8. November 2011 - KVZ 14/11, AG 2013, 31 Rn. 9; Beschluss vom 6. Dezember 2011 - KVR 95/10, BGHZ 192, 18 Rn. 25 - Total/OMV; Beschluss vom 26. Januar 2016 - KVR 11/15, NZKart 2016, 280 Rn. 15 - Laborchemikalien).
  • BGH, 27.06.2023 - KVZ 33/22

    Beschwerdeverfahren wegen eines kartellrechtlichen Untersagungsbeschlusses gegen

    Für die Aufstellung höchstrichterlicher Leitsätze besteht nur dann Anlass, wenn es für die rechtliche Beurteilung typischer oder verallgemeinerungsfähiger Lebenssachverhalte an einer richtungsweisenden Orientierungshilfe ganz oder teilweise fehlt (BGH, Beschlüsse vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 292; vom 8. November 2011 - KVZ 14/11, AG 2013, 31 Rn. 19; vom 2. Juni 2014 - KVR 77/13, juris Rn. 2; Bacher in Bacher/Hempel/Wagner-von Papp, BeckOK Kartellrecht, 9. Ed., § 77 Rn. 20).

    Die dafür erforderlichen Feststellungen können vom Revisions- oder Rechtsbeschwerdegericht nur daraufhin überprüft werden, ob der Tatrichter von zutreffenden rechtlichen Maßstäben ausgegangen ist, ob er alle für die Abgrenzung wesentlichen Umstände hinreichend in Betracht gezogen hat und ob seine Entscheidung in Einklang mit den Denkgesetzen und einschlägigen Erfahrungssätzen steht (vgl. nur BGHZ 170, 299 Rn. 15 - National Geographic II; BGH, Beschlüsse vom 8. November 2011 - KVZ 14/11, AG 2013, 31 Rn. 9; vom 6. Dezember 2011 - KVR 95/10, BGHZ 192, 18 Rn. 25 - Total/OMV; vom 26. Januar 2016 - KVR 11/15, NZKart 2016, 280 Rn. 15 - Laborchemikalien; vom 11. Dezember 2018 - KVR 65/17, WuW 2019, 262 Rn. 21 - EDEKA/Tengelmann).

  • OLG Düsseldorf, 23.11.2022 - Kart 11/21

    Voraussetzungen eines kartellrechtlich anmeldepflichtigen

    Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage dann, wenn sie zweifelhaft ist, also über Umfang und Bedeutung einer Rechtsvorschrift Unklarheiten bestehen (BGH, Beschluss vom 8. November 2011, KVZ 14/11, Rn. 4 bei juris).
  • BGH, 12.09.2023 - KVZ 73/20

    Unzulässigkeit der Revision in einem kartellrechtlichen Verfahren wegen

    Derartige Unklarheiten können sich daraus ergeben, dass die Rechtsfrage vom Bundesgerichtshof bisher nicht entschieden ist und von einigen Oberlandesgerichten unterschiedlich beantwortet wird oder dass in der Literatur unterschiedliche Meinungen vertreten werden (BGH, Beschlüsse vom 8. November 2011 - KVZ 14/11, AG 2013, 31 Rn. 4; vom 21. September 2021 - EnVZ 48/20, RdE 2022, 72 Rn. 7, jeweils mwN).
  • OLG Düsseldorf, 23.11.2022 - 1 Kart 11/21
    Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage dann, wenn sie zweifelhaft ist, also über Umfang und Bedeutung einer Rechtsvorschrift Unklarheiten bestehen (BGH, Beschluss vom 8. November 2011, KVZ 14/11, Rn. 4 bei juris).
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