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   BGH, 08.11.2012 - IX ZB 139/10   

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https://dejure.org/2012,36449
BGH, 08.11.2012 - IX ZB 139/10 (https://dejure.org/2012,36449)
BGH, Entscheidung vom 08.11.2012 - IX ZB 139/10 (https://dejure.org/2012,36449)
BGH, Entscheidung vom 08. November 2012 - IX ZB 139/10 (https://dejure.org/2012,36449)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 1 Buchst c InsVV
    Insolvenzverwaltervergütung: Zuschlag zum Degressionsausgleich

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Degressionsausgleichs ab einer Berechnungsgrundlage von mehr als 250.000 EUR

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Zuschlag auf die Insolvenzverwaltervergütung als Ausgleich für die Degression der Regelsätze

  • rewis.io

    Insolvenzverwaltervergütung: Zuschlag zum Degressionsausgleich

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen eines Degressionsausgleichs ab einer Berechnungsgrundlage von mehr als 250.000 EUR

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Degressionsausgleich in der Insolvenzverwaltervergütung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bei der Verwaltervergütung ist ein Ausgleich wegen der Degression der Regelsätze durch Zuschlag möglich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 2407
  • MDR 2013, 179
  • NZI 2012, 981
  • NJ 2014, 130
  • WM 2012, 2338
  • Rpfleger 2013, 113
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.05.2006 - IX ZB 249/04

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Festsetzung von Zu- und Abschlägen

    Auszug aus BGH, 08.11.2012 - IX ZB 139/10
    Maßgebend ist ganz allgemein, ob die Bearbeitung den Insolvenzverwalter stärker oder schwächer als in entsprechenden Insolvenzverfahren allgemein üblich in Anspruch genommen hat, also der real gestiegene oder gefallene Arbeitsaufwand (BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, ZIP 2006, 1204 Rn. 41 f; vom 8. März 2012 - IX ZB 162/11, ZIP 2012, 682 Rn. 10; st.Rspr.).

    Kommt ein Zuschlag nach § 3 Abs. 1 Buchst. c InsVV in Betracht, liegen folglich regelmäßig die Voraussetzungen für mehrere, sich in ihren Voraussetzungen überschneidende Zuschlagstatbestände vor, die deshalb nicht isoliert voneinander festgesetzt werden können (BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006, aaO Rn. 44).

  • BGH, 08.03.2012 - IX ZB 162/11

    Insolvenzverwaltervergütung: Festsetzung eines Zuschlags für

    Auszug aus BGH, 08.11.2012 - IX ZB 139/10
    Maßgebend ist ganz allgemein, ob die Bearbeitung den Insolvenzverwalter stärker oder schwächer als in entsprechenden Insolvenzverfahren allgemein üblich in Anspruch genommen hat, also der real gestiegene oder gefallene Arbeitsaufwand (BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, ZIP 2006, 1204 Rn. 41 f; vom 8. März 2012 - IX ZB 162/11, ZIP 2012, 682 Rn. 10; st.Rspr.).

    Bei der Bemessung der Höhe der Zuschläge für Tätigkeiten, die die Masse gemehrt haben, ist die durch die hiermit verbundene Erhöhung der Berechnungsgrundlage eingetretene Erhöhung der Regelvergütung zu berücksichtigen (vgl. im Einzelnen BGH, Beschluss vom 8. März 2012, aaO Rn. 13 ff; vom 12. Mai 2011 - IX ZB 143/08, ZIP 2011, 1373 Rn. 10 f).

  • BGH, 07.10.2010 - IX ZB 115/08

    Insolvenzverwaltervergütung: Zuschlag bei Betriebsfortführung und langer

    Auszug aus BGH, 08.11.2012 - IX ZB 139/10
    dd) Ob die Voraussetzungen für einen Zuschlag vorliegen und wie hoch dieser zu bemessen ist, muss vom Tatrichter unter Berücksichtigung aller Umstände im Einzelfall bestimmt werden (BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - IX ZB 115/08, ZInsO 2010, 2409 Rn . 8 mwN).
  • BGH, 12.05.2011 - IX ZB 143/08

    Insolvenzverwaltervergütung: Zumessung eines Zuschlags wegen

    Auszug aus BGH, 08.11.2012 - IX ZB 139/10
    Bei der Bemessung der Höhe der Zuschläge für Tätigkeiten, die die Masse gemehrt haben, ist die durch die hiermit verbundene Erhöhung der Berechnungsgrundlage eingetretene Erhöhung der Regelvergütung zu berücksichtigen (vgl. im Einzelnen BGH, Beschluss vom 8. März 2012, aaO Rn. 13 ff; vom 12. Mai 2011 - IX ZB 143/08, ZIP 2011, 1373 Rn. 10 f).
  • BGH, 06.04.2017 - IX ZB 48/16

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Vergütungsabschlag in

    Sie ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur darauf zu überprüfen, ob sie die Gefahr der Verschiebung von Maßstäben mit sich bringt (BGH, Beschluss vom 4. Juli 2002 - IX ZB 31/02, ZIP 2002, 1459, 1460; vom 7. Oktober 2010 - IX ZB 115/08, ZInsO 2010, 2409 Rn. 8 mwN; vom 8. November 2012 - IX ZB 139/10, ZIP 2012, 2407 Rn. 25).
  • BGH, 10.10.2013 - IX ZB 169/11

    Insolvenzverwaltervergütung: Voraussetzungen für die Zubilligung einer

    Dessen Entscheidung ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur darauf zu überprüfen, ob sie die Gefahr der Verschiebung von Maßstäben mit sich bringt (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - IX ZB 115/08, ZInsO 2010, 2409 Rn. 8 mwN; vom 8. November 2012 - IX ZB 139/10, ZInsO 2012, 2305 Rn. 25).
  • BGH, 20.12.2012 - IX ZB 201/11

    Degressionsausgleich nach § 3 Abs. 1 Buchst. c InsVV durch einen Zuschlag zur

    Die von der Rechtsbeschwerde geltend gemachten Zulässigkeitsgründe nach § 574 Abs. 2 ZPO bestehen jedenfalls seit der Entscheidung des Senats vom 8. November 2012 (IX ZB 139/10, WM 2012, 2338) nicht mehr.

    Bei der Beurteilung der Frage, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe ein Zuschlag zwecks Degressionsausgleichs zu gewähren ist, ist zu berücksichtigen, inwieweit die von diesem Zuschlagstatbestand vorausgesetzte Mehrung der Masse bereits wegen der damit verbundenen Erhöhung der Berechnungsgrundlage zu einer höheren Vergütung führt (BGH, Beschluss vom 8. November 2012, aaO Rn. 22).

    Die bestehenden Überschneidungen der einzelnen Zuschläge sind bei der Festsetzung des angemessenen Gesamtzuschlags zu würdigen (BGH, Beschluss vom 8. November 2012, aaO Rn. 20 ff).

    Die Bemessung des Gesamtzuschlags mit dem 2, 7-fachen Satz der Regelvergütung lässt nicht erkennen, dass die Gefahr der Verschiebung von Maßstäben bestünde (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 2012, aaO Rn. 25 mwN).

  • BGH, 17.04.2013 - IX ZB 141/11

    Insolvenzverwaltervergütung: Bemessung von Zu- und Abschlägen sowie des

    Die Höhe der Regelvergütung ist nach der Rechtsprechung des Senats bei der Bemessung der Zu- und Abschläge zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 2012 - IX ZB 139/10, ZIP 2012, 2407 Rn. 22), weil nur so festgestellt werden kann, ob ein Arbeitsaufwand vorliegt, der denjenigen eines vergleichbaren Verfahrens übersteigt.
  • BGH, 26.02.2015 - IX ZB 34/13

    Insolvenzverwaltervergütung: Zuschlag im Hinblick auf die lange Dauer des

    Dessen Entscheidung ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats nur darauf zu überprüfen, ob sie die Gefahr der Verschiebung von Maßstäben mit sich bringt (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - IX ZB 115/08, ZInsO 2010, 2409 Rn. 8; vom 8. November 2012 - IX ZB 139/10, ZInsO 2012, 2305 Rn. 25; vom 10. Oktober 2013 - IX ZB 169/11, ZInsO 2013, 2288 Rn. 4; jeweils mwN).
  • BGH, 26.09.2013 - IX ZB 246/11

    Voraussetzungen für einen Vergütungszuschlag nach § 3 InsVV

    Dessen Entscheidung ist von der Rechtsbeschwerdeinstanz nur darauf zu überprüfen, ob sie die Gefahr der Verschiebung von Maßstäben mit sich bringt (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - IX ZB 115/08, ZInsO 2010, 2409 Rn. 8; vom 8. November 2012 - IX ZB 139/10, ZInsO 2012, 2305 Rn. 25).
  • LG Dortmund, 01.03.2022 - 9 T 109/21
    Von einer großen Masse im Sinne des § 3 InsVV kann erst ausgegangen werden, wenn sich der Wert der Insolvenzmasse, auf den sich die Schlussrechnung bezieht, auf mehr als 250.000,00 EUR beläuft ( BGH NZI 2012, 981 ).
  • BGH, 26.09.2013 - IX ZB 234/11

    Rechtsbeschwerde im Zusammenhang mit Vergütungszuschläge nach § 3 InsVV

    Dessen Entscheidung ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur darauf zu überprüfen, ob sie die Gefahr der Verschiebung von Maßstäben mit sich bringt (etwa BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - IX ZB 115/08, ZInsO 2010, 2409 Rn. 8 mwN; vom 8. November 2012 - IX ZB 139/10, ZInsO 2012, 2305 Rn. 25).
  • LG Neubrandenburg, 27.01.2021 - 2 T 108/20

    Gesamtvollstreckung nach altem Recht: Vergütung des

    Im Übrigen ist auch anerkannt, dass keine Erhöhung der Regelvergütung stattfindet, wenn durch die Erwirtschaftung einer entsprechend großen Masse bereits die Berechnungsgrundlage insoweit erhöht wird, dass aufgrund dieser mittelbaren Vergütungserhöhung die Mehrtätigkeit bereits abgegolten ist (BGH, Beschluss vom 08. November 2012 - IX ZB 139/10 -, juris).
  • LG Magdeburg, 13.12.2017 - 3 T 461/17

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Zuschlag bei einer

    Nach der Rechtsprechung des BGH zu § 3 Abs. 1 c) InsVV kommt mit Blick auf die Staffelstruktur des § 2 Abs. 1 InsO ein Degressionsausgleich ab einer Berechnungsgrundlage von mehr als 250.000,- ? in Betracht (BGH, Beschluss vom 08. November 2012 - IX ZB 139/10 juris).
  • LG Berlin, 13.02.2023 - 84 T 160/21

    Prüfung von Abschlagstatbeständen bei der Festsetzung der

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