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   BGH, 08.11.2016 - 5 StR 390/16   

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https://dejure.org/2016,39074
BGH, 08.11.2016 - 5 StR 390/16 (https://dejure.org/2016,39074)
BGH, Entscheidung vom 08.11.2016 - 5 StR 390/16 (https://dejure.org/2016,39074)
BGH, Entscheidung vom 08. November 2016 - 5 StR 390/16 (https://dejure.org/2016,39074)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 211 Abs 2 StGB, § 105 Abs 3 S 2 JGG
    Strafverurteilung von Jugendlichen und Heranwachsenden wegen Mordes: Mordmerkmal der Grausamkeit bei Verbrennen des Tatopfers; Annahme besonders schwerer Schuld in den Urteilsgründen

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 349 Abs. 4 StPO, § 105 Abs. 3 Satz 2 JGG, §§ 57a, 57b StGB

  • Wolters Kluwer

    Mordmerkmal der Grausamkeit bei Verbrennen des Opfers

  • rewis.io

    Strafverurteilung von Jugendlichen und Heranwachsenden wegen Mordes: Mordmerkmal der Grausamkeit bei Verbrennen des Tatopfers; Annahme besonders schwerer Schuld in den Urteilsgründen

  • ra.de
  • bghst-wolterskluwer

    StGB § 211 Abs. 2; JGG § 105 Abs. 3 Satz 2
    Grausamkeit bei Verbrennen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 Abs. 2; JGG § 105 Abs. 3 S. 2
    Mordmerkmal der Grausamkeit bei Verbrennen des Opfers

  • rechtsportal.de

    JGG § 105 Abs. 3 S. 2; StGB § 211 Abs. 2
    Mordmerkmal der Grausamkeit bei Verbrennen des Opfers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Berliner Verurteilung zweier Heranwachsender wegen Verbrennens einer schwangeren jungen Frau rechtskräftig

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Grausam

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Ein Leben ohne Kind - Schwangere bei lebendigem Leib verbrannt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Berliner Verurteilung zweier Heranwachsender wegen Verbrennens einer schwangeren jungen Frau rechtskräftig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verurteilung wegen Mordes bestätigt

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verbrennen eines Menschen bei Bewusstsein

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 61, 302
  • NJW 2017, 1252
  • NStZ 2017, 218
  • StV 2017, 719
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.06.2016 - 5 StR 524/15

    Ermordung eines 14-jährigen Mädchens: Urteil rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 08.11.2016 - 5 StR 390/16
    Die Jugendkammer hat alle relevanten Strafzumessungstatsachen gesehen und in nicht zu beanstandender Weise gewichtet (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 22. Juni 2016 - 5 StR 524/15, NJW 2016, 2674 Rn. 11 ff.; zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 21.01.1993 - 4 StR 560/92

    Aussetzung des Strafarrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe; Feststellung der

    Auszug aus BGH, 08.11.2016 - 5 StR 390/16
    Der Bundesgerichtshof hat hierfür namentlich angeführt, dass der zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilte erwachsene Angeklagte einen Anspruch darauf habe, bereits durch den Urteilsspruch zu erfahren, ob er bei günstiger Prognose mit seiner bedingten Entlassung aus der Strafhaft nach 15 Jahren rechnen könne oder ob wegen der besonderen Schwere der Schuld eine längere Haftdauer zu erwarten sei; ferner würde der Urteilstenor andernfalls entwertet und seien Aussagen in den Urteilsgründen nach allgemeinen Regeln nicht revisibel (im Einzelnen BGH, Urteil vom 21. Januar 1993 - 4 StR 560/92, BGHSt 39, 121, 124).
  • LG Bamberg, 22.02.2018 - 71 KLs 1107 Js 1116/17

    Verurteilung wegen Raubmordes nach Jugendstrafrecht

    Aufgrund dieser gesetzgeberischen Entscheidung kommt hier dem Gebot gerechten Schuldausgleichs gegenüber dem Erziehungsgedanken Vorrang zu (vgl. BGH, Urteil vom 22.06 2016 - 5 StR 524/15 -, Rn. 11 m.w.N., juris = BGHSt 61, 193 ff. = NJW 2016, 2674 f.; BGH, Beschluss vom 08.11.2016 - 5 StR 390/16 - Rn. 8, juris = BGHSt 61, 302 ff. = NJW 2017, 1252 f.).

    Der Feststellung der besonderen Schuldschwere im Rahmen von § 105 Abs. 3 Satz 2 JGG im Urteilstenor bedarf es mangels Bedürfnisses hierzu indes nicht, weil der zu einer Jugendstrafe von über zehn Jahren verurteilte Heranwachsende auch ohne ausdrückliche Feststellung der besonderen Schuldschwere in der Urteilsformel anhand der verhängten Strafe sowohl deren Länge als auch den Umstand ermessen kann, dass das Jugendgericht die besondere Schwere der Schuld angenommen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 08.11.2016 - 5 StR 390/16 - Rn. 11, juris = BGHSt 61, 302 ff. = NJW 2017, 1252 f.).

    Dieser ist im Übrigen Grund dafür, dass im Unterschied zum allgemeinen Strafrecht das Höchstmaß der Jugendstrafe zeitlich begrenzt ist (BGH, Urteil vom 22.06 2016 - 5 StR 524/15 -, Rn. 11 m.w.N., juris = BGHSt 61, 193 ff. = NJW 2016, 2674 f.; BGH, Beschluss vom 08.11.2016 - 5 StR 390/16 -Rn. 8, juris = BGHSt 61, 302 ff. = NJW 2017, 1252 f.).

  • BGH, 06.12.2023 - 5 StR 281/23

    Verbrennen eines Menschen als grausame Handlung

    Dies ist im Regelfall bei einem Tod durch Verbrennen der Fall (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 2016 - 5 StR 390/16, BGHSt 61, 302 Rn. 6); insoweit genügt für die Erfüllung des Mordmerkmals das Vorliegen bedingten Vorsatzes (BGH, Urteil vom 11. Mai 1988 - 3 StR 89/88, NJW 1988, 2682).

    Die Strafkammer hat ihrer Beurteilung zwar zu Recht vorangestellt, dass das Verbrennen eines Menschen eine grausame Handlung darstellt (BGH, Beschluss vom 8. November 2016 - 5 StR 390/16, BGHSt 61, 302 Rn. 6).

  • LG Münster, 31.05.2023 - 2 Ks 3/23
    Nach herrschender Auffassung unterfällt nicht nur die Zufügung körperlicher, sondern auch das Bewirken starker seelischer Leiden, wozu die Todesangst gehört, dem Mordmerkmal der grausamen Tötung (BGH, Beschluss vom 8. November 2016 - 5 StR 390/16).
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