Rechtsprechung
   BGH, 08.11.2017 - IV ZR 318/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,57635
BGH, 08.11.2017 - IV ZR 318/16 (https://dejure.org/2017,57635)
BGH, Entscheidung vom 08.11.2017 - IV ZR 318/16 (https://dejure.org/2017,57635)
BGH, Entscheidung vom 08. November 2017 - IV ZR 318/16 (https://dejure.org/2017,57635)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,57635) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • rewis.io

    Transport- und Ausstellungsversicherung: Auslegung von Ausschlussklauseln für Schäden durch Eingriffe von hoher Hand und wegen Mängeln der Verpackung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Warum nicht alle Ausschlüsse wirklich zählen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Transportversicherung im internationalen Handelsverkehr

Besprechungen u.ä.

  • noerr.com (Entscheidungsbesprechung)

    Risikoausschlüsse bei Transportversicherungen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 662
  • VersR 2018, 549
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.07.2016 - IV ZR 245/15

    AVB Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus BGH, 08.11.2017 - IV ZR 318/16
    Allgemeine Versicherungsbedingungen sind so auszulegen, wie ein durchschnittlicher, um Verständnis bemühter Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und unter Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs versteht (Senatsurteile vom 20. Juli 2016 - IV ZR 245/15, VersR 2016, 1184 Rn. 22; vom 23. Juni 1993 - IV ZR 135/92, BGHZ 123, 83, 85; st. Rspr.).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus BGH, 08.11.2017 - IV ZR 318/16
    Allgemeine Versicherungsbedingungen sind so auszulegen, wie ein durchschnittlicher, um Verständnis bemühter Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und unter Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs versteht (Senatsurteile vom 20. Juli 2016 - IV ZR 245/15, VersR 2016, 1184 Rn. 22; vom 23. Juni 1993 - IV ZR 135/92, BGHZ 123, 83, 85; st. Rspr.).
  • BGH, 12.09.2012 - IV ZR 64/11

    Umwandlung einer kapitalbildenden Lebensversicherung in eine beitragsfreie

    Auszug aus BGH, 08.11.2017 - IV ZR 318/16
    Erforderlich ist vielmehr, dass deren Auslegung über den konkreten Rechtsstreit hinaus in Rechtsprechung und Rechtslehre oder den beteiligten Verkehrskreisen umstritten ist (Senatsbeschluss vom 12. September 2012 - IV ZR 64/11, VersR 2013, 300 Rn. 6 m.w.N.; st. Rspr.).
  • OLG Hamm, 09.10.2019 - 20 U 80/18

    Schadensersatzanspruch wegen eines Wasserschadens gegen eine Versicherung

    Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Versicherungsbedingungen einen Ausdruck verwenden, mit dem die Rechtssprache einen fest umrissenen Begriff verbindet; im Zweifel ist anzunehmen, dass AVB den fest umrissenen Begriff der Rechtssprache meinen (vgl. BGH, Urteil vom 06.03.2019 - IV ZR 72/18, BeckRS 2019, 3685 Rn. 16; BGH, Urteil vom 04.07.2018 - IV ZR 200/16, r+s 2018, 425 Rn. 29; BGH, Urteil vom 04.04.2018 - IV ZR 104/17, r+s 2018, 257 Rn. 14).
  • LG Düsseldorf, 11.07.2022 - 9 O 410/21
    Es handelt sich um einen Auffangtatbestand, der neben der Beschlagnahme und Entziehung andere beschränkende Anordnungen der öffentlichen Gewalt umfassen soll, wobei nur solche Gefahren unter diesen Ausschlusstatbestand fallen, bei denen die Anordnung der behördlichen Maßnahme selbst ursächlich für den eingetretenen Schaden ist (BGH, Beschluss vom 08. November 2017 - IV ZR 318/16 -, Rn. 12, juris).

    Ziffer 4.1.3 stellt einen Auffangtatbestand für sonstige beschränkende Anordnungen der öffentlichen Gewalt dar (BGH, Beschluss vom 08. November 2017 - IV ZR 318/16 -, Rn. 12, juris).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht