Rechtsprechung
BGH, 08.11.2018 - 4 StR 269/18 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - HRR Strafrecht
§ 344 StPO; § 53 StGB; § 54 StGB; § § 55 Abs. 1 StGB
Revisionsbegründung (Auslegung der Rechtsmittelerklärung); Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Sinn und Zweck; Zäsurwirkung der frühesten nicht erledigten Verurteilung; Härteausgleich bei Vollstreckung, Verjährung oder Erlass einer zunächst erkannten Strafe) - openjur.de
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe unter Einbeziehung der Strafen aus drei Vorverurteilungen
- rewis.io
Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
StPO § 349 Abs. 2
Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe unter Einbeziehung der Strafen aus drei Vorverurteilungen - rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Frühere Verurteilungen - und die Gesamtstrafenbildung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Frühere Verurteilungen - und die wegen Erledigung unterbliebene Gesamtstrafenbildung
Verfahrensgang
- LG Arnsberg, 07.11.2017 - 6 Ss 89/18
- BGH, 08.11.2018 - 4 StR 269/18
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2019, 28
- StV 2019, 453
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 23.01.2019 - 5 StR 479/18
Betrug (Vermögensschaden; keine Kompensation der Kaufpreiszahlung durch faktische …
Denn die Nichtbildung einer Gesamtfreiheitsstrafe aus dieser und der hiesigen Verurteilung begründet keine den Angeklagten benachteiligende Härte (vgl. BGH, Urteile vom 8. November 2018 - 4 StR 269/18 und vom 5. November 2013 - 1 StR 387/13, insoweit nicht abgedruckt in StraFo 2014, 30). - BGH, 19.12.2018 - 2 StR 291/18
Führung des Urkundenbeweises durch Verlesung (Feststellungen rechtskräftiger …
Im Hinblick auf einen möglichen Härteausgleich wird die nunmehr zur Entscheidung berufene Strafkammer in den Blick zu nehmen haben, dass eine ausgleichspflichtige Härte nur bei der Vollstreckung einer Geldstrafe im Wege der Ersatzfreiheitsstrafe entstehen kann (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 2018 - 4 StR 269/18, juris Rn. 16 mwN). - BGH, 23.09.2020 - 2 StR 606/19
Gegenstand des Urteils (Tat im verfahrensrechtlichen Sinne: Bewertung bei …
b) Ferner wird die nunmehr zur Entscheidung berufene Strafkammer in den Blick nehmen können, dass die vollständige Begleichung der Geldstrafe aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Kerpen vom 9. November 2018 keine ausgleichspflichtige Härte begründet, da eine solche nur bei der Vollstreckung einer Geldstrafe im Wege der Ersatzfreiheitsstrafe entstehen kann (st. Rspr.; vgl. etwa Senat…, Urteil vom 19. Dezember 2018 - 2 StR 291/18, juris Rn. 47; BGH, Urteil vom 8. November 2018 - 4 StR 269/18, juris Rn. 16, jeweils mwN).
- OLG Düsseldorf, 12.07.2019 - 7 StS 1/19
Finanzplan für Rüstungsprojekte: Haft für Ex-Journalist nach Geheimnisverrat
Der Senat lässt dahinstehen, ob sich unter dem Gesichtspunkt der vollstreckungsrechtlichen Anrechnung einer durch Zahlung erledigten Geldstrafe im Sinne des § 51 Abs. 2, 4 Satz 1 StGB eine abweichende Bewertung rechtfertigen kann (…so offenbar allgemein OLG Karlsruhe vom 21. Februar 2019, 2 Rv 7 Ss 74/19, juris Rn. 7 …sowie vom 24. April 2019, 2 Rv SS 187/19, juris Rn. 13;… OLG Celle vom 20. November 2018, 2 Ss 114/18, juris Rn. 16;… jeweils unter Bezugnahme auf BVerfG vom 20. Dezember 2017, 2 BvR 2312/17, juris Rn. 21-26), wobei der Bundesgerichtshof in jüngeren Entscheidungen diesen Aspekt nicht herangezogen (etwa BGH vom 8. November 2018, 4 StR 269/18, juris Rn. 16;… vom 23. Januar 2019, 5 StR 479/18, juris Rn. 32) und der spezifisch vollstreckungsrechtlichen Regelung des § 51 StGB auch mit Blick auf die gegenüber dem Härteausgleich unterschiedliche Zielrichtung erst bei der Bestimmung des Härteausgleichs, nicht aber zu dessen grundsätzlicher Herleitung Bedeutung beigemessen hat (…etwa BGH vom 5. November 2014, 1 StR 299/14, juris Rn. 20 bis 22, 28 bis 31). - BGH, 04.12.2019 - 4 StR 595/19
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe
Dieser Verurteilung kommt regelmäßig - von hier nicht vorliegenden Ausnahmekonstellationen abgesehen - eine Zäsurwirkung zu (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. November 2003 - 2 StR 394/03, NStZ-RR 2004, 137; vom 28. Juli 2006 - 2 StR 215/06, NStZ 2007, 28, 29;… vom 11. April 2018 - 4 StR 53/18, Rn. 4; Urteil vom 8. November 2018 - 4 StR 269/18, StV 2019, 453, 454;… Fischer, StGB, 66. Aufl., § 55 Rn. 11 mwN). - BGH, 22.11.2018 - 4 StR 356/18
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzungen einer begründeten …
Denn ausweislich der Revisionsbegründung beanstandet die Staatsanwaltschaft ausschließlich die Ablehnung dieser Maßregel (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 2018 - 4 StR 269/18 mwN). - BGH, 09.09.2020 - 2 StR 291/20
Strafverfahren: Anforderungen an die Anklageschrift bei Sexualstraftaten einer …
Dabei wird der nunmehr zur Entscheidung berufene Tatrichter Gelegenheit haben, genauer als bisher in den Blick zu nehmen, dass ein Härteausgleich für erledigte Geldstrafen nur dann geboten ist, wenn diese, wozu sich die Urteilsgründe bisher nicht verhalten, ganz oder teilweise im Wege einer Ersatzfreiheitsstrafe "vollstreckt" worden sind (st. Rspr.; vgl. etwa Senat…, Urteil vom 18. Dezember 2018 - 2 StR 291/18, juris Rn. 47; BGH, Urteil vom 8. November 2018 - 4 StR 269/18, juris Rn. 16, jew. mwN). - BGH, 27.03.2019 - 2 StR 450/18
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung einer Vorverurteilung: …
Demnach ist es weiter ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass einer erledigten Verurteilung keine Zäsurwirkung zukommt (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Oktober 2015 - 2 StR 495/14; BGH, Beschluss vom 10. Januar 2017 - 3 StR 497/16, NStZ 2017, 169; Urteil vom 8. November 2018 - 4 StR 269/18). - BGH, 26.06.2019 - 1 StR 476/18
Strafzumessung (erforderliche Darstellung im Urteil: nur bestimmende …
c) Die von der Revision beanstandete Versagung eines Härteausgleichs bei der Gesamtstrafenbildung (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2010 - 2 StR 403/09, BGHSt 55, 1, 3 ff.; Urteil vom 8. November 2018 - 4 StR 269/18 Rn. 19) erweist sich ebenfalls als rechtsfehlerfrei, da keine auszugleichende Härte vorliegt (vgl. hierzu BGH…, Beschluss vom 23. Januar 2019 - 5 StR 479/18 Rn. 32). - LG Aachen, 11.03.2020 - 60 KLs 9/19
Konkurrenzen zwischen den Delikten bei Vergewaltigung
Bezugspunkt für den zu gewährenden Härteausgleich ist die Gesamtstrafenbildung, wie sie ohne die eingetretene Erledigung der früheren Verurteilungen vorzunehmen gewesen wäre (vgl. BGH, Urt. v. 08.11.2018 - 4 StR 269/18, StV 2019, 453, juris Rn. 19). - BGH, 26.06.2019 - 2 StR 104/19
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (bereits vollstreckte andere Strafe; …
- LG Bielefeld, 20.02.2020 - 4a KLs 2/19