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   BGH, 08.11.2018 - I ZB 21/18   

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https://dejure.org/2018,47816
BGH, 08.11.2018 - I ZB 21/18 (https://dejure.org/2018,47816)
BGH, Entscheidung vom 08.11.2018 - I ZB 21/18 (https://dejure.org/2018,47816)
BGH, Entscheidung vom 08. November 2018 - I ZB 21/18 (https://dejure.org/2018,47816)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO §§ 1032 Abs. 2, 1066; BGB §§ 2215, 2216, 2218, 2219, 2220
    Unwirksamkeit einer Klausel im Testament, nach der ein Testamentsvollstrecker Einzelschiedsrichter in eigenen Streitigkeiten mit den Erben sein soll

  • Wolters Kluwer

    Wenden eines Klägers im Hinblick auf eine Schiedsvereinbarung zunächst an ein Schiedsgericht vor dessen Konstituierung; Anrufen des staatlichen Gerichts wegen an der Zuständigkeit des Schiedsgerichts bestehender Zweifel mit dem Antrag auf Feststellung der Zulässigkeit ...

  • Betriebs-Berater

    Feststellung der Unzulässigkeit eines schiedsrichterlichen Verfahrens

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Testamentarische Schiedsklausel für Erbstreitigkeiten

  • rewis.io

    Testamentarische Schiedsanordnung des Erblassers: Zulässigkeit des Antrags auf Feststellung der Zulässigkeit oder Unzulässigkeit des schiedsrichterlichen Verfahrens nach Anrufung des Schiedsgerichts aber vor dessen Konstituierung; Einsetzung des Testamentsvollstreckers ...

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wenden eines Klägers im Hinblick auf eine Schiedsvereinbarung zunächst an ein Schiedsgericht vor dessen Konstituierung; Anrufen des staatlichen Gerichts wegen an der Zuständigkeit des Schiedsgerichts bestehender Zweifel mit dem Antrag auf Feststellung der Zulässigkeit ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schiedsgericht angerufen: Antrag auf Feststellung der Unzulässigkeit möglich?

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Antrag bei staatlichem Gericht auf Feststellung der Zulässigkeit des schiedsrichterlichen Verfahrens vor Konstituierung des zunächst angerufenen Schiedsgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Feststellung der Unzulässigkeit eines schiedsrichterlichen Verfahrens

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schiedsklage und Feststellung der Unzulässigkeit des Schiedsverfahrens sind zugleich möglich! (IBR 2019, 291)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 857
  • ZIP 2019, 1040
  • MDR 2019, 369
  • FamRZ 2019, 562
  • WM 2019, 1031
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 17.05.2017 - IV ZB 25/16

    Testamentsvollstreckung: Zuweisung der Streitigkeiten über die Entlassung des

    Auszug aus BGH, 08.11.2018 - I ZB 21/18
    Ein Schiedsgericht ist nur dann in gesetzlich statthafter Weise errichtet, wenn diese Anordnung in der Verfügungsmacht des Erblassers liegt (BGH, SchiedsVZ 2018, 37 Rn. 20, 22; Beschluss vom 17. Mai 2017 - IV ZB 25/16, BGHZ 215, 109 Rn. 12).

    Daraus folgt weiter, dass auch Streitigkeiten über die Entlassung eines Testamentsvollstreckers in einer letztwilligen Verfügung nicht einseitig durch den Erblassers unter Ausschluss der staatlichen Gerichtsbarkeit einem Schiedsgericht zugewiesen werden können (BGHZ 215, 109 Rn. 11, 13).

    Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts im Rahmen der eigenen materiellen Verfügungsbefugnis des Erblassers, also insbesondere unter Beachtung von § 2220 BGB und ohne Erfassung der Entlassung des Testamentsvollstreckers gemäß § 2227 BGB, erwogen werden könnte, kommen dafür von vornherein allein Schiedsvereinbarungen in Betracht, bei denen nicht der Testamentsvollstrecker zum Schiedsrichter berufen ist (vgl. BGHZ 215, 109 Rn. 1, 12 f.; Schiedsgericht für Erbstreitigkeiten e.V.).

  • BGH, 16.03.2017 - I ZB 49/16

    Pflichtteilsrecht: Zuweisung des Streits über den Pflichtteilsanspruch an ein

    Auszug aus BGH, 08.11.2018 - I ZB 21/18
    c) Unzulässig ist der Antrag nach § 1032 Abs. 2 ZPO allerdings dann, wenn er auf einem mit Treu und Glauben unvereinbaren, widersprüchlichen Verhalten des Antragstellers beruht (BGH, Beschluss vom 16. März 2017 - I ZB 49/16, SchiedsVZ 2018, 37 Rn. 32 bis 36 mwN).

    Ein Schiedsgericht ist nur dann in gesetzlich statthafter Weise errichtet, wenn diese Anordnung in der Verfügungsmacht des Erblassers liegt (BGH, SchiedsVZ 2018, 37 Rn. 20, 22; Beschluss vom 17. Mai 2017 - IV ZB 25/16, BGHZ 215, 109 Rn. 12).

  • BVerfG, 29.04.1954 - 1 BvR 328/52

    Schwerbeschädigtenschutz

    Auszug aus BGH, 08.11.2018 - I ZB 21/18
    Der Grundsatz, dass niemand in eigener Sache Richter sein kann, gehört zu den Grundprinzipien des Rechtsstaats; insoweit ist es Wesen jeder richterlichen Tätigkeit, dass sie von einem nichtbeteiligten Dritten in sachlicher und persönlicher Unabhängigkeit ausgeübt wird (vgl. nur BVerfGE 3, 377, 381 [juris Rn. 14]; 67, 65, 68 [juris Rn. 10]).
  • BGH, 20.05.1968 - VII ZR 80/67

    Einrede des Schiedsvertrages als unzulässige Rechtsausübung

    Auszug aus BGH, 08.11.2018 - I ZB 21/18
    Dasselbe gilt im umgekehrten Fall, wenn der Beklagte im Schiedsverfahren die Zuständigkeit des staatlichen Gerichts geltend macht und später vor dem staatlichen Gericht die Schiedseinrede erhebt (BGH, Urteil vom 20. Mai 1968 - VII ZR 80/67, BGHZ 50, 191, 196 f. [juris Rn. 25]).
  • BGH, 30.04.2009 - III ZB 91/07

    Treuwidrigkeit eines Antrags auf Feststellung der Zuständigkeit des staatlichen

    Auszug aus BGH, 08.11.2018 - I ZB 21/18
    Ein solches gegensätzliches Verhalten einer Partei läuft auf den Versuch hinaus, dem Gegner in jeder der beiden Verfahrensarten den Rechtsschutz abzuschneiden und ihn damit praktisch rechtlos zu stellen (BGH, Beschluss vom 30. April 2009 - III ZB 91/07, SchiedsVZ 2009, 287 Rn. 9).
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvH 1/84

    Verfassungsmäßigkeit des im Land Hessen geltenden "Ein-Stimmen-Systems"

    Auszug aus BGH, 08.11.2018 - I ZB 21/18
    Der Grundsatz, dass niemand in eigener Sache Richter sein kann, gehört zu den Grundprinzipien des Rechtsstaats; insoweit ist es Wesen jeder richterlichen Tätigkeit, dass sie von einem nichtbeteiligten Dritten in sachlicher und persönlicher Unabhängigkeit ausgeübt wird (vgl. nur BVerfGE 3, 377, 381 [juris Rn. 14]; 67, 65, 68 [juris Rn. 10]).
  • OLG München, 28.01.1981 - 7 U 4188/79
    Auszug aus BGH, 08.11.2018 - I ZB 21/18
    Treuwidrig handelt auch, wer arglistig selbst das Schiedsgericht angerufen hat und sich auf die Ungültigkeit des Schiedsverfahrens beruft, nachdem ein Schiedsspruch zu seinen Ungunsten ergangen ist, oder wer als Kläger vor dem staatlichen Gericht nach Erfolglosigkeit der verspäteten Schiedseinrede des Beklagten gegen eine zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung aus demselben Vertrag die Schiedsgerichtsvereinbarung geltend macht (vgl. RG, HRR 1931, 1489; OLG München, MDR 1981, 766; Schwab/Walter, Schiedsgerichtsbarkeit, 7. Aufl., Kap. 7 Rn. 4).
  • BGH, 28.03.2012 - III ZB 63/10

    streitwertabhängige Schiedsrichtervergütung

    Auszug aus BGH, 08.11.2018 - I ZB 21/18
    Das Verbot des Richtens in eigener Sache, das im gerichtlichen Verfahren Ausschlussgrund für die Ausübung des Richteramts ist (§ 41 Nr. 1 ZPO), gilt auch für das schiedsrichterliche Verfahren (BGH, Beschluss vom 28. März 2012 - III ZB 63/10, BGHZ 193, 38 Rn. 6; Beschluss vom 11. Oktober 2017 - I ZB 12/17, SchiedsVZ 2018, 271 Rn. 16; MünchKomm.ZPO/Münch aaO § 1066 Rn. 7).
  • BGH, 11.10.2017 - I ZB 12/17

    Bildung des Schiedsgerichts: Ausschluss der Mitglieder des Vertretungsorgans der

    Auszug aus BGH, 08.11.2018 - I ZB 21/18
    Das Verbot des Richtens in eigener Sache, das im gerichtlichen Verfahren Ausschlussgrund für die Ausübung des Richteramts ist (§ 41 Nr. 1 ZPO), gilt auch für das schiedsrichterliche Verfahren (BGH, Beschluss vom 28. März 2012 - III ZB 63/10, BGHZ 193, 38 Rn. 6; Beschluss vom 11. Oktober 2017 - I ZB 12/17, SchiedsVZ 2018, 271 Rn. 16; MünchKomm.ZPO/Münch aaO § 1066 Rn. 7).
  • OLG Frankfurt, 21.03.2018 - 26 SchH 4/17

    Schiedsklausel im Testament: Beendigung eines Schiedsrichteramtes und Bestellung

    Auszug aus BGH, 08.11.2018 - I ZB 21/18
    OLG Frankfurt am Main, Entscheidung vom 21.03.2018 - 26 SchH 4/17 -.
  • BGH, 27.07.2023 - I ZB 43/22

    Zulässigkeit von Intra-EU-Investor-Staat-Schiedsverfahren bei dem ICSID auf

    Dieses ergibt sich regelmäßig bereits aus der möglichen Parteistellung in dem schiedsrichterlichen Verfahren (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 2018 - I ZB 21/18, NJW 2019, 857 [juris Rn. 15]).
  • BGH, 27.07.2023 - I ZB 75/22

    Zulässigkeit von Intra-EU-Investor-Staat-Schiedsverfahren bei dem ICSID auf

    Dieses ergibt sich regelmäßig bereits aus der möglichen Parteistellung in dem schiedsrichterlichen Verfahren (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 2018 - I ZB 21/18, NJW 2019, 857 [juris Rn. 15]).
  • OLG Köln, 01.09.2022 - 19 SchH 15/21

    Feststellung der Unzulässigkeit von Schiedsverfahren Investitionsschutz auf Basis

    Das für den Antrag erforderliche Rechtsschutzbedürfnis der Antragstellerin ergibt sich bereits aus ihrer Parteistellung im von der Antragsgegnerin eingeleiteten schiedsrichterlichen Verfahren (vgl. BGH, Beschluss vom 08.11.2018 - I ZB 21/18, NJW 2019, 857, Rn. 15).
  • OLG Frankfurt, 03.06.2019 - 26 SchH 3/19

    Zur Treuwidrigkeit eines Antrag nach § 1032 Abs. 2 ZPO

    Das für den Antrag nach § 1032 Abs. 2 erforderliche Rechtsschutzbedürfnis der Antragstellerin ergibt sich bereits aus deren Parteistellung in dem von der Antragsgegnerin durch Anrufung des ICC-Schiedsgerichtes eingeleiteten schiedsrichterlichen Verfahren (vgl. BGH, Beschluss v. 08.11.2018, I ZB 21/18, Rn. 15, zit. nach juris).

    Nach der Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 8.11.2018, I ZB 21/18, Rn. 16, zit. nach juris) ist der Antrag nach § 1032 Abs. 2 ZPO zwar dann unzulässig, wenn er auf einem mit Treu und Glauben unvereinbaren widersprüchlichen Verhalten des Antragstellers beruht.

  • BGH, 29.09.2022 - I ZB 15/22

    Anforderungen an die ordnungsgemäße Begründung einer Entscheidung: Zulässigkeit

    Hierzu besteht dann Anlass, wenn eine Partei im Schiedsverfahren und im Verfahren vor dem staatlichen Gericht zu demselben Streitgegenstand unterschiedliche Positionen zur Zuständigkeit einnimmt, weil ein solches gegensätzliches Verhalten einer Partei auf den Versuch hinausläuft, dem Gegner in jeder der beiden Verfahrensarten den Rechtsschutz abzuschneiden und ihn damit praktisch rechtlos zu stellen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. April 2009 - III ZB 91/07, SchiedsVZ 2009, 287 [juris Rn. 9] mwN; Beschluss vom 8. November 2018 - I ZB 21/18, NJW 2019, 857 [juris Rn. 17], jeweils mwN).
  • OLG Köln, 01.09.2022 - 19 SchH 14/21

    Parallelverfahren zu OLG Köln 19 SchH 15/21 v. 01.09.2022

    Das für den Antrag erforderliche Rechtsschutzbedürfnis der Antragstellerin ergibt sich bereits aus ihrer Parteistellung im von der Antragsgegnerin eingeleiteten schiedsrichterlichen Verfahren (vgl. BGH, Beschluss vom 08.11.2018 - I ZB 21/18, NJW 2019, 857, Rn. 15).
  • BayObLG, 28.06.2022 - 101 Sch 120/21

    Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs für eine amerikanische

    (2) Ob die rügelose Einlassung alle Unwirksamkeitsgründe nach § 1031 Abs. 5 ZPO heilt (verneinend bei unterlassener Separatstellung nach § 1031 Abs. 5 Satz 3 Halbsatz 1 ZPO: Münch in Münchener Kommentar zur ZPO, § 1031 Rn. 50), kann hier dahinstehen, da die Antragsgegnerin, die - anwaltlich vertreten - die Schiedsklage erhoben hat, nach Treu und Glauben unter dem Gesichtspunkt der unzulässigen Rechtsausübung wegen widersprüchlichen Verhaltens im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs nicht die Unwirksamkeit einer Schiedsabrede geltend machen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 4. November 2021, I ZB 54/20, NJW 2022, 245 Rn. 17; Beschluss vom 8. November 2018, I ZB 21/18, NJW 2019, 857 Rn. 17; OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. August 2021, 26 Sch 17/20, juris Rn. 40; Münch in Münchener Kommentar zur ZPO, § 1059 Rn. 21).
  • OLG Frankfurt, 26.08.2021 - 26 Sch 17/20

    Treuwidrige Berufung auf Ungültigkeit der Schiedsvereinbarung

    Ein solcher Verstoß in Form eines treuwidrigen und widersprüchlichen Verhaltens liegt insbesondere vor, wenn der Schiedskläger, der das Schiedsgericht selbst angerufen hat, sich dann, wenn der Schiedsspruch zu seinen Ungunsten ergangen ist, auf eine Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung beruft (vgl. Zöller/Geimer, a.a.O., § 1059 Rn. 39a; Münch, in: MüKo ZPO, 5. Aufl., § 1059 Rn. 16; Voit, in: Musielak/Voit ZPO, 18. Aufl., § 1059 Rn. 7; Saenger, ZPO 9. Aufl., § 1059 Rn. 9; BGH, Beschluss vom 08.11.2018, I ZB 21/18, Rn. 17; OLG München, Beschluss vom 05.02.2018, 34 Sch 28/16, Rn. 33; OLG Köln, Beschluss vom 16.01.2015, 19 Sch 18/14, Rn. 16, jeweils zit. nach juris).
  • OLG Frankfurt, 12.04.2019 - 26 SchH 4/18

    Unzulässigkeit des schiedsrichterlichen Verfahrens durch übereinstimmende

    Es liegt insoweit insbesondere kein widersprüchliches Verhalten des Antragstellers vor (vgl. zum Ganzen: BGH, Beschluss vom 08.11.2018, I ZB 21/18, Rn. 18, zit. nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 06.05.2019 - 10 Sch 5/18

    Rechtsweg zu staatlichen Gerichten bei Unzulässigkeit eines Schiedsverfahrens

    Ein solches widersprüchliches Verhalten läuft auf den Versuch hinaus, dem Gegner in jeder der beiden Verfahrensarten den Rechtsschutz abzuschneiden und ihn damit praktisch rechtlos zu stellen (BGH NJW 2019, 857 Rn. 17;BGHZ 50, 191 [196 f. = juris Rn. 25]; MünchKomm-ZPO/Münch, a.a.O., § 1032 Rn. 9).
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