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   BGH, 08.12.1954 - 6 StR 134/54   

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https://dejure.org/1954,2044
BGH, 08.12.1954 - 6 StR 134/54 (https://dejure.org/1954,2044)
BGH, Entscheidung vom 08.12.1954 - 6 StR 134/54 (https://dejure.org/1954,2044)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 1954 - 6 StR 134/54 (https://dejure.org/1954,2044)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 06.10.1954 - 6 StR 45/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.12.1954 - 6 StR 134/54
    Es wird deswegen auf die ein Urteil derselben Strafkammer betreffende Entscheidung des Senats 6 StR 45/54 vom 6. Oktober 1954 verwiesen, Sollte die Anwendung des Straffreiheitsgesetzes in Betracht kommen, so wäre gegebenenfalls auf die an sich verdrängte Bestimmung des § 84 StGB zurückzugreifen, da sie von der Straffreiheit gemäss § 9 ausgeschlossen ist (Urteil des Senats 6 StR 238/54 vom 24. November 1954).

    Zu den Einwänden der Revision hat der Senat in dem Urteil 6 StR 45/54 vom 6. Oktober 1954 Stellung genommen; sie hatten in jenem Verfahren - den gleichen Inhalt wie in dem vorliegenden.

    Er unterscheidet sich von dem Rädelsführer nur dadurch, dass er die Vereinigung von aussen fördert, während sich dieser innerhalb der Organisation selbst betätigt (vgl im übrigen Urteil des Senats 6 StR 45/54 vom 6. Oktober 1954).

  • BGH, 03.11.1954 - 6 StR 146/54
    Auszug aus BGH, 08.12.1954 - 6 StR 134/54
    Dagegen darf die Tatsache, dass bei der Herstellung und Verbreitung eine andere Person schuldhaft gehandelt hat und deswegen strafbar geworden ist, bei der Deutung des Schriftinhalts nicht berücksichtigt werden; denn dieser Umstand ergibt sich nicht aus der Beschaffenheit der Schrift selbst (vgl u.a. 6 StR 146/54 vom 3. November 1954).

    Es wird insoweit auf das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Senats 6 StR 146/54 vom 3. November 1954 verwiesen.

    Es können daher auch allgemeinbekannte Umstände verwertet werden, wenn sich aus dem Inhalt der Schrift der Zusammenhang mit ihnen ausreichend ergibt (Urteil des Senats 6 StR 146/54 vom 3. November 1954).

  • BGH, 08.09.1954 - 6 StR 190/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.12.1954 - 6 StR 134/54
    Die Beweisvermutung bezieht sich aber nur auf das Kennen und Wollen der Tatumstände, nicht jedoch auf die nach den genannten Bestimmungen erforderlichen weitergehenden Merkmale des inneren Tatbestandes (Urteile des Senats 6 StR 177/54 vom 14. Juli 1954 und 6 StR 190/54 vom 8. September 1954).

    Missbräuche können, selbst wenn sie weit verbreitet sind, zu keiner Einschränkung dieses Grundsatzes führen (Urteil des Senats 6 StR 190/54 vom 8. September 1954).

  • BGH, 19.03.1953 - 3 StR 42/53
    Auszug aus BGH, 08.12.1954 - 6 StR 134/54
    § 187 a StGB setzt voraus, dass der Täter aus Beweggründen handelt, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen; der blosse Vorsatz genügt hinsichtlich dieser Merkmale nicht (BGHSt 4, 119).
  • BGH, 31.03.1954 - 6 StR 126/54
    Auszug aus BGH, 08.12.1954 - 6 StR 134/54
    Die in § 91 StGB gekennzeichnete Zersetzungsabsicht ist auf die Herbeiführung eines Dauerzustandes gerichtet (BGHSt 6, 64).
  • BGH, 12.05.1954 - 6 StR 30/54
    Auszug aus BGH, 08.12.1954 - 6 StR 134/54
    Hintermann ist also, wer als Aussenstehender auf eine nicht ganz unwesentliche Anzahl von Angehörigen oder Freunden der Vereinigung einen bestimmenden Einfluss ausübt oder sich sonst in massgebender Weise für die Vereinigung betätigt (BGHSt 6, 129).
  • BGH, 14.07.1954 - 6 StR 177/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.12.1954 - 6 StR 134/54
    Die Beweisvermutung bezieht sich aber nur auf das Kennen und Wollen der Tatumstände, nicht jedoch auf die nach den genannten Bestimmungen erforderlichen weitergehenden Merkmale des inneren Tatbestandes (Urteile des Senats 6 StR 177/54 vom 14. Juli 1954 und 6 StR 190/54 vom 8. September 1954).
  • BGH, 01.09.1954 - 6 StR 82/54
    Auszug aus BGH, 08.12.1954 - 6 StR 134/54
    Das war nicht angängig, da in den §§ 97 und 187 a StGB eine schwerere Strafe angedroht ist (vgl BGHSt 6, 297).
  • BGH, 24.11.1954 - 6 StR 238/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.12.1954 - 6 StR 134/54
    Es wird deswegen auf die ein Urteil derselben Strafkammer betreffende Entscheidung des Senats 6 StR 45/54 vom 6. Oktober 1954 verwiesen, Sollte die Anwendung des Straffreiheitsgesetzes in Betracht kommen, so wäre gegebenenfalls auf die an sich verdrängte Bestimmung des § 84 StGB zurückzugreifen, da sie von der Straffreiheit gemäss § 9 ausgeschlossen ist (Urteil des Senats 6 StR 238/54 vom 24. November 1954).
  • BGH, 05.05.1954 - 6 StR 17/54
    Auszug aus BGH, 08.12.1954 - 6 StR 134/54
    Die Tat konnte also auch durch eine erneute Einwirkung vollendet werden, die dem Minister nach Empfang des Briefes zuging (vgl Urteil des Senats 6 StR 17/54 vom 5. Mai 1954).
  • RG, 04.12.1917 - IV 622/17

    1. Kann unbefugter Ankauf und späterer Weiterverkauf beschlagnahmter Vorräte, je

  • BGH, 24.06.1952 - 2 StR 229/52
  • BGH, 21.04.1953 - 1 StR 176/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.05.1954 - 6 StR 92/54

    Kreis der wegen Betätigung für eine verfassungsfeindliche Vereinigung strafbaren

  • BGH, 14.07.1954 - 6 StR 180/54

    Ausnahme von der Verhandlung als ausschließliche Erkenntnisquelle für die

  • BGH, 01.09.1954 - 6 StR 63/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.11.1954 - 6 StR 236/54
  • RG, 03.07.1931 - I 23/31

    Findet die in § 20 Abs. 2 PreßG. aufgestellte Vermutung auch dann Anwendung, wenn

  • BGH, 30.03.1955 - 6 StR 228/54

    Rechtsmittel

    Wie der Senat in dem Urteil vom 8. Dezember 1954 - 6 StR 134/54 - ausgeführt hat, findet allerdings § 20 Abs. 2 PresseG - entgegen der Ansicht der Revision - auch auf die Strafvorschrift des § 187 a StGB Anwendung.

    Die persönliche Ehre gegenüber politischen Angriffen wird von dem Gesetz in demselben Umfange geschützt wie in dem sonstigen Gemeinschaftsleben (vgl dazu das bereits erwähnte Urteil des Senats 6 StR 134/54).

  • BGH, 13.06.1956 - 4 StR 197/56
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  • BGH, 25.01.1956 - 6 StR 78/55

    Rechtsmittel

    Schon in den Jahren 1952 und 1953 nahmen die sich auf die FDJ beziehenden Aufsätze in der "Wahrheit" einen nicht unbedeutenden Raum ein; es wird auf die Urteile des Senats in den Strafsachen gegen die Redakteure K., H. und H. (6 StR 45/54 vom 6. Oktober 1954, 6 StR 134/54 vom 8. Dezember 1954 und 6 StR 98/55 vom 21. Dezember 1955) verwiesen, in denen es sich um Entscheidungen derselben Kammer handelt, die das angefochtene Urteil erlassen hat.
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