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BGH, 08.12.1958 - III ZR 100/57 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1959, 282
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- RG, 17.08.1939 - V 49/39
Über die Rechtslage bei Aberntung und Vermostung von Trauben, die auf dem Stock …
Auszug aus BGH, 08.12.1958 - III ZR 100/57
Auch, wenn man davon ausgeht, daß dem Gerichtsvollzieher grundsätzlich eine Obhutspflicht für die im Gewahrsam des Schuldners belassenen Gegenstände nicht obliegt (BGZ 137, 153, 155; 138, 40, 42), so muß er doch bei Gefährdung der Befriedigung des Gläubigers, sobald er davon erfährt, die zur Abwehr notwendigen Maßnahmen auch von Amts wegen treffen, dazu gehört insbesondere die nachträgliche Entfernung der gefährdeten Sachen aus dem Gewahrsam des Schuldners (§ 71 Ziff. 1 u. 9 der Geschäftsanweisung; RGZ 161, 109, 115).