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BGH, 08.12.1975 - StB StR 2/75 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Ausschluss eines Steuerbevollmächtigten aus dem Berufsverband - Ahndung eines außerhalb des Berufs liegenden Verhaltens eines Steuerbevollmächtigten - Verhalten in Vollstreckungssachen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 01.10.1962 - AnwSt (B) 12/62
Generalklausel bei ehrengerichtlichen Strafen
Auszug aus BGH, 08.12.1975 - StB StR 2/75
Soweit diese Berufspflichten in § 22 nicht im einzelnen konkretisiert, vielmehr allgemein umschrieben sind, steht das der Wirksamkeit des § 22 StBerG a.F. nicht entgegen (vgl. BGHSt 18, 77 für § 43 BRAO und BGH, Urteil vom 28. Juni 1965 - Stb StR 2/65, angeführt bei Klöcker/Mittelsteiner/Gehre, Handbuch der Steuerberatung, Rechtspr. Gruppe 12 (1) Nr. 4).Dafür, was im einzelnen unter § 22 fällt und wie weit die Pflichten gehen, sind die Richtlinien für das berufsgerechte Verhalten der Steuerbevollmächtigten vom 30. März 1965 eine wichtige Erkenntnisquelle (vgl. BGHSt 18, 77).
- BGH, 26.02.1962 - AnwSt (R) 8/61
Auslegung des § 115 Abs. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) vor dem Hintergrund …
Auszug aus BGH, 08.12.1975 - StB StR 2/75
Soweit die neuen Bestimmungen milder sind, muß das Revisionsgericht sie in entsprechender Anwendung der §§ 354 a StPO, 2 Abs. 3 StGB auch im berufsgerichtlichen Verfahren beachten (vgl. für die ähnlichen Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung BGHSt 15, 227; BGH NJW 1962, 1118 insoweit in BGHSt 17, 149 nicht abgedruckt). - BGH, 05.10.1964 - AnwSt (R) 8/64
Begründung einer Verfahrensrüge mit der Verletzung des Gesetzes durch Richter und …
Auszug aus BGH, 08.12.1975 - StB StR 2/75
Die für die Rechtsanwälte in BGHSt 20, 73 f aufgestellten Grundsätze sind entsprechend für Steuerbevollmächtigte anzuwenden (…vgl. auch Urt. vom 15. Mai 1968 - Stb StR 2/68 - bei Klöcker/Mittelsteiner/Gehre a.a.O. Gruppe 12 (1) Nr. 10). - BGH, 21.11.1960 - AnwSt (R) 5/60
Ausschluss von der Rechtsanwaltschaft wegen einer schweren Verletzung einer …
Auszug aus BGH, 08.12.1975 - StB StR 2/75
Soweit die neuen Bestimmungen milder sind, muß das Revisionsgericht sie in entsprechender Anwendung der §§ 354 a StPO, 2 Abs. 3 StGB auch im berufsgerichtlichen Verfahren beachten (vgl. für die ähnlichen Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung BGHSt 15, 227; BGH NJW 1962, 1118 insoweit in BGHSt 17, 149 nicht abgedruckt).