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   BGH, 08.12.1975 - StbSt (R) 3/75   

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https://dejure.org/1975,4438
BGH, 08.12.1975 - StbSt (R) 3/75 (https://dejure.org/1975,4438)
BGH, Entscheidung vom 08.12.1975 - StbSt (R) 3/75 (https://dejure.org/1975,4438)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 1975 - StbSt (R) 3/75 (https://dejure.org/1975,4438)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Gepräge einer geschäftsführenden Tätigkeit als Korrespondentreeder - Verantwortlichkeit für die Buchhaltung, die Prüfungsaufgaben bei der Heuerabrechnung und die maßgeblichen Funktionen bei den Partenreedereiversammlungen als wesentliche Elemente einer stark von ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 15.02.1967 - 1 BvR 569/62

    Verfassungswidrige Inkompatibilitätsregelungen im Steuerberatungsrecht mangels

    Auszug aus BGH, 08.12.1975 - StbSt (R) 3/75
    Diese gesetzlich normierte Inkompatibilität zwischen steuerberatender und gewerblicher Tätigkeit, durch die die Freiheit der Berufswahl beschränkt wird, ist nicht verfassungswidrig (BVerfGE 21, 173 ff, 179-184).

    Eine gewerbliche Tätigkeit ist gekennzeichnet durch ein selbständiges (vgl. im Gegensatz dazu § 22 Abs. 4 Nr. 2 StBerG a.F.: Tätigkeit als Arbeitnehmer), gleichmäßig fortgesetztes und maßgebend von erwerbswirtschaftlichem Streben nach Gewinn bestimmtes Handeln (vgl. Klöcker/Mittelsteiner/Gehre, Handbuch der Steuerberatung § 22 StBerG Anm. 9 a m.w.Nachw.; BVerfGE 21, 173 ff, 182).

  • BGH, 12.07.1971 - AnwZ (B) 2/71

    Vereinbarkeit einer kaufmännischen Tätigkeit als persönlich haftender

    Auszug aus BGH, 08.12.1975 - StbSt (R) 3/75
    Die vom Bundesgerichtshof zur Frage der Unvereinbarkeit des Berufs eines Rechtsanwalts mit der Stellung eines geschäftsführungs- und vertretungsberechtigten, persönlich haftenden Gesellschafters einer offenen Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft entwickelten Grundsätze (BGH NJW 1971, 2074 f m.w.Nachw.) müssen nach Auffassung des Senats wegen der vergleichbaren gesetzlichen Festlegung des Berufsbildes des Rechtsanwalts und des Steuerberaters bzw. Steuerbevollmächtigten (vgl. BGH NJW 1968, 844, 845) auf den vorliegenden Fall übertragen werden.
  • BGH, 01.10.1962 - AnwSt (B) 12/62

    Generalklausel bei ehrengerichtlichen Strafen

    Auszug aus BGH, 08.12.1975 - StbSt (R) 3/75
    Dementsprechend bestimmen auch die zur Auslegung mit heranzuziehenden (vgl. BGHSt 18, 77) "Richtlinien für das berufsgerechte Verhalten der Steuerbevollmächtigten" unter I Nr. 7 Abs. 2, daß eine Beteiligung an einem gewerblichen Unternehmen nur dann nicht als gewerbliche Tätigkeit anzusehen ist, wenn der Steuerbevollmächtigte nach der vertraglichen Vereinbarung und nach den tatsächlichen Verhältnissen für das Unternehmen nicht geschäftsführend oder in ähnlicher Weise tätig ist (vgl. auch I Nr. 13 der sog. Standesrichtlinien der Steuerberater).
  • BGH, 21.11.1960 - AnwSt (R) 5/60

    Ausschluss von der Rechtsanwaltschaft wegen einer schweren Verletzung einer

    Auszug aus BGH, 08.12.1975 - StbSt (R) 3/75
    Die gemäß § 2 Abs. 3 StGB, § 354 a StPO auch im berufsgerichtlichen Verfahren zu beachtende (vgl. BGHSt 15, 227 für Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung) Änderung des Steuerberatungsgesetzes durch das erwähnte Gesetz vom 24. Juni 1975 (BGBl I 1509) rechtfertigt keine andere Beurteilung: Die an die Stelle der §§ 46, 47 StBerG a.F. tretenden Bestimmungen der §§ 89, 90 StBerG n.F., die u.a. statt einer "Bestrafung" schuldhafter Pflichtverletzungen deren "Ahndung" durch "berufsgerichtliche Maßnahmen" vorsehen, sind, von dem hier nicht einschlägigen § 89 Abs. 2 StBerG n.F. abgesehen, nicht milder im Sinne von § 2 Abs. 3 StGB.
  • BGH, 04.01.1968 - AnwZ (B) 10/67

    Bürogemeinschaft eines Rechtsanwalts mit Steuerberatersozietät

    Auszug aus BGH, 08.12.1975 - StbSt (R) 3/75
    Die vom Bundesgerichtshof zur Frage der Unvereinbarkeit des Berufs eines Rechtsanwalts mit der Stellung eines geschäftsführungs- und vertretungsberechtigten, persönlich haftenden Gesellschafters einer offenen Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft entwickelten Grundsätze (BGH NJW 1971, 2074 f m.w.Nachw.) müssen nach Auffassung des Senats wegen der vergleichbaren gesetzlichen Festlegung des Berufsbildes des Rechtsanwalts und des Steuerberaters bzw. Steuerbevollmächtigten (vgl. BGH NJW 1968, 844, 845) auf den vorliegenden Fall übertragen werden.
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