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   BGH, 08.12.1983 - X ZR 15/82   

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https://dejure.org/1983,597
BGH, 08.12.1983 - X ZR 15/82 (https://dejure.org/1983,597)
BGH, Entscheidung vom 08.12.1983 - X ZR 15/82 (https://dejure.org/1983,597)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 1983 - X ZR 15/82 (https://dejure.org/1983,597)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Nichtigkeit eines Patents (Vorrichtung zum automatischen Füllen der Randfugen von Isolierglasscheiben mit einem Dichtungsmittel durch Fülldüsen) - Fehlende Ausführungsmöglichkeit durch einen Fachmann - Fehlende Erfindungshöhe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 578
  • GRUR 1984, 272
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.02.1982 - X ZB 18/81

    Anspruch auf Einräumung eines kostenlosen Mitbenutzungsrechts an einem

    Auszug aus BGH, 08.12.1983 - X ZR 15/82
    Wie im Gebrauchsmusterlöschungsverfahren (siehe dazu BGH GRUR 1982, 364 und 417) ist auch im Patentnichtigkeitsverfahren bei der Kostenentscheidung nach § 84 Abs. 2 PatG 1981 aus Billigkeitsgründen der Rechtsgedanke des § 93 ZPO anzuwenden, der bestimmt, daß dem Kläger im Falle des sofortigen Anerkenntnisses des Klageanspruches durch den Beklagten, der keine Veranlassung zur Erhebung der Klage gegeben hat, die Kosten zur Last fallen.
  • BGH, 17.04.2007 - X ZB 9/06

    Informationsübermittlungsverfahren

    a) Zutreffend ist allerdings ihr Ausgangspunkt, dass sich die Prüfung, ob der Gegenstand des Patentanspruchs patentfähig ist (hier: ob er dem Fachmann durch den Stand der Technik nahegelegt war), auf die im Patentanspruch geschützte technische Lehre in ihrer Gesamtheit beziehen muss und sich nicht auf einen Teil, wie etwa die kennzeichnenden Merkmale eines zweiteiligen Patentanspruchs, beschränken darf (BGHZ 147, 137, 141 - Trigonellin; Sen.Urt. v. 08.12.1983 - X ZR 15/82, GRUR 1984, 272, 274 - Isolierglasscheibenrandfugenfüllvorrichtung).
  • BGH, 07.12.1999 - X ZR 40/95

    Patentfähigkeit eines Waschmittels

    Dabei ist es zwar nicht erforderlich, daß dem Fachmann das, was ihm bereits im Anmeldezeitpunkt an Fachkenntnissen und Fertigkeiten zur Verfügung steht, wiederholt wird (Sen., Urt. v. 8.12.1983 - X ZR 15/82, GRUR 1984, 272, 273 - Isolierglasscheibenrandfugenfüllvorrichtung).
  • BGH, 13.08.2013 - X ZR 73/12

    Druckdatenübertragungsverfahren

    Dies kann dadurch geschehen, dass der Patentinhaber beim Patentamt die Beschränkung des Streitpatents beantragt und auf das Recht zur Rücknahme dieses Antrags verzichtet, nicht aber durch einen nur gegenüber einzelnen Personen erklärten Verzicht auf die Rechte aus dem Patent (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 8. Dezember 1983, X ZR 15/82, GRUR 1984, 272, 276 - Isolierglasscheibenrandfugenfüllvorrichtung).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt die Anwendung von § 93 Abs. 1 ZPO in einem Patentnichtigkeitsverfahren in Betracht, wenn der Beklagte, der keine Veranlassung zur Klage gegeben hat, das Schutzrecht nur in eingeschränkter Fassung verteidigt und auf den darüber hinausgehenden Schutz für die Vergangenheit und Zukunft verzichtet (BGH, Urteil vom 8. Dezember 1983 - X ZR 15/82, GRUR 1984, 272, 276 - Isolierglasscheibenrandfugenfüllvorrichtung) oder wenn er insoweit einen zulässigen Beschränkungsantrag stellt und auf das Recht auf Rücknahme dieses Antrags verzichtet (BGH, Urteil vom 29. Juli 2003 - X ZR 26/00, GRUR 2004, 138, 141 - Dynamisches Mikrofon).

    Diese Erklärung ist bei interessengerechter Auslegung als Verzicht auf einen weitergehenden Schutz für Vergangenheit und Zukunft zu verstehen und steht deshalb nach der aufgezeigten Rechtsprechung des Senats (GRUR 1984, 272, 276 - Isolierglasscheibenrandfugenfüllvorrichtung) einem Anerkenntnis im Sinne von § 93 ZPO gleich.

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