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   BGH, 08.12.1993 - VIII ZB 40/93   

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https://dejure.org/1993,3695
BGH, 08.12.1993 - VIII ZB 40/93 (https://dejure.org/1993,3695)
BGH, Entscheidung vom 08.12.1993 - VIII ZB 40/93 (https://dejure.org/1993,3695)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 1993 - VIII ZB 40/93 (https://dejure.org/1993,3695)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Berufung - Mandatsübernahme - Korrespondenzanwalt - Zugang - Telefon - Telefax - Auftrag - Berufungseinlegung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233; ZPO § 85 Abs. 2
    Grenzen der Erkundigungspflicht des mit Telefax beauftragenden Anwalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 233, 85 Abs. 2
    Pflichten des erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten nach Erteilung eines Auftrags zur Berufungseinlegung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1994, 956
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.01.1992 - VIII ZB 35/91

    Vollstreckungsabwehrklage gegen die Zwangsvollstreckung aus notariellen Urkunden

    Auszug aus BGH, 08.12.1993 - VIII ZB 40/93
    Mit der Beschwerde hat er dies zulässigerweise (vgl. Senatsbeschluß vom 22. Januar 1992 - VIII ZB 35/91 = VersR 1992, 899, 900) unter entsprechender Glaubhaftmachung dahin ergänzt, daß die strikte Anweisung erteilt sei, bei Benutzung des Faxgerätes zur Übermittlung fristwahrender Schriftsätze eine Frist erst dann zu streichen, wenn der Nachweis eines ordnungsgemäßen, störungsfreien Sendevorgangs (hier: Abdruck eines Kreises mit darin liegendem "x" in roter Farbe auf jeder Seite der Faxvorlage) erfolgt sei.
  • BGH, 07.10.1992 - VIII ZB 25/92

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristwahrender

    Auszug aus BGH, 08.12.1993 - VIII ZB 40/93
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß ein Rechtsanwalt grundsätzlich darauf vertrauen darf, ein sonst zuverlässiges Büropersonal würde eine ihm auch nur mündlich erteilte Anweisung befolgen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 1987 - VI ZR 43/87 = VersR 1988, 185 unter 2 b m.w.Nachw.; Senatsbeschluß vom 7. Oktober 1992 - VIII ZB 25/92 - unveröffentlicht).
  • BGH, 18.10.1993 - II ZB 7/93

    Wiedereinsetzung bei "abgehakter" Berufungsfrist

    Auszug aus BGH, 08.12.1993 - VIII ZB 40/93
    a) Nach gefestigter und anerkannter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfordert die Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts, in seinem Büro eine Ausgangskontrolle einzurichten und durch entsprechende Organisation dafür zu sorgen, daß die zwecks Einhaltung der Rechtsmittel- oder Rechtsmittelbegründungsfrist eingetragene Frist im Fristenkalender nicht gelöscht wird, bevor der der Fristwahrung dienende Schriftsatz tatsächlich hinausgegangen oder wenigstens post- oder abtragefähig gemacht und für sein tatsächliches Hinausgehen sichere Vorsorge getroffen worden ist (vgl. zuletzt BGH, Beschluß vom 18. Oktober 1993 - II ZB 7/93 = EBE BGH 1993, 372).
  • BGH, 16.09.1993 - V ZB 33/93

    Rechtsmittel - Wiedereinsetzung - Sorgfalt - Telefax

    Auszug aus BGH, 08.12.1993 - VIII ZB 40/93
    Die gleiche Sorgfalt ist auf die Übersendung eines Auftrages zur Rechtsmitteleinlegung zu verwenden, da von dessen rechtzeitiger Erteilung die Rechtzeitigkeit des Rechtsmittels abhängt (BGH, Beschluß vom 16. September 1993 - V ZB 33/93 = NJW 1993, 3140).
  • BGH, 06.10.1987 - VI ZR 43/87

    Verschulden des Rechtsanwalts bei Erteilung einer Anweisung an die

    Auszug aus BGH, 08.12.1993 - VIII ZB 40/93
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß ein Rechtsanwalt grundsätzlich darauf vertrauen darf, ein sonst zuverlässiges Büropersonal würde eine ihm auch nur mündlich erteilte Anweisung befolgen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 1987 - VI ZR 43/87 = VersR 1988, 185 unter 2 b m.w.Nachw.; Senatsbeschluß vom 7. Oktober 1992 - VIII ZB 25/92 - unveröffentlicht).
  • BGH, 24.03.1993 - XII ZB 12/93

    Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax

    Auszug aus BGH, 08.12.1993 - VIII ZB 40/93
    Das ist grundsätzlich nur der Fall, wenn sich der Absender von seinem Faxgerät einen Einzelnachweis über den Sendevorgang hat ausdrucken lassen, der die ordnungsgemäße Übermittlung belegt (vgl. zuletzt: BGH, Beschluß vom 24. März 1993 - XII ZB 12/93 = NJW 1993, 1655, 1656).
  • BGH, 19.11.1997 - VIII ZB 33/97

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei der Übermittlung fristwahrender

    Mit Rücksicht auf die Risiken beim Einsatz eines Telefaxgerätes kommt der Rechtsanwalt seiner Verpflichtung, für eine wirksame Ausgangskontrolle zu sorgen, nur dann nach, wenn er seinen dafür zuständigen Mitarbeitern die Weisung erteilt, sich einen Einzelnachweis ausdrucken zu lassen, auf dieser Grundlage die Vollständigkeit der Übermittlung zu prüfen und die Notfrist erst nach Kontrolle des Sendeberichts zu löschen (Senatsbeschluß vom 8. Dezember 1993 - VIII ZB 40/93 - VersR 1994, 956, 957; BGH, Beschluß vom 29. April 1994 - V ZR 62/93 = VersR 1994, 1494, 1495 = BGHR ZPO § 233 Fristenkontrolle 36; BGH, Beschluß vom 18. Oktober 1995 - XII ZB 123/95 - VersR 1996, 778 f = BGHR ZPO § 233 Fristenkontrolle 44).
  • BGH, 08.04.1997 - VI ZB 8/97

    Berücksichtigung neuen Tatsachenvortrages im Rahmen der Beschwerde gegen die

    Diese Sorgfalt ist auch dort zu wahren, wo es um die Übermittlung eines Auftrags zur Rechtsmitteleinlegung an einen zweitinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten geht, da von dessen rechtzeitiger Einschaltung die Fristwahrung hinsichtlich des Rechtsmittels abhängt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. September 1993 - V ZB 33/93 - NJW 1993, 3140 und vom 8. Dezember 1993 VIII ZB 40/93 - VersR 1994, 956, 957).
  • LAG Hamm, 04.03.2005 - 10 Sa 1832/04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Übersendung fristwahrender Schriftsätze per

    Bei der Übersendung von fristwahrenden Schriftsätzen per Telefax kommt der Anwalt seiner Verpflichtung, für eine wirksame Ausgangskontrolle zu sorgen, nur dann nach, wenn er seinen dafür zuständigen Mitarbeitern die Weisung erteilt, sich einen Einzelnachweis ausdrucken zu lassen, auf dieser Grundlage die Vollständigkeit der Übermittlung zu prüfen und die Notfrist erst nach Kontrolle des Sendeberichtes zu löschen (BGH, Beschluss vom 08.12.1993 - VersR 1994, 956; BGH, Beschluss vom 19.11.1997 - AP ZPO 1977 § 233 Nr. 55; BAG, Urteil vom 21.09.2000 - AP ZPO 1977 § 533 Nr. 70).
  • BGH, 27.10.1998 - VI ZB 22/98

    Pflichten des erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten nach Erteilung eines

    Allerdings muß sich ein erstinstanzlicher Anwalt dann nicht über die Übernahme des Rechtsmittelauftrags durch den vorgesehenen zweitinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten vergewissern, wenn zwischen den Anwälten eine besondere Abmachung bezüglich der Ausführung der Rechtsmittelaufräge besteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 1993 - VIII ZB 40/93 - VersR 1994, 956, 957 sowie vom 7. November 1995 - XI ZB 21/95 - aaO).
  • BGH, 22.03.1995 - VIII ZB 8/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist -

    Dies gilt nicht nur für allgemeine Weisungen, sondern erst recht, wenn der Anwalt - wie hier die Prozeßbevollmächtigte der Beklagten - in einem Einzelfall eine mündliche Weisung erteilt (BGH, Beschluß vom 8. Dezember 1993 - VIII ZB 40/93 = VersR 1994, 956 unter 1; Urteil vom 29. April 1994 - V ZR 62/93 = VersR 19.04.1494 unter 2 a, je m.w.Nachw.).
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