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   BGH, 08.12.1994 - 4 StR 536/94   

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https://dejure.org/1994,1547
BGH, 08.12.1994 - 4 StR 536/94 (https://dejure.org/1994,1547)
BGH, Entscheidung vom 08.12.1994 - 4 StR 536/94 (https://dejure.org/1994,1547)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 1994 - 4 StR 536/94 (https://dejure.org/1994,1547)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Sexuelle Übergriffe - Inhalt der Anklageschrift - Freibeweisverfahren - Ablehnung eines Beweisantrages - Gesamtstrafe - Hemmschwelle - Strafmilderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 54; StPO § 200, § 244 Abs. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 223
  • NStZ 1995, 244
  • StV 1995, 173
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 08.12.1994 - 4 StR 536/94
    Die Anklage, die dem Angeklagten eine - fortgesetzt begangene - Tat anlastet, genügt auch bei der nach der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofes vom 3. Mai 1994 (BGHSt 40, 138 = NStZ 1994, 383) gebotenen Annahme von Tatmehrheit im Ergebnis noch den Anforderungen, die bei einer Vielzahl im wesentlichen gleichartiger sexueller Übergriffe zum Nachteil desselben Tatopfers an die Bezeichnung der Taten zur Bestimmung des Verfahrensgegenstandes zu stellen sind (vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 1994 - 2 StR 404/94).

    c) Der Schuldspruch ist allerdings insoweit zu beanstanden, daß die Annahme der Strafkammer, der Angeklagte habe sich wegen einer - fortgesetzt begangenen - Sexualstraftat zum Nachteil seiner Tochter schuldig gemacht, unvereinbar ist mit dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs in BGHSt 40, 138, dessen Grundsätze auch auf die Tatbestände der §§ 177 und 178 Anwendung finden (BGH, Urteil vom 20. September 1994 - 1 StR 466/94).

  • BGH, 15.06.1994 - 4 StR 221/94

    Urteilsbegründung - Einzeltaten - Unterscheidbarkeit

    Auszug aus BGH, 08.12.1994 - 4 StR 536/94
    Daß nicht jeder der Fälle nach Ort, Zeit und näheren Umständen individualisiert beschrieben wird, steht dem - wie der Senat in Fällen von Sexualstraftaten zum Nachteil von Kindern wiederholt entschieden hat(Beschlüsse vom 15. Juni 1994 - 4 StR 221/94 - undvom 17. August 1994 - 4 StR 309/94) - nicht entgegen.
  • BGH, 29.06.1994 - 2 StR 250/94

    Grundsatz der Öffentlichkeit - Aufklärungsrüge - Aktenbeiziehung - Beweismittel -

    Auszug aus BGH, 08.12.1994 - 4 StR 536/94
    Der Entscheidung des 2. Strafsenatsvom 29. Juni 1994 - 2 StR 250/94 - (NStZ 1994, 555), auf die sich die Revision beruft, liegt ein der hiesigen Fallgestaltung nicht vergleichbarer Sachverhalt zugrunde.
  • BGH, 17.11.1994 - 4 StR 599/94

    Beschwer des Angeklagten - Fortgesetzte Handlung - Revisionsgründe

    Auszug aus BGH, 08.12.1994 - 4 StR 536/94
    Der Senat holt dem Antrag des Generalbundesanwalts entsprechend den nach den Grundsätzen von BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 4 gebotenen Teilfreispruch nach, weil Anklage und Eröffnungsbeschluß von einem größeren Schuldumfang ausgegangen sind, als ihn die Strafkammer festzustellen vermocht hat (vgl.Senatsbeschluß vom 17. November 1994 - 4 StR 599/94).
  • BGH, 21.10.1994 - 2 StR 404/94

    Mängel der Anklageschrift - Unwirksamkeit der Anklage - Konkreter Sachverhalt -

    Auszug aus BGH, 08.12.1994 - 4 StR 536/94
    Die Anklage, die dem Angeklagten eine - fortgesetzt begangene - Tat anlastet, genügt auch bei der nach der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofes vom 3. Mai 1994 (BGHSt 40, 138 = NStZ 1994, 383) gebotenen Annahme von Tatmehrheit im Ergebnis noch den Anforderungen, die bei einer Vielzahl im wesentlichen gleichartiger sexueller Übergriffe zum Nachteil desselben Tatopfers an die Bezeichnung der Taten zur Bestimmung des Verfahrensgegenstandes zu stellen sind (vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 1994 - 2 StR 404/94).
  • BGH, 24.02.1989 - 3 StR 13/89

    Erforderlichkeit eines Gesamtvorsatzes für die Annahme einer fortgesetzten Tat -

    Auszug aus BGH, 08.12.1994 - 4 StR 536/94
    Im übrigen hat das Landgericht bei der Beurteilung der Schuldschwere rechtsfehlerhaft unberücksichtigt gelassen, daß die wiederholte Verwirklichung gleichartiger Taten - namentlich wenn sie, wie hier, sich über einen langen Zeitraum erstrecken - auch Ausdruck einer von Tat zu Tat geringer werdenden Hemmschwelle sein kann.(vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 2; Senatsbeschluß StV 1994, 424).
  • BGH, 28.06.1990 - 2 StR 275/90

    Gerechter Schuldausgleich - Unvertretbar hohe Strafe - Abwägung - Strafmilderung

    Auszug aus BGH, 08.12.1994 - 4 StR 536/94
    Der Senat kann nicht ausschließen, daß sich die Tatsache, daß die Strafkammer sich rechtsfehlerhaft an dem Höchstmaß von fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe orientiert hat, bei der Straffestsetzung zum Nachteil des Angeklagten ausgewirkt hat, zumal die verhängte Strafe von zwölf Jahren Freiheitsstrafe auch das nach den Erkenntnissen des Senats in vergleichbaren Fällen übliche Maß bei weitem (vgl. BGH NStZ 1992, 547 = StV 1992, 570) übersteigt; sie ist auch bei Abwägung der strafmildernden und der straferhöhenden Gesichtspunkte unverhältnismäßig hoch (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 9).
  • BGH, 17.07.1992 - 2 StR 5/92

    Strafmilderung - Rückfall in Drogenabhängigkeit - Abhängigkeit von

    Auszug aus BGH, 08.12.1994 - 4 StR 536/94
    Der Senat kann nicht ausschließen, daß sich die Tatsache, daß die Strafkammer sich rechtsfehlerhaft an dem Höchstmaß von fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe orientiert hat, bei der Straffestsetzung zum Nachteil des Angeklagten ausgewirkt hat, zumal die verhängte Strafe von zwölf Jahren Freiheitsstrafe auch das nach den Erkenntnissen des Senats in vergleichbaren Fällen übliche Maß bei weitem (vgl. BGH NStZ 1992, 547 = StV 1992, 570) übersteigt; sie ist auch bei Abwägung der strafmildernden und der straferhöhenden Gesichtspunkte unverhältnismäßig hoch (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 9).
  • BGH, 13.07.1989 - 4 StR 315/89

    Zulässigkeit einer Verfahrensrüge - Voraussetzungen für die ordnungsgemäße

    Auszug aus BGH, 08.12.1994 - 4 StR 536/94
    Das Gericht ist deshalb auch befugt, sich - wenn möglich - unmittelbar, etwa telefonisch, mit dem im Ausland befindlichen Zeugen in Verbindung zu setzen, um dabei in Erfahrung zu bringen, ob der Zeuge Sachdienliches zur Klärung der Beweisfrage beitragen kann (vgl. BGH NStZ 1985, 375; Julius, Anmerkung zu BGH StV 1990, 484).
  • BGH, 17.08.1994 - 4 StR 309/94

    Fortsetzungszusammenhang zwischen angewendetem Zwangsmittel und später

    Auszug aus BGH, 08.12.1994 - 4 StR 536/94
    Daß nicht jeder der Fälle nach Ort, Zeit und näheren Umständen individualisiert beschrieben wird, steht dem - wie der Senat in Fällen von Sexualstraftaten zum Nachteil von Kindern wiederholt entschieden hat(Beschlüsse vom 15. Juni 1994 - 4 StR 221/94 - undvom 17. August 1994 - 4 StR 309/94) - nicht entgegen.
  • BGH, 07.01.1988 - 4 StR 669/87

    Zur Möglichkeit des Freispruchs bei nicht erwiesenen Einzelakten einer

  • BGH, 20.09.1994 - 1 StR 466/94

    Reitschülerin - § 185 StGB, Beleidung kann (ausnahmsweise) auch in einer

  • BGH, 10.05.1994 - 5 StR 239/94

    Fortgesetzte Handlung - Beschwer des Angekagten - Sexuelle Übergriffe

  • BGH, 18.05.1994 - 5 StR 249/94

    Fortgesetzte Handlung - Sexueller Mißbrauch - Einzelakte - Beschwer des

  • BGH, 21.02.1985 - 1 StR 15/85

    Unerreichbarkeit eines im Ausland zu ladenden Zeugen; Weigerung des Erscheinens

  • BGH, 09.06.2005 - 3 StR 269/04

    Freispruch im Verfahren gegen Abdelghani Mzoudi rechtskräftig

    Kommt er dabei unter Berücksichtigung sowohl des Vorbringens zur Begründung des Beweisantrags als auch der in der bisherigen Beweisaufnahme - unter Einschluß etwaiger Erkenntnisse aus freibeweislichen Erhebungen zum Beweiswert des Zeugen (vgl. BGH NJW 2002, 2403, 2404; BGH NStZ 2004, 99, 100; BGHR StPO § 244 Abs. 5 Satz 2 Auslandszeuge 5) - angefallenen Erkenntnisse mit tragfähiger Begründung zu dem Ergebnis, daß der Zeuge die Beweisbehauptung nicht werde bestätigen können oder daß ein Einfluß auf seine Überzeugung auch dann sicher ausgeschlossen sei, wenn der Zeuge die in sein Wissen gestellte Behauptung bestätigen werde, ist die Ablehnung des Beweisantrages in aller Regel nicht zu beanstanden (BGHSt 40, 60, 62).
  • BGH, 13.06.2006 - 4 StR 178/06

    Sexuelle Nötigung (Gewalt; fortwirkende Drohung; finale Verknüpfung;

    Geringere Anforderungen an den Nachweis sind nur hinzunehmen, wenn sich der Tatrichter im Einzelfall die Überzeugung eines von dem Täter erzeugten und bewusst eingesetzten "Klimas ständiger Gewalt" verschafft (vgl. BGHR StGB § 177 Serienstraftaten 4 und § 177 Abs. 1 Drohung 11 a.E.).
  • BGH, 05.09.2000 - 1 StR 325/00

    Bedeutung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit für den Umfang der

    Der Vorsitzende und das Gericht sind - unbeschadet der Aufklärungspflicht - jederzeit befugt, auf die Ladung solcher Zeugen hinzuwirken oder im Freibeweis die Möglichkeit der Erreichbarkeit zu prüfen, bei denen ungewiß, ja sogar zweifelhaft ist, ob diese sachdienliche Angaben machen können (BGHR StPO § 244 Abs. 5 Satz 2 Auslandszeuge 5 und 6; BGH NStZ 1994, 554).
  • BGH, 29.04.1999 - 4 StR 3/99

    Mittäterschaftliche Begehung einer Vergewaltigung, wenn der Täter nicht selbst

    Nach seinem Entschluß, den Beischlaf auszuführen, hat der Angeklagte die Wirkung der früheren Gewalt weder verbal noch durch konkludente Handlungen aufrechterhalten (vgl. BGH NStZ 1995, 244, 245; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 2); eine bloße Ausnutzung der hierdurch geschaffenen Lage rechtfertigt die Annahme einer mittäterschaftlichen Begehung nicht (BGH NStZ 1985, 70; bei Dallinger MDR 1975, 365 f.).
  • BGH, 29.11.2006 - 2 StR 404/06

    Aufklärungspflicht (Beweisantrag auf die Vernehmung eines Auslandszeugen; Recht

    Denn bei den benannten Zeugen handelt es sich um so genannte "Auslandszeugen" im Sinne von § 244 Abs. 5 S. 2 StPO, bei denen es zulässig ist, vor ihrer Ladung im Wege des Freibeweises zu klären, ob von ihnen eine sachdienliche Aussage zu erwarten ist (BGH NStZ 1995, 244).
  • BGH, 28.01.2003 - 4 StR 540/02

    Beweisantrag auf Vernehmung eines Auslandszeugen (Erforderlichkeit zur Ermittlung

    Bei dieser Beweislage hätte es die Aufklärungspflicht erfordert, zunächst im Wege des Freibeweises (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 5 Satz 2 Auslandszeuge 5, 10; RiVASt, Länderteil Kasachstan, S. 147) zu klären, ob der Zeuge Viktor K. unter der angegebenen Anschrift wohnhaft ist und geladen werden kann, wie er aussieht (Personenbeschreibung, Lichtbild), ob er Sachdienliches zur Klärung der Beweisfrage beitragen kann und ob er (gegebenenfalls unter Zusicherung freien Geleits) bereit ist, vor Gericht zu erscheinen und auszusagen.
  • BGH, 21.03.1996 - 4 StR 79/96

    Kindlicher Zeuge - Ermittlungsverfahren - Hauptverhandlung - Würdigung der

    Anders als in dem der Senatsentscheidung BGHR StGB § 177 Serienstraftaten 4 zugrundeliegenden Fall könnte hier zweifelhaft sein, ob hinreichend durch Tatsachen belegt ist, daß die von dem Angeklagten angewandten - im Urteil konkret nur in drei, zudem vor dem Tatzeitraum liegenden Fällen beschriebenen - Nötigungsmittel (Drohung, die Geschädigte umzubringen; leichtes Zudrücken des Halses; Drohung, die Geschädigte mit der bereitliegenden Gaspistole zu erschießen; vgl. UA 6/7) in allen Fällen nach seinem Willen auch als konkludente Drohung fortwirken sollten, um dadurch die Vornahme der sexuellen Handlungen zu ermöglichen (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 2, 4, 6).
  • BGH, 11.08.1995 - 2 StR 336/95

    Strafzumessung - Auswirkungen einer hohen Strafe - Künftiges Leben des

    Die Strafe überschreitet das für vergleichbare Fälle übliche Maß erheblich (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 6, 10; Strafhöhe 2, 5; BGH StV 1995, 173).
  • OLG Köln, 17.04.1998 - Ss 135/98
    Es darf nicht unklar bleiben, über welchen Sachverhalt das Gericht nach dem Willen der Staatsanwaltschaft urteilen soll (vgl. BGH a.a.O.; SenatE vom 8. November 1994 - Ss 427/94-184; SenatE vom 13. Dezember 1996 - Ss 503-504/96-194-195), damit der Umfang der Rechtskraft eines daraufhin ergehenden Urteils nicht zweifelhaft ist (vgl. BGH NStZ 1994, 553) und die Verteidigungsmöglichkeiten des Angeklagten nicht in unzulässiger Weise eingeschränkt werden (BGH NStZ 1995, 244, 245).
  • OLG Köln, 04.11.1997 - Ss 607/97

    Anwendbarkeit der Strafmilderung für Aufklärungshilfe trotz Tatvollendung;

    Soweit die Unerläßlichkeit damit begründet wird, daß der Angeklagte über längere Zeit eine Vielzahl derartiger Delikte begangen habe, ist anerkannt, daß die (hohe) Anzahl verwirklichter Taten nicht stets Zeichen einer zu Lasten des Täters zu berücksichtigenden starken kriminiellen Energie sein muß, sondern daß die wiederholte Verwirklichung gleichartiger, in engem zeitlichen , sachlichen und situativen Zusammenhang stehender Taten, namentlich wenn sie sich -wie hierüber einen längeren Zeitraum erstrecken, auch Ausdruck einer von Tat zu Tat geringer werdenden Hemmschwelle sein kann (vgl. BGH StV 1995, 173, 174; 1994, 424; 1993, 302; BGHR StGB § 54 Nr. 1; SenE vom 09.09.1997 -Ss 507/97-).
  • BGH, 10.01.1995 - 1 StR 621/94

    Überzeugungsbildung - Rechtsfehler - Gesamtbild des Geschehens - Gleichartigkeit

  • BayObLG, 07.08.1995 - 3St RR 52/95
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