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   BGH, 08.12.1995 - BLw 28/95   

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BGH, 08.12.1995 - BLw 28/95 (https://dejure.org/1995,372)
BGH, Entscheidung vom 08.12.1995 - BLw 28/95 (https://dejure.org/1995,372)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 1995 - BLw 28/95 (https://dejure.org/1995,372)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BGHZ 131, 260
  • NJW 1996, 851 (Ls.)
  • ZIP 1996, 346
  • MDR 1996, 539
  • WM 1996, 740
  • DB 1996, 524
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.03.1967 - II ZR 141/64
    Auszug aus BGH, 08.12.1995 - BLw 28/95
    Dafür spricht aber auch der gesellschaftsrechtliche Grundsatz, daß für die Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters der wahre Wert des Unternehmens als lebende wirtschaftliche Einheit unter Auflösung der stillen Reserven und Berücksichtigung des "inneren Geschäftswerts" zu ermitteln ist (BGH, Urt. v. 30. März 1967, II ZR 141/64, NJW 1967, 1464).

    Dasselbe gilt im Umwandlungsrecht (BGH, Urt. v. 30. März 1967, II ZR 141/64, NJW 1967, 1464; Dehmer, Umwandlungsrecht, UmwG, § 12 Anm. 7), das dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz insoweit als Vorbild diente und durch die Neufassung das Umwandlungsgesetz vom 28. Oktober 1994 (BGBl I S. 3210) in dieser Hinsicht sachlich keine Änderung erfahren hat (Begründung zu § 30, BR-Drucks. 75/94).

    Hierdurch wird nämlich nicht die Bewertungsmethode vorgegeben (a.A. Neixler/Schramm/Behr, aaO.) , sondern nur sichergestellt, daß der Beteiligungswert und damit der Abfindungsanspruch in Anknüpfung an die Feldmühle-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 14, 263 ff) auf der Grundlage des wirklichen Werts des fortgeführten Unternehmens einschließlich des inneren Werts unter Einbeziehung der stillen Reserven errechnet wird (BGH, Urt. v. 30. März 1967, II ZR 141/64, aaO.; Dehmer, aaO.).

  • BGH, 22.02.1994 - BLw 98/93

    Kündigung der Mitgliedschaft in einer umgewandelten LPG nach Eintragung der neuen

    Auszug aus BGH, 08.12.1995 - BLw 28/95
    Für ihn besteht nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des Senats jedenfalls in den Fällen keine Ausschlußfrist, in denen ein in Beschlußform unterbreitetes Angebot nicht vorliegt (BGHZ 125, 166, 171 f; Beschl. v. 1. Juli 1994, BLw 105/93, AgrarR 1995, 23).
  • BGH, 24.11.1993 - BLw 57/92

    Rechte des ausscheidenden Mitglieds zur Ermittlung eines Abfindungsanspruchs;

    Auszug aus BGH, 08.12.1995 - BLw 28/95
    Wie der Senat bereits entschieden hat (BGHZ 124, 199 = AgrarR 1994, 158 m. Anm. Lohlein, EWiR 1994, 811 und AgrarR 1994, 177 ff), ist das nach § 44 Abs. 6 LwAnpG aufgrund der Bilanz zu ermittelnde Eigenkapital nicht der nach Buchwerten ermittelte Bilanzwert des Unternehmens, sondern sein tatsächlicher Wert, d.h. der Verkehrswert aller Vermögensgegenstände, die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung sämtlich zu erfassen sind (ebenso Lohlein, aaO.; Schweizer, aaO., Rdn. 283 ff).
  • BGH, 01.07.1994 - BLw 105/93

    Antrag auf gerichtliche Bestimmung eines Barabfindungsangebots

    Auszug aus BGH, 08.12.1995 - BLw 28/95
    Für ihn besteht nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des Senats jedenfalls in den Fällen keine Ausschlußfrist, in denen ein in Beschlußform unterbreitetes Angebot nicht vorliegt (BGHZ 125, 166, 171 f; Beschl. v. 1. Juli 1994, BLw 105/93, AgrarR 1995, 23).
  • BGH, 08.05.1953 - V ZR 54/52

    Zugelassene Revision. Umfang der Prüfung

    Auszug aus BGH, 08.12.1995 - BLw 28/95
    Auch wenn das Beschwerdegericht die Zulassung auf die Frage des wertmäßigen Umfangs eines Barabfindungsangebots gemäß § 36 Abs. 3 LwAnpG beschränkt hat, ist die Nachprüfung durch den Senat nicht auf diese Rechtsfrage beschränkt (vgl. BGHZ 9, 357; Barnstedt/Steffen, LwVG, 5. Aufl., § 24 Rdn. 17).
  • BGH, 16.12.1991 - II ZR 58/91

    Abfindung der GmbH-Gesellschafter bei Zwangseinziehung des Geschaftsanteils

    Auszug aus BGH, 08.12.1995 - BLw 28/95
    Auch dies ergibt sich aus dem Benachteiligungsverbot und der gesellschaftsrechtlichen Regelung des § 738 BGB, wonach ein ausscheidender Gesellschafter - vorbehaltlich einer abweichenden vertraglichen Vereinbarung - nach dem vollen wirtschaftlichen Wert seines Anteils abzufinden ist (BGHZ 116, 359, 365).
  • BGH, 24.05.1993 - II ZR 36/92

    Unzumutbare Abfindungsklausel - Wertermittlung des Gesellschaftsvermögens

    Auszug aus BGH, 08.12.1995 - BLw 28/95
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Tatsache, daß im Gesellschaftsrecht vertragliche Abfindungsbeschränkungen den Bestand des Unternehmens durch Einschränkung des Kapitalabflusses sichern dürfen (BGH, Urt. v. 24. Mai 1993, II ZR 36/92, NJW 1993, 2101, 2102).
  • BVerfG, 07.08.1962 - 1 BvL 16/60

    Feldmühle-Urteil

    Auszug aus BGH, 08.12.1995 - BLw 28/95
    Hierdurch wird nämlich nicht die Bewertungsmethode vorgegeben (a.A. Neixler/Schramm/Behr, aaO.) , sondern nur sichergestellt, daß der Beteiligungswert und damit der Abfindungsanspruch in Anknüpfung an die Feldmühle-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 14, 263 ff) auf der Grundlage des wirklichen Werts des fortgeführten Unternehmens einschließlich des inneren Werts unter Einbeziehung der stillen Reserven errechnet wird (BGH, Urt. v. 30. März 1967, II ZR 141/64, aaO.; Dehmer, aaO.).
  • BGH, 08.05.1998 - BLw 18/97

    Zur Abfindung ehemaliger LPG-Mitglieder

    Das für die Bemessung der Abfindung gemäß § 44 Abs. 1 LwAnpG, der Barabfindung gemäß § 36 Abs. 1 LwAnpG (BGHZ 131, 260) und die Berechnung einer baren Zuzahlung gemäß § 28 Abs. 2 LwAnpG (Senatsbeschl. v. 29. November 1996, BLw 13/96, AgrarR 1997, 48 = WM 1997, 890) maßgebende Eigenkapital ist gemäß § 44 Abs. 6 Satz 1 LwAnpG aufgrund der Bilanz zu ermitteln, die nach Beendigung der Mitgliedschaft als ordentliche Bilanz aufzustellen ist.

    Da die Mitglieder der LPG nach dem Willen des Gesetzgebers aber - von den in § 44 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 6 genannten Ausnahmen abgesehen - an dem gesamten Vermögen der LPG beteiligt werden sollen und dieses Ziel nur erreicht wird, wenn seine Bewertung nicht zur Bildung stiller Reserven für die Verbleibenden führt (Grundmann, ZGR Sonderheft 14, S. 71, 100 f), hat der Senat weder den "betriebswirtschaftlich zu ermittelnden Ertragswert" des Unternehmens noch seinen "bilanzpolitisch gestaltbaren Buchwert" für maßgeblich erachtet, sondern den "tatsächlichen Wert", der sich aus dem "Verkehrswert aller Vermögensgegenstände" (BGHZ 124, 199, 203; 131, 260, 265) abzüglich der Verbindlichkeiten ergibt.

    a) Zu Unrecht meint die Rechtsbeschwerde - in Übereinstimmung mit einer in der Literatur verbreiteten Auffassung (Heller, NL-BzAR 1997, 2, 3; ders. NL-BzAR 1998, 6; ders. AgrarR 1998, 50; Löhr, NL-BzAR 1997, 351, 355 f; Pflug, AgrarR 1997, 109, 110) -, aus dem "Verkehrswertbeschluß" des Senats vom 8. Dezember 1995 (BGHZ 131, 260, 266) herleiten zu können, daß das Eigenkapital nach den Grundsätzen der Unternehmensbewertung zu berechnen und mit dem Ertragswert, d.h. dem "Verkaufswert des Unternehmens als Ganzes" (Löhr aaO S. 356) anzusetzen sei, das vom Sachverständigen mit herangezogene Sachwertverfahren also ausscheide.

    Derartiges hat der Senat nicht entschieden und kann auch nicht aus der in BGHZ 131, 260, 266 zur Begriffsbestimmung der angemessenen Barabfindung erfolgten Bezugnahme auf das Urteil des II. Zivilsenats vom 30. März 1967 (II ZR 141/64, NJW 1967, 1464 = WM 1967, 479) hergeleitet werden.

  • OLG Naumburg, 19.12.2001 - 2 Ww 32/01

    Ansprüche aus dem LwAnpG beim Ausscheiden von Mitgliedern aus der LPG aus Anlass

    a) Ein Anspruch gemäß § 36 LwAnpG gewährt dem aus Anlass der Umwandlung ausscheidenden LPG-Mitglied - und nur diesem - eine seiner Beteiligung an der LPG entsprechende Barabfindung (vgl. BGHZ 131, 260, 262 ff; Wenzel, AgrarR 2000, 349, 350 f).

    Es war im Umwandlungsbeschluss enthalten (§ 26 Abs. 1 Nr. 6 LwAnpG; vgl. BGH, Beschl. v. 01.07.1994, BLw 105/93, AgrarR 1995, 23, 24) und so gefasst, dass das Mitglied die ihn betreffende Leistung ermitteln konnte (vgl. BGH, Beschl. v. 8.12.1995, BLw 28/95, AgrarR 1996, 51 52).

    Diese insbesondere für die Umwandlung in eine Genossenschaft entwickelte Rechtsprechung (vgl. Beschl. v. 8.12.1995, BLw 28/95, AgrarR 1996, 51, 52; Beschl. v. 29.11.1996, BLw 13/96 a.a.O.) verlangt die Prüfung, ob das frühere LPG-Mitglied an dem neuen Unternehmen in demselben Verhältnis wie zuvor an der LPG beteiligt ist, ob also die umgewandelten Anteile oder Mitgliedschaftsrechte quotal dem Anteil am Eigenkapital der LPG entsprechen (vgl. BGH, Beschl. v. 8.12.1995, BLw 28/95, AgrarR 1996, 51, 52).

    bb) Dieser Grundsatz gilt nicht nur für den Anspruch nach § 44 Abs. 1 LwAnpG und für einen Barabfindungsanspruch nach § 36 LwAnpG (vgl. BGHZ 131, 260, 262 ff; Wenzel, AgrarR 2000, 349, 350 f), sondern auch für den Zuzahlungsanspruch nach § 28 Abs. 2 LwAnpG.

    aa) Da die Mitglieder der LPG nach dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich an dem gesamten Vermögen der LPG beteiligt werden sollen und dieses Ziel nur erreicht wird, wenn seine Bewertung nicht zur Bildung stiller Reserven für die Verbleibenden führt, hat der BGH weder den "betriebswirtschaftlich zu ermittelnden Ertragswert" des Unternehmens noch seinen "bilanzpolitisch gestaltbaren Buchwert" für maßgeblich erachtet, sondern den "tatsächlichen Wert", der sich aus dem "Verkehrswert aller Vermögensgegenstände" (BGHZ 124, 199, 203; 131, 260, 265) abzüglich der Verbindlichkeiten ergibt.

  • BGH, 08.05.1998 - BLw 16/97

    Behandlung einer gescheiterten Umwandlung; Bemessung der Abfindung; Ermittlung

    Das für die Bemessung der Abfindung gemäß § 44 Abs. 1 LwAnpG, der Barabfindung gemäß § 36 Abs. 1 LwAnpG (BGHZ 131, 260) und die Berechnung einer baren Zuzahlung gemäß § 28 Abs. 2 LwAnpG (Senatsbeschl. v. 29. November 1996, BLw 13/96, AgrarR 1997, 48 = WM 1997, 890) maßgebende Eigenkapital ist gemäß § 44 Abs. 6 Satz 1 LwAnpG aufgrund der Bilanz zu ermitteln, die nach Beendigung der Mitgliedschaft als ordentliche Bilanz aufzustellen ist.

    Da die Mitglieder der LPG nach dem Willen des Gesetzgebers aber - von den in §§ 44 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 6 genannten Ausnahmen abgesehen - an dem gesamten Vermögen der LPG beteiligt werden sollen und dieses Ziel nur erreicht wird, wenn seine Bewertung nicht zur Bildung stiller Reserven für die Verbleibenden führt (Grundmann, ZGR Sonderheft 14, S. 71, 100 f), hat der Senat weder den "betriebswirtschaftlich zu ermittelnden Ertragswert" des Unternehmens noch seinen "bilanzpolitisch gestaltbaren Buchwert" für maßgeblich erachtet, sondern den "tatsächlichen Wert", der sich aus dem "Verkehrswert aller Vermögensgegenstände" (BGHZ 124, 199, 203; 131, 260, 265) abzüglich der Verbindlichkeiten ergibt.

    Zu Unrecht meint die Rechtsbeschwerde - in Übereinstimmung mit einer in der Literatur verbreiteten Auffassung (Heller, NL-BzAR 1997, 2, 3; ders. NL-BzAR 1998, 6; ders. AgrarR 1998, 50; Löhr, NL-BzAR 1997, 351, 355 f; Pflug, AgrarR 1997, 109, 110) -, aus dem "Verkehrswertbeschluß" des Senats vom 8. Dezember 1995 (BGHZ 131, 260, 266) herleiten zu können, daß das Eigenkapital nach den Grundsätzen der Unternehmensbewertung zu berechnen und mit dem Ertragswert, d.h. dem "Verkaufswert des Unternehmens als Ganzes" (Löhr aaO S. 356) anzusetzen sei, das vom Sachverständigen mit herangezogene Sachwertverfahren also ausscheide.

    Derartiges hat der Senat nicht entschieden und kann auch nicht aus der in BGHZ 131, 260, 266 zur Begriffsbestimmung der angemessenen Barabfindung erfolgten Bezugnahme auf das Urteil des II. Zivilsenats vom 30. März 1967 (II ZR 141/64, NJW 1967, 1464 = WM 1967, 479) hergeleitet werden.

  • BGH, 08.05.1998 - BLw 19/97

    Behandlung einer gescheiterten Umwandlung; Bemessung der Abfindung; Ermittlung

    Das für die Bemessung der Abfindung gemäß § 44 Abs. 1 LwAnpG, der Barabfindung gemäß § 36 Abs. 1 LwAnpG (BGHZ 131, 260) und die Berechnung einer baren Zuzahlung gemäß § 28 Abs. 2 LwAnpG (Senatsbeschl. v. 29. November 1996, BLw 13/96, AgrarR 1997, 48 = WM 1997, 890 [BGH 29.11.1996 - BLw 13/96]) maßgebende Eigenkapital ist gemäß § 44 Abs. 6 Satz 1 LwAnpG aufgrund der Bilanz zu ermitteln, die nach Beendigung der Mitgliedschaft als ordentliche Bilanz aufzustellen ist.

    Da die Mitglieder der LPG nach dem Willen des Gesetzgebers aber - von den in § 44 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 6 genannten Ausnahmen abgesehen - an dem gesamten Vermögen der LPG beteiligt werden sollen und dieses Ziel nur erreicht wird, wenn seine Bewertung nicht zur Bildung stiller Reserven für die Verbleibenden führt (Grundmann, ZGR Sonderheft 14, S. 71, 100 f), hat der Senat weder den "betriebswirtschaftlich zu ermittelnden Ertragswert" des Unternehmens noch seinen "bilanzpolitisch gestaltbaren Buchwert" für maßgeblich erachtet, sondern den "tatsächlichen Wert", der sich aus dem "Verkehrswert aller Vermögensgegenstände" (BGHZ 124, 199, 203; 131, 260, 265) abzüglich der Verbindlichkeiten ergibt.

    Zu Unrecht meint die Rechtsbeschwerde - in Übereinstimmung mit einer in der Literatur verbreiteten Auffassung (Heller, NL-BzAR 1997, 2, 3; ders. NL-BzAR 1998, 6; ders. AgrarR 1998, 50; Löhr, NL-BzAR 1997, 351, 355 f; Pflug, AgrarR 1997, 109, 110) -, aus dem "Verkehrswertbeschluß" des Senats vom 8. Dezember 1995 (BGHZ 131, 260, 266) herleiten zu können, daß das Eigenkapital nach den Grundsätzen der Unternehmensbewertung zu berechnen und mit dem Ertragswert, d.h. dem "Verkaufswert des Unternehmens als Ganzes" (Löhr aaO S. 356) anzusetzen sei, das vom Sachverständigen mit herangezogene Sachwertverfahren also ausscheide.

    Derartiges hat der Senat nicht entschieden und kann auch nicht aus der in BGHZ 131, 260, 266 zur Begriffsbestimmung der angemessenen Barabfindung erfolgten Bezugnahme auf das Urteil des II. Zivilsenats vom 30. März 1967 (II ZR 141/64, NJW 1967, 1464 = WM 1967, 479) hergeleitet werden.

  • BGH, 08.05.1998 - BLw 17/97

    Behandlung einer gescheiterten Umwandlung; Bemessung der Abfindung; Ermittlung

    Das für die Bemessung der Abfindung gemäß § 44 Abs. 1 LwAnpG, der Barabfindung gemäß § 36 Abs. 1 LwAnpG (BGHZ 131, 260) und die Berechnung einer baren Zuzahlung gemäß § 28 Abs. 2 LwAnpG (Senatsbeschl. v. 29. November 1996, BLw 13/96, AgrarR 1997, 48 = WM 1997, 890) maßgebende Eigenkapital ist gemäß § 44 Abs. 6 Satz 1 LwAnpG aufgrund der Bilanz zu ermitteln, die nach Beendigung der Mitgliedschaft als ordentliche Bilanz aufzustellen ist.

    Da die Mitglieder der LPG nach dem Willen des Gesetzgebers aber - von den in §§ 44 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 6 genannten Ausnahmen abgesehen - an dem gesamten Vermögen der LPG beteiligt werden sollen und dieses Ziel nur erreicht wird, wenn seine Bewertung nicht zur Bildung stiller Reserven für die Verbleibenden führt (Grundmann, ZGR Sonderheft 14, S. 71, 100 f), hat der Senat weder den "betriebswirtschaftlich zu ermittelnden Ertragswert" des Unternehmens noch seinen "bilanzpolitisch gestaltbaren Buchwert" für maßgeblich erachtet, sondern den "tatsächlichen Wert", der sich aus dem "Verkehrswert aller Vermögensgegenstände" (BGHZ 124, 199, 203; 131, 260, 265) abzüglich der Verbindlichkeiten ergibt.

    Zu Unrecht meint die Rechtsbeschwerde - in Übereinstimmung mit einer in der Literatur verbreiteten Auffassung (Heller, NL-BzAR 1997, 2, 3; ders. NL-BzAR 1998, 6; ders. AgrarR 1998, 50; Löhr, NL-BzAR 1997, 351, 355 f; Pflug, AgrarR 1997, 109, 110) -, aus dem "Verkehrswertbeschluß" des Senats vom 8. Dezember 1995 (BGHZ 131, 260, 266) herleiten zu können, daß das Eigenkapital nach den Grundsätzen der Unternehmensbewertung zu berechnen und mit dem Ertragswert, d.h. dem "Verkaufswert des Unternehmens als Ganzes" (Löhr aaO S. 356) anzusetzen sei, das vom Sachverständigen mit herangezogene Sachwertverfahren also ausscheide.

    Derartiges hat der Senat nicht entschieden und kann auch nicht aus der in BGHZ 131, 260, 266 zur Begriffsbestimmung der angemessenen Barabfindung erfolgten Bezugnahme auf das Urteil des II. Zivilsenats vom 30. März 1967 (II ZR 141/64, NJW 1967, 1464 = WM 1967, 479) hergeleitet werden.

  • OLG Stuttgart, 19.03.2008 - 20 W 3/06

    Spruchstellenverfahren: Antragsberechtigung bei Veräußerung von Anteilen nach

    Auch der BGH legt im Zusammenhang mit § 28 Abs. 2 LwAnpG [n.F.] - wie auch zu § 34 LwAnpG [a.F.] - die Regelung des § 196 UmwG in diesem Sinne aus, wenn er unter Hinweis auf §§ 196, 15 UmwG betont, dass ein Anspruch auf bare Zuzahlung nur dann in Betracht komme, wenn die umgewandelten Anteile einer LPG nicht quotal dem Anteil am Eigenkapital einer Genossenschaft entsprechen (BGH WM 1996, 740, 742 = VIZ 1996, 278; WM 1997, 890, 891 f. = VIZ 1997, 178, 179; NZG 1999, 88; 2000, 212, 213; VIZ 2002, 482 f.; vgl. auch Czub VIZ 2003, 105, 116).
  • BGH, 27.04.2001 - BLw 27/00

    Bilanzierungspflicht einer LPG

    Dieser Anspruch gewährt dem aus Anlaß der Umwandlung ausscheidenden LPG-Mitglied eine seiner Beteiligung an der LPG entsprechende Barabfindung (vgl. Senat, BGHZ 131, 260, 262 ff; Wenzel, AgrarR 2000, 349, 350 f).

    Dieser gleiche Regelungszweck hat nicht nur zur Folge, daß die Barabfindung nach § 36 LwAnpG nur dann angemessen ist, wenn sie den Anspruch nach § 44 LwAnpG nicht unterschreitet (Senat, BGHZ 131, 260, 265 f).

  • BGH, 26.10.1999 - BLw 7/99

    Leistung einer baren Zuzahlung an ein Mitglied einer LPG nach deren Umwandlung in

    Diese, insbesondere für die Umwandlung in eine Genossenschaft entwickelte Rechtsprechung (vgl. Beschl. v. 8. Dezember 1995, BLw 28/95, WM 1996, 740, 742 = AgrarR 1996, 51, 52; Beschl. v. 29. November 1996, BLw 13/96, WM 1997, 890, 891 f = AgrarR 1997, 48, 49) gilt, wie sich schon aus § 30 LwAnpG ergibt, auch für eine Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft.

    Jedes frühere LPG-Mitglied muß an der Kapitalgesellschaft in demselben Verhältnis wie zuvor an der LPG beteiligt werden (vgl. Schweizer, in: Kimme, Offene Vermögensfragen, § 30 LwAnpG Rdn. 3), die umgewandelten Anteile oder Mitgliedschaftsrechte müssen also quotal dem Anteil am Eigenkapital der LPG entsprechen (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Dezember 1995, BLw 28/95, WM 1996, 740, 742 = AgrarR 1996, 51, 52).

  • BGH, 29.11.1996 - BLw 13/96

    Anspruch auf bare Zuzahlung nach Umwandelung einer LPG in eine Genossenschaft

    Die umgewandelten Anteile oder Mitgliedschaftsrechte müssen deswegen quotal dem Anteil am Eigenkapital der LPG entsprechen (Senatsbeschl. v. 8. Dezember 1995, BLw 28/95, WM 1996, 740, 742).

    So wie einem aus dem alten Unternehmen ausgeschiedenen Mitglied sein Anteil am Eigenkapital der LPG als Abfindung nach § 44 Abs. 1 LwAnpG zusteht und ein aus Anlaß der Umwandlung aus dem neuen Unternehmen ausscheidendes Mitglied den Wert seiner Beteiligung an der LPG als angemessene Barabfindung (Senatsbeschl. v. 8. Dezember 1995, BLw 28/95, WM 1996, 740) beanspruchen darf, so kann das im neuen Unternehmen verbliebene Mitglied verlangen, daß eine Verkürzung nach § 256 Abs. 2 UmwG (Lutter, aaO, § 256 Rdn. 6) - eine Forderung des Mitglieds gegen die Genossenschaft und eine Verbindlichkeit der Genossenschaft gegenüber dem Mitglied.

  • BGH, 16.06.2000 - BLw 30/99

    Abtretung des Abfindungsanspruchs

    Rechtliche Bedenken können hiergegen auch nicht erhoben werden (vgl. BGHZ 131, 260, 262).
  • BGH, 18.11.2003 - BLw 12/03

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf bare Zuzahlung

  • BGH, 19.02.2004 - BLw 30/03

    Anforderungen an die Darlegung eines Abweichungsfalls

  • BGH, 19.02.2004 - BLw 29/03

    Anforderungen an die Darlegung eines Abweichungsfalls

  • BGH, 19.02.2004 - BLw 28/03

    Anforderungen an die Darlegung eines Abweichungsfalls; Gewährung rechtlichen

  • BGH, 09.11.2001 - BLw 7/01

    Gerichtliche Bestimmung der Barabfindung

  • OLG Naumburg, 29.08.2001 - 2 Ww 26/00

    Bestimmung der Beteiligung eins ehemaligen LPG -Mitglieds an einer

  • BGH, 29.11.1996 - BLw 23/96

    Anspruch auf Barabfindung beziehungsweise Abfindung - Mitgliedsrechte in einer

  • BGH, 24.04.2009 - BLw 13/08

    Ansprüche der Mitglieder einer LPG im Zusammenhang mit deren Umwandlung

  • BGH, 26.04.2002 - BLw 40/01

    Umfang des Auskunfts- und Einsichtsrechts des Mitglieds einer LPG beim Umwandlung

  • BGH, 29.11.1996 - BLw 22/96

    Anspruch ausgeschiedener Mitglieder eines Unternehmens auf bare Zuzahlung -

  • BGH, 29.11.1996 - BLw 24/96

    Anspruch auf eine bare Zuzahlung gemäß § 28 Abs. 2

  • BGH, 20.07.2006 - BLw 13/06

    Voraussetzungen einer Divergenzrechtsbeschwerde

  • BGH, 10.09.2004 - BLw 1/04

    Darlegung eines Abweichungsfalls

  • BGH, 26.04.2002 - BLw 29/01

    Wirksamkeit eines Barabfindungsvergleichs aus Anlaß der Umwandlung einer LPG

  • VerfG Brandenburg, 28.09.2006 - VfGBbg 19/06

    Wegen fehlender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

  • BGH, 06.10.2005 - BLw 8/05

    Darlegung eines Divergenzfalls

  • BGH, 23.10.1998 - BLw 40/98

    Einverständnis eines LPG -Mitglieds in eine das Beteiligungsverhältnis

  • OLG Naumburg, 02.10.2002 - 2 Ww 72/97

    Auswirkungen des krankheitsbedingten Ausscheidens aus dem Arbeitsleben einer LPG

  • OLG Brandenburg, 30.03.2020 - 5 W (Lw) 169/00

    Umwandlung einer LPG in eine eingetragene Genossenschaft

  • OLG Dresden, 23.05.2001 - WLw 1627/00

    Wirksamkeit über eine Vereinbarung über eine Barabfindung beim Ausscheiden eines

  • OLG Brandenburg, 09.11.2006 - 5 W (Lw) 172/00

    Anspruch auf bare Zuzahlung eines in der umgewandelten, eingetragenen

  • BGH, 11.12.1997 - BLw 35/97

    Darlegung eines Abweichungsfalls

  • OLG Jena, 20.03.2003 - Lw U 1238/02

    Geltendmachung barer Zuzahlungsansprüche gem. § 28 Abs. 2 LwAnpG

  • BGH, 20.11.1997 - BLw 48/97

    Darlegung eines Abweichungsfalls

  • OLG Jena, 25.06.1998 - Lw U 170/98

    Umwandlung einer Genossenschaft in eine GmbH; Anspruch auf eine bare Zuzahlung

  • BGH, 06.11.1997 - BLw 15/97

    Darlegung eines Abweichungsfalls

  • OLG Brandenburg, 09.11.2006 - 5 W Lw 172/00

    Umwandlung einer LPG : Barabfindungsanspruch bei geringerem Wert der

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