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   BGH, 08.12.1998 - KZR 26/97   

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https://dejure.org/1998,4653
BGH, 08.12.1998 - KZR 26/97 (https://dejure.org/1998,4653)
BGH, Entscheidung vom 08.12.1998 - KZR 26/97 (https://dejure.org/1998,4653)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 1998 - KZR 26/97 (https://dejure.org/1998,4653)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbswidrigkeit von Beförderungsleistungen nach § 1 des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb (UWG) iVm § 2 des Postgesetzes (PostG a.F.) - Verstoß der Inanspruchnahme des Beförderungsvorbehalts nach § 2 Abs. 1 PostG a.F gegen europäisches Gemeinschaftsrecht - ...

  • Judicialis

    PostG § 2 Abs. 1; ; PostG § 51; ; PostG § 1; ; PostG § 2; ; UWG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PostG (a.F.) § 2 Abs. 1
    Beförderung von Briefpost durch einen weltweit operierenden Konzern unter Verstoß gegen den Beförderungsvorbehalt zugunsten der Deutschen Post AG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.02.1962 - V ZR 144/60

    Revisibilität ausländischen Rechts

    Auszug aus BGH, 08.12.1998 - KZR 26/97
    Diese Rechtsänderung ist in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu berücksichtigen (BGHZ 36, 348, 350; Sen.Urt. v. 29.9.1998 - KZR 3/97).
  • BGH, 07.10.1997 - KZR 36/96

    Rechtswidrigkeit einer Remailing-Tätigkeit

    Auszug aus BGH, 08.12.1998 - KZR 26/97
    Einer Anrufung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften, wie sie die Revision für erforderlich hält, bedarf es nicht, weil die Entscheidung darüber, ob eine Wettbewerbsbeschränkung zugunsten eines Unternehmens erforderlich ist, das mit einer Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse betraut ist, dem nationalen Gericht obliegt (EuGH, Urt. v. 19.5.1993, Slg. 1993, I-2563, 2569 Tz. 20 - Corbeau; vgl. ferner Sen.Beschl. v. 7.10.1997 - KZR 17/96, KZR 19/96, KZR 27/96, KZR 35/96 und KZR 36/96, WuW/E DE-R 1 - Auslandspost-Remailing).
  • BGH, 29.09.1998 - KZR 3/97
    Auszug aus BGH, 08.12.1998 - KZR 26/97
    Diese Rechtsänderung ist in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu berücksichtigen (BGHZ 36, 348, 350; Sen.Urt. v. 29.9.1998 - KZR 3/97).
  • BGH, 07.10.1997 - KZR 27/96

    Rechtswidrigkeit einer Remailing-Tätigkeit

    Auszug aus BGH, 08.12.1998 - KZR 26/97
    Einer Anrufung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften, wie sie die Revision für erforderlich hält, bedarf es nicht, weil die Entscheidung darüber, ob eine Wettbewerbsbeschränkung zugunsten eines Unternehmens erforderlich ist, das mit einer Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse betraut ist, dem nationalen Gericht obliegt (EuGH, Urt. v. 19.5.1993, Slg. 1993, I-2563, 2569 Tz. 20 - Corbeau; vgl. ferner Sen.Beschl. v. 7.10.1997 - KZR 17/96, KZR 19/96, KZR 27/96, KZR 35/96 und KZR 36/96, WuW/E DE-R 1 - Auslandspost-Remailing).
  • BGH, 07.10.1997 - KZR 35/96

    Rechtswidrigkeit einer Remailing-Tätigkeit

    Auszug aus BGH, 08.12.1998 - KZR 26/97
    Einer Anrufung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften, wie sie die Revision für erforderlich hält, bedarf es nicht, weil die Entscheidung darüber, ob eine Wettbewerbsbeschränkung zugunsten eines Unternehmens erforderlich ist, das mit einer Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse betraut ist, dem nationalen Gericht obliegt (EuGH, Urt. v. 19.5.1993, Slg. 1993, I-2563, 2569 Tz. 20 - Corbeau; vgl. ferner Sen.Beschl. v. 7.10.1997 - KZR 17/96, KZR 19/96, KZR 27/96, KZR 35/96 und KZR 36/96, WuW/E DE-R 1 - Auslandspost-Remailing).
  • EuGH, 19.05.1993 - C-320/91

    Strafverfahren gegen Corbeau

    Auszug aus BGH, 08.12.1998 - KZR 26/97
    Diesem Umstand und dem Gesichtspunkt, daß der in den Beförderungsvorbehalt der Klägerin einbezogene Teil der Massensendungen mit der klassischen Briefbeförderung eng verflochten ist und keine hiervon trennbare, spezifische Dienstleistung - die geringfügig schnellere Beförderung durch die Beklagte bedeutet allenfalls eine graduelle Verbesserung (vgl. Tesauro Slg. 1993, I-2533, 2557 f. Tz. 16 der Schlußanträge in der Sache Corbeau) - darstellt, hat der nationale Gesetzgeber mit der Fassung des § 2 Abs. 1 PostG a.F. in einer mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht in Einklang stehenden Weise Rechnung getragen.
  • BGH, 07.10.1997 - KZR 17/96

    Rechtswidrigkeit einer Remailing-Tätigkeit

    Auszug aus BGH, 08.12.1998 - KZR 26/97
    Einer Anrufung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften, wie sie die Revision für erforderlich hält, bedarf es nicht, weil die Entscheidung darüber, ob eine Wettbewerbsbeschränkung zugunsten eines Unternehmens erforderlich ist, das mit einer Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse betraut ist, dem nationalen Gericht obliegt (EuGH, Urt. v. 19.5.1993, Slg. 1993, I-2563, 2569 Tz. 20 - Corbeau; vgl. ferner Sen.Beschl. v. 7.10.1997 - KZR 17/96, KZR 19/96, KZR 27/96, KZR 35/96 und KZR 36/96, WuW/E DE-R 1 - Auslandspost-Remailing).
  • BGH, 07.10.1997 - KZR 19/96

    Rechtswidrigkeit einer Remailing-Tätigkeit

    Auszug aus BGH, 08.12.1998 - KZR 26/97
    Einer Anrufung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften, wie sie die Revision für erforderlich hält, bedarf es nicht, weil die Entscheidung darüber, ob eine Wettbewerbsbeschränkung zugunsten eines Unternehmens erforderlich ist, das mit einer Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse betraut ist, dem nationalen Gericht obliegt (EuGH, Urt. v. 19.5.1993, Slg. 1993, I-2563, 2569 Tz. 20 - Corbeau; vgl. ferner Sen.Beschl. v. 7.10.1997 - KZR 17/96, KZR 19/96, KZR 27/96, KZR 35/96 und KZR 36/96, WuW/E DE-R 1 - Auslandspost-Remailing).
  • BGH, 13.07.2004 - KZR 10/03

    "CITROEN"; Zeitlich maßgebliches Recht für die EG-kartellrechtliche Wirksamkeit

    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß Unterlassungsansprüche, deren Rechtsgrundlage im Laufe des Rechtsstreits Änderungen erfahren hat, vom Revisionsgericht unter Berücksichtigung der geänderten Rechtslage zu prüfen sind, auch wenn die Rechtsänderung erst nach Schluß der mündlichen Verhandlung zweiter Instanz oder im Laufe des Revisionsverfahrens in Kraft getreten ist (Senat, Urt. v. 29.9.1998 - KZR 3/97, WuW/E DE-R 197, 198 - Röntgenbilder; Urt. v. 8.12.1998 - KZR 26/97, WuW/E DE-R 217 - Postbeförderungsvorbehalt; Urt. v. 14.3.2000 - KZR 15/98, WuW/E DE-R 487, 489 - Zahnersatz aus Manila; Urt. v. 24.6.2003 - KZR 32/02, WuW/E DE-R 1125, 1126 - Buchpreisbindung; ebenso BGHZ 141, 329, 336 - Tele-Info-CD).
  • BGH, 12.11.2002 - KZR 16/00

    "Massenbriefsendungen aus dem Ausland"; Zulässigkeit des Re-Mailing

    Auf die Revision der Beklagten hat der Senat das Berufungsurteil mit Urteil vom 8. Dezember 1998 (KZR 26/97, WuW/E DE-R 217) insoweit aufgehoben und den Rechtsstreit an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
  • VG Köln, 30.08.2019 - 25 K 5770/16

    Vorgehen der Bundesnetzagentur gegen die Entgelte des Produkts Impulspost

    Selbst wenn es darüber hinaus einen eigenständigen Markt für Dialogpost gibt, offengelassen für Infopost von BGH, Urteil vom 08.12.1998 - KZR 26/97 -, juris Rn. 10, so beherrscht die Klägerin im maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Anpassungsverfügung vom 28.06.2016 auch diesen.
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