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   BGH, 08.12.2003 - II ZR 135/01   

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https://dejure.org/2003,2125
BGH, 08.12.2003 - II ZR 135/01 (https://dejure.org/2003,2125)
BGH, Entscheidung vom 08.12.2003 - II ZR 135/01 (https://dejure.org/2003,2125)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 2003 - II ZR 135/01 (https://dejure.org/2003,2125)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 985; EGBG Art. 233 § 11
    Bodenreform: Faktische Enteignung nicht landwirtschaftlichen Inventars

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Enteignung des betrieblichen Inventars eines landwirtschaftlichen Unternehmens; Betriebliches Inventar eines landwirtschaftlichen Unternehmens als Inventar; Erfordernis eines besonderen Enteignungsaktes für die Enteignung von nicht landwirtschaftlichem Inventar; Anspruch ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Faktischen Enteignung; Enteignung; landwirtschaftliches Inventar; Inventar; Bodenreform

  • Judicialis

    BGB § 985

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 985
    Rechtliche Wirkung von Enteignungen im Zuge der Bodenreform

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erbrecht - Faktische Enteignung nicht landwirtschaftlichen Inventars

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 38 (Kurzinformation)

    § 985 BGB
    Faktische Enteignung nicht landwirtschaftlichen Inventars im Zuge der sog. demokratischen Bodenreform

Besprechungen u.ä.

  • prewest.de PDF, S. 3 (Entscheidungsbesprechung)

    "Alteigentum" und Vertriebenenrechte (Dr. Karl Eckhart Heinz; GuT 2010, 407)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 874
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Dresden, 21.02.1996 - 6 U 1211/95

    Rechtsweg für Ansprüche aus Restitutionstatbestand

    Auszug aus BGH, 08.12.2003 - II ZR 135/01
    Unter den Begriff "Inventar" fällt lediglich das betriebliche Inventar des landwirtschaftlichen Unternehmens, nicht aber die dem persönlichen Gebrauch des Betriebsinhabers dienenden Gegenstände; die Wegnahme von persönlicher Habe war durch den Wortlaut der Bestimmung nicht gedeckt (vgl. OLG Dresden, NJW 1996, 1146, 1147; Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, VermG Loseblattkomm. § 1 VermG Rdn. 197; Schulte in Motsch/Rodenbach/Löffler/Schäfer/Zülch, EALG § 5 Rdn. 4; BT-Drucks. 12/910 S. 5).

    Das Berufungsgericht beruft sich für seine Auffassung vergeblich auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden vom 21. Februar 1996 (NJW 1996, 1146; rechtskräftig durch Nichtannahmebeschluß des Senats v. 10. März 1997 - II ZR 68/96).

  • BVerwG, 27.02.1997 - 7 C 42.96

    Sonstiges Vermögen - Bestätigte Enteignungslisten - Enteignung - Aufgeführte

    Auszug aus BGH, 08.12.2003 - II ZR 135/01
    Dafür reicht es aus, daß der bisherige Eigentümer durch eine hierauf gerichtete staatliche Maßnahme vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt wurde, wobei der Enteignungsbegriff vornehmlich in einem faktischen Sinne zu verstehen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 13. Februar 1997, BVerwGE 104, 84, 87; Urt. v. 27. Februar 1997, VIZ 1997, 350 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.02.1997 - 7 C 50.95

    Enteignung von Ausländern im Zuge der sog. Bodenreform

    Auszug aus BGH, 08.12.2003 - II ZR 135/01
    Dafür reicht es aus, daß der bisherige Eigentümer durch eine hierauf gerichtete staatliche Maßnahme vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt wurde, wobei der Enteignungsbegriff vornehmlich in einem faktischen Sinne zu verstehen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 13. Februar 1997, BVerwGE 104, 84, 87; Urt. v. 27. Februar 1997, VIZ 1997, 350 m.w.N.).
  • Drs-Bund, 05.07.1991 - BT-Drs 12/910
    Auszug aus BGH, 08.12.2003 - II ZR 135/01
    Unter den Begriff "Inventar" fällt lediglich das betriebliche Inventar des landwirtschaftlichen Unternehmens, nicht aber die dem persönlichen Gebrauch des Betriebsinhabers dienenden Gegenstände; die Wegnahme von persönlicher Habe war durch den Wortlaut der Bestimmung nicht gedeckt (vgl. OLG Dresden, NJW 1996, 1146, 1147; Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, VermG Loseblattkomm. § 1 VermG Rdn. 197; Schulte in Motsch/Rodenbach/Löffler/Schäfer/Zülch, EALG § 5 Rdn. 4; BT-Drucks. 12/910 S. 5).
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