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   BGH, 08.12.2005 - 1 StR 482/05   

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https://dejure.org/2005,6267
BGH, 08.12.2005 - 1 StR 482/05 (https://dejure.org/2005,6267)
BGH, Entscheidung vom 08.12.2005 - 1 StR 482/05 (https://dejure.org/2005,6267)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 2005 - 1 StR 482/05 (https://dejure.org/2005,6267)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    StGB § 66b Abs. 2; ; StGB § 66 Abs. 2; ; StGB § 72; ; StGB § 64; ; StGB § 66b; ; StPO § 275a Abs. 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66b
    Keine Korrektur früherer (fehlerhafter) Entscheidungen im Verfahren über die Anordnung nachträglicher Sicherungsverwahrung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.11.2005 - 2 StR 272/05

    Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Auszug aus BGH, 08.12.2005 - 1 StR 482/05
    Eine solche Maßnahme kommt nur bei einer geringen Anzahl denkbarer Fälle in Betracht, wovon auch der Gesetzgeber ausdrücklich ausgegangen ist (BTDrucks. 15/2887 S. 10; vgl. auch BVerfGE 109, 190, 236; Senatsurteil vom 11. Mai 2005 - 1 StR 37/05 -, NJW 2005, 2022, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen; BGH, Urteil vom 25. November 2005 - 2 StR 272/05).
  • BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02

    Landesrechtlich geregelte Straftäterunterbringung (so genannte nachträgliche

    Auszug aus BGH, 08.12.2005 - 1 StR 482/05
    Eine solche Maßnahme kommt nur bei einer geringen Anzahl denkbarer Fälle in Betracht, wovon auch der Gesetzgeber ausdrücklich ausgegangen ist (BTDrucks. 15/2887 S. 10; vgl. auch BVerfGE 109, 190, 236; Senatsurteil vom 11. Mai 2005 - 1 StR 37/05 -, NJW 2005, 2022, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen; BGH, Urteil vom 25. November 2005 - 2 StR 272/05).
  • BGH, 11.05.2005 - 1 StR 37/05

    BGH hebt Urteil über Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung auf

    Auszug aus BGH, 08.12.2005 - 1 StR 482/05
    Eine solche Maßnahme kommt nur bei einer geringen Anzahl denkbarer Fälle in Betracht, wovon auch der Gesetzgeber ausdrücklich ausgegangen ist (BTDrucks. 15/2887 S. 10; vgl. auch BVerfGE 109, 190, 236; Senatsurteil vom 11. Mai 2005 - 1 StR 37/05 -, NJW 2005, 2022, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen; BGH, Urteil vom 25. November 2005 - 2 StR 272/05).
  • BVerfG, 23.08.2006 - 2 BvR 226/06

    Verfassungsmäßigkeit der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung (kein

    Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 8. Dezember 2005 - 1 StR 482/05 - und das Urteil des Landgerichts München I vom 6. Mai 2005 - 1 Ks 122 VRs 3964/95 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes.
  • BGH, 11.07.2006 - 5 StR 113/06

    Anordnung der Unterbringung in der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue

    Hiervon kann im vorliegenden Fall jedoch nicht ausgegangen werden, weil die Frage der Therapiewilligkeit im Urteil vom 22. Februar 2000 nicht erörtert worden ist, so dass eine grundlegende nachträgliche Haltungsänderung nicht erkennbar ist (vgl. hierzu BGHSt 50, 275, 280 f.; BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2005 - 1 StR 482/05).
  • BGH, 19.01.2006 - 4 StR 393/05

    Nachträgliche Unterbringung des Verurteilten in der Sicherungsverwahrung bei

    Im Rahmen der dadurch eröffneten Gesamtwürdigung (vgl. dazu zuletzt BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2005 - 1 StR 482/05) darf der Tatrichter jedoch nicht allein auf eine derartige Verweigerungshaltung abstellen (BVerfGE 109, 190 = NJW 2004, 750, 758; BGH NJW 2005, 2022).
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