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   BGH, 08.12.2005 - 4 StR 198/05 (1)   

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https://dejure.org/2005,4073
BGH, 08.12.2005 - 4 StR 198/05 (1) (https://dejure.org/2005,4073)
BGH, Entscheidung vom 08.12.2005 - 4 StR 198/05 (1) (https://dejure.org/2005,4073)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 2005 - 4 StR 198/05 (1) (https://dejure.org/2005,4073)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 66 StGB; § 24 StPO; § 338 Nr. 3 StPO; § 244 Abs. 3 StPO; § 261 StPO; § 267 StPO
    Recht auf ein faires Verfahren (Verfahrensabsprachen: ausgeschlossener Gegenstand der Sicherungsverwahrung; Beweisantrag zur Aufdeckung einer rechtswidrigen Verfahrensabsprache: Offenkundigkeit, Gerichtskundigkeit, Bedeutungslosigkeit, Vernehmung eines Richters); ...

  • HRR Strafrecht

    § 206a StPO
    Verfahrenseinstellung bei Tod des Angeklagten (Verfahrenshindernis)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Einstellung des Verfahrens auf Grund des Todes des Angeklagten vor der Entscheidung des Gerichts; Tod des Angeklagten als Verfahrenshindernis

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensbeendende Absprache zwischen Verteidiger und Staatsanwalt; Im Rahmen einer verfahrensbeendenden Absprache abgelegtes Geständnis; Ablehnung eines wegen Offenkundigkeit überflüssigen Beweisantrages; Benennung erkennender Richter als Zeugen; Berechtigtes ...

  • Judicialis

    StPO § 24 Abs. 2; ; StPO § 338 Nr. 3; ; StGB § 64; ; StGB § 66; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 66 a; ; BtMG § 35

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 206a Abs. 1 § 353 Abs. 1
    Einstellung wegen Tod des Angeklagten während des Revisionsverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 116
  • StV 2006, 118
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 21.10.2004 - 4 StR 325/04

    Sicherungsverwahrung (Hang; Gesamtwürdigung; Sachverständige: Bedingungen des

    Auszug aus BGH, 08.12.2005 - 4 StR 198/05
    Eine derartige Absprache wäre unzulässig gewesen (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 39; StV 2005, 372, 373; BGH, Urteil vom 28. Mai 1998 - 4 StR 17/98 - und Beschluss vom 6. August 1998 - 4 StR 268/98).

    In diese hätte die Persönlichkeit des Angeklagten mit allen kriminologisch wichtigen Tatsachen einschließlich der Vorstrafen und Vortaten einbezogen werden müssen (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 39; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 2).

    Sofern die nunmehr entscheidende Strafkammer zur Anordnung der Maßregel gelangt, wird sie das Vorliegen der formellen Voraussetzungen unter Darstellung der wesentlichen Sachverhalte sämtlicher den früheren Verurteilungen zugrunde liegenden Symptomtaten und der Verbüßungszeiten in einerfür das Revisionsgericht nachprüfbaren Weise im Urteil darzulegen haben (vgl. BGHR StGB § 66 Darstellung 1; BGH NStZ-RR 2005, 39 ).

  • BGH, 31.05.1988 - 1 StR 182/88

    Voraussetzung für die Anordnung von Sicherheitsverwahrung - Gesamtwürdigung des

    Auszug aus BGH, 08.12.2005 - 4 StR 198/05
    In diese hätte die Persönlichkeit des Angeklagten mit allen kriminologisch wichtigen Tatsachen einschließlich der Vorstrafen und Vortaten einbezogen werden müssen (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 39; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 2).

    Der Senat hebt den Rechtsfolgenausspruch auf die Revision der Staatsanwaltschaft insgesamt auf, um dem neuen Tatrichter Gelegenheit zu geben, über Strafe und Maßregel umfassend neu zu befinden (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 1, 2).

  • BGH, 15.01.2003 - 1 StR 464/02

    Absprache; Deal; Glaubwürdigkeit eines Geständnisses; Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 08.12.2005 - 4 StR 198/05
    So verhielt es sich aber hier; denn für die Frage, ob das den Angeklagten D. belastende Geständnis des A. glaubhaft ist, und damit für die Beurteilung der Schuldfrage bei D. , konnte es entscheidend darauf ankommen, ob A. sich durch eine (wahrheitswidrige) Benennung bzw. (übermäßige) Belastung von Tatbeteiligten im Rahmen einer Absprache Vorteile versprechen konnte (vgl. BGHSt 48, 161, 168; BGH NStZ 2004, 691, 692).

    Dazu gehören insbesondere das Zustandekommen und der Inhalt der Absprache (BGHSt 48, 161, 168).

  • BGH, 09.12.1999 - 5 StR 312/99

    Schuldfrage; Glaubwürdigkeit; Beauftragter Richter; Einführung durch dienstliche

    Auszug aus BGH, 08.12.2005 - 4 StR 198/05
    Gerichtskundig ist, was der Richter im Zusammenhang mit seiner amtlichen Tätigkeit zuverlässig in Erfahrung gebracht hat (BGHSt 6, 292, 293; 45, 354, 357 f.).

    Auf den Einzelfall bezogene richterliche Wahrnehmungen, die für die Überführung eines Angeklagten von wesentlicher Bedeutung sind, dürfen grundsätzlich nicht als gerichtskundig behandelt werden (vgl. BGHSt 45, 354, 359; 47, 270, 274).

  • BGH, 12.03.2003 - 1 StR 68/03

    Beweisantrag auf Vernehmung von Mitgliedern des erkennenden Gerichts als Zeugen

    Auszug aus BGH, 08.12.2005 - 4 StR 198/05
    Sie war daher dem Strengbeweis zugänglich (vgl. BGH NStZ 2003, 558, 559; 2004, 691, 692 aE).

    Da sich der Beweisantrag auf Vernehmung eines Verteidigers richtete, muss nicht entschieden werden, wie der Antrag zu behandeln wäre, wenn es um die (möglicherweise rechtsmissbräuchliche) Benennung erkennender Richter als Zeugen ginge (vgl. BGHSt 47, 270, 273; BGH NStZ 2003, 558, 559).

  • BGH, 22.03.2002 - 4 StR 485/01

    Dienstliche Erklärung über Wahrnehmungen, eines erkennenden Richters aus einer

    Auszug aus BGH, 08.12.2005 - 4 StR 198/05
    Auf den Einzelfall bezogene richterliche Wahrnehmungen, die für die Überführung eines Angeklagten von wesentlicher Bedeutung sind, dürfen grundsätzlich nicht als gerichtskundig behandelt werden (vgl. BGHSt 45, 354, 359; 47, 270, 274).

    Da sich der Beweisantrag auf Vernehmung eines Verteidigers richtete, muss nicht entschieden werden, wie der Antrag zu behandeln wäre, wenn es um die (möglicherweise rechtsmissbräuchliche) Benennung erkennender Richter als Zeugen ginge (vgl. BGHSt 47, 270, 273; BGH NStZ 2003, 558, 559).

  • BGH, 07.07.2004 - 5 StR 71/04

    Beweiswürdigung bei Aussagen im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts

    Auszug aus BGH, 08.12.2005 - 4 StR 198/05
    Sie war daher dem Strengbeweis zugänglich (vgl. BGH NStZ 2003, 558, 559; 2004, 691, 692 aE).

    So verhielt es sich aber hier; denn für die Frage, ob das den Angeklagten D. belastende Geständnis des A. glaubhaft ist, und damit für die Beurteilung der Schuldfrage bei D. , konnte es entscheidend darauf ankommen, ob A. sich durch eine (wahrheitswidrige) Benennung bzw. (übermäßige) Belastung von Tatbeteiligten im Rahmen einer Absprache Vorteile versprechen konnte (vgl. BGHSt 48, 161, 168; BGH NStZ 2004, 691, 692).

  • BGH, 11.05.2005 - 1 StR 37/05

    BGH hebt Urteil über Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung auf

    Auszug aus BGH, 08.12.2005 - 4 StR 198/05
    Die Urteilsgründe müssen klar, geschlossen, erschöpfend und aus sich heraus verständlich sein (BGHSt 30, 225, 227; BGH StV 2005, 388, 391).
  • BGH, 13.10.1981 - 1 StR 471/81

    Verpflichtung des Tatrichters zur Darstellung der eigenverantwortlich getroffenen

    Auszug aus BGH, 08.12.2005 - 4 StR 198/05
    Die Urteilsgründe müssen klar, geschlossen, erschöpfend und aus sich heraus verständlich sein (BGHSt 30, 225, 227; BGH StV 2005, 388, 391).
  • BGH, 05.11.1984 - AnwSt (R) 11/84

    Bindung des Ehrengerichts an die Feststellungen eines Strafurteils

    Auszug aus BGH, 08.12.2005 - 4 StR 198/05
    Die Bezugnahme auf andere Schriftstücke und Erkenntnisquellen ist deshalb grundsätzlich unzulässig (BGHSt 33, 59, 60; Meyer-Goßner a.a.O. § 267 Rdn. 2 m.w.N.).
  • BGH, 08.09.1987 - 1 StR 393/87

    Verurteilung wegen Diebstahls und Hehlerei - Ablehnung eines Beweisantrags auf

  • BGH, 04.08.1994 - 4 StR 336/94

    Anforderungen an die Begründung für die Anordnung einer Sicherungsverwahrung

  • BGH, 02.03.2004 - 1 StR 574/03

    Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit (Misstrauen hinsichtlich der

  • BGH, 08.02.2005 - 3 StR 452/04

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit bei Verfahrensabsprachen

  • BGH, 14.07.1954 - 6 StR 180/54

    Ausnahme von der Verhandlung als ausschließliche Erkenntnisquelle für die

  • BGH, 12.12.1962 - 2 StR 495/62

    Voraussetzungen des Vorliegens eines unbedingten Revisionsgrundes im Sinne von §

  • BGH, 06.08.1998 - 4 StR 268/98

    Änderung des Schuldspruchs und Aufhebung der Einzelstrafen und Gesamtstrafen

  • BGH, 28.05.1998 - 4 StR 17/98

    Nichtverhängung der Anordnung der Sicherungsverwahrung

  • BGH, 04.11.2021 - 6 StR 12/20

    Urteile in der Regensburger Korruptions-Affäre teilweise aufgehoben

    Eine solche darf nicht als allgemeinkundig behandelt werden (vgl. zur Gerichtskundigkeit BGH, Urteile vom 9. Dezember 1999 - 5 StR 312/99, BGHSt 45, 354, 358 f.; vom 8. Dezember 2005 - 4 StR 198/05, 35 36 37 38 39 NStZ-RR 2007, 116, 117; Beschluss vom 24. September 2015 - 2 StR 126/15, NStZ 2016, 123; LR-StPO/Becker, 27. Aufl., § 244 Rn. 210).
  • BGH, 10.07.2012 - 1 StR 293/12

    Erforderlicher Beschluss zum Abschluss des Verfahrens bei Tod des Angeklagten

    Dies ergibt sich wiederholt aus den Ausführungen zum Stand des Revisionsverfahrens (vgl. z.B. Beschlüsse vom 5. August 1999 - 4 StR 640/98, vom 18. April 2000 - 5 StR 659/99, vom 16. Mai 2002 - 1 StR 553/01, vom 8. Dezember 2005 - 4 StR 198/05), im Übrigen in der Regel aus der Bezugnahme auf die Entscheidung BGHSt 45, 108.
  • BGH, 07.11.2023 - 2 StR 284/23

    Rüge der rechtsfehlerhaften Ablehnung des Beweisantrags wegen tatsächlicher

    Sie war als Indiztatsache geeignet, sich auf die Bewertung der Glaubhaftigkeit der Angaben der Nebenklägerin auszuwirken und damit die Verurteilung des Angeklagten zu beeinflussen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2005 - 4 StR 198/05, juris Rn. 20 und 22).
  • BGH, 04.02.2021 - 4 StR 457/20

    Grundsätze der Strafzumessung (grundsätzliche keine bestimmende Berücksichtigung

    Die Urteilsgründe müssen klar, geschlossen, erschöpfend und aus sich heraus verständlich sein (BGH, Beschluss vom 22. August 2012 - 1 StR 317/12, NStZ 2013, 410; Beschluss vom 8. Dezember 2005 - 4 StR 198/05, StV 2006, 118; Beschluss vom 5. April 2000 - 3 StR 58/00, NStZ-RR 2000, 304; Urteil vom 13. Oktober 1981 - 1 StR 471/81, BGHSt 30, 225, 227).
  • BGH, 21.03.2018 - 4 StR 566/17

    Einstellung des Verfahrens bei Verfahrenshindernis

    Das Verfahren ist daher, soweit es diesen Angeklagten betrifft, insgesamt gemäß § 206a Abs. 1 StPO wegen eines Verfahrenshindernisses einzustellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 1999 - 4 StR 595/97, BGHSt 45, 108, 111; vom 8. Dezember 2005 - 4 StR 198/05 Rn. 2; vom 30. Juni 2014 - 2 StR 248/14, NStZ-RR 2014, 349 (Ls.)), auch wenn ein Teil des ihn betreffenden Schuldspruchs bereits rechtskräftig geworden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 1960 - 4 StR 407/60, BGHSt 15, 203, 207; Urteil vom 28. April 1982 - 3 StR 35/82, BGHSt 31, 51 f.; Beschluss vom 8. Dezember 2005, aaO Rn. 2).

    Die Revision der Staatsanwaltschaft hätte aus den in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 20. November 2017 dargelegten Gründen zu Ungunsten des Angeklagten Aussicht auf Erfolg gehabt, so dass der Angeklagte auch in diesem Fall nur deshalb nicht rechtskräftig verurteilt worden ist, weil durch seinen Tod während des Revisionsverfahrens ein Verfahrenshindernis eingetreten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2005, aaO Rn. 3 und zur Maßgeblichkeit des Schuldspruchs BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 2014 - 1 StR 631/13, NStZ-RR 2014, 160, und vom 18. Oktober 2017 - 3 StR 342/15, NStZ-RR 2018, 32 (Ls.)).

  • BGH, 24.09.2015 - 2 StR 126/15

    Inbegriffsrüge (Verwertung von nicht in der Hauptverhandlung gewonnenen und

    Auf den Einzelfall bezogene Wahrnehmungen über Tatsachen, die unmittelbar für Merkmale des äußeren und inneren Tatbestandes erheblich oder mittelbar für die Überführung des Angeklagten von wesentlicher Bedeutung sind, dürfen nicht als gerichtskundig behandelt werden (vgl. BGHSt 45, 354, 358 f.; 47, 270, 274; BGH NStZ-RR 2007, 116, 117).
  • BGH, 29.01.2020 - 1 StR 471/19

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung des Zustandekommens und des Inhalts

    Nur bei einer Darlegung der Entstehungs- und Entwicklungsgeschichte des Geständnisses und des Inhalts der Absprache in den Urteilsgründen ist es dem Revisionsgericht möglich, die Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Angaben durch den Tatrichter auf Rechtsfehler zu überprüfen, insbesondere ob dem Tatrichter bewusst war, dass sich der geständige Angeklagte durch ein Nichtgeständige zu Unrecht belastendes Geständnis möglicherweise lediglich eigene Vorteile verschaffen wollte (BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2003 - 1 StR 464/02 Rn. 19, BGHSt 48, 161, 168; vom 8. Dezember 2005 - 4 StR 198/05 Rn. 50; vom 6. November 2007 - 1 StR 370/07, BGHSt 52, 78 Rn. 19; vom 6. März 2013 - 5 StR 423/12, BGHSt 58, 184 Rn. 14 f.).
  • BGH, 27.07.2012 - 1 StR 68/12

    Hinweispflicht des Gerichtes (Verwertung einer gerichtskundlichen Tatsache;

    Hierdurch soll dem Angeklagten rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) gewährt und ihm insbesondere die Möglichkeit wirksamer Verteidigung eröffnet werden (BGH, Urteil vom 29. März 1994 - 1 StR 12/94, BGHR StPO § 261 Gerichtskundigkeit 1; s. auch BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2005 - 4 StR 198/05, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Offenkundigkeit 3).
  • OLG Zweibrücken, 02.08.2016 - 1 OLG 1 Ss 55/16

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Feststellung der Nichtberechtigung zum Führen von

    Auf den Einzelfall bezogene richterliche Wahrnehmungen, die für die Überführung eines Angeklagten von wesentlicher Bedeutung sind, weil sie unmittelbar das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Merkmalen des äußeren oder inneren Tatbestandes betreffen, dürfen grundsätzlich nicht als gerichtskundig behandelt werden (BGH NStZ-RR 2007, 116, 117; Meyer-Goßner aaO. § 244 Rn. 52).
  • BGH, 17.03.2021 - 2 StR 21/21

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Anforderungen bei

    a) Der neue Tatrichter wird Gelegenheit haben ? deutlicher als bislang geschehen ? die gesteigerten Anforderungen an die Darlegungen und die Beweiswürdigung bei der Verurteilung eines Angeklagten aufgrund des Geständnisses eines Mitangeklagten, das Gegenstand einer verfahrensbeendenden Absprache (§ 257c StPO) gewesen ist, in den Blick zu nehmen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2020 - 1 StR 471/19, juris Rn. 5; vom 6. März 2013 - 5 StR 423/12, BGHSt 58, 184, 189 f.; Urteil vom 8. Dezember 2005 - 4 StR 198/05, NStZ-RR 2007, 116, 119; Beschluss vom 15. Januar 2003 - 1 StR 464/02, BGHSt 48, 161, 167 f.; MüKo-StPO/Miebach, § 261 Rn. 244).
  • OLG München, 25.03.2009 - 2 Ws 255/09

    Rechtsmittelrücknahme: Rücknahme der Berufung in der Hauptverhandlung durch trotz

  • OLG Nürnberg, 04.07.2017 - 12 U 2204/15

    Qualifiziertes Verschulden des Frachtführers bei Diebstahl aus abgestelltem

  • BayObLG, 16.05.2022 - 201 ObOWi 475/22

    Verwertung dienstlichen Wissens des Richters

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