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   BGH, 08.12.2008 - AnwZ (B) 37/08   

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BGH, 08.12.2008 - AnwZ (B) 37/08 (https://dejure.org/2008,7857)
BGH, Entscheidung vom 08.12.2008 - AnwZ (B) 37/08 (https://dejure.org/2008,7857)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 2008 - AnwZ (B) 37/08 (https://dejure.org/2008,7857)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen einen Beschluss des Anwaltsgerichtshofs zur Bestandskraft des Widerrufs einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

  • Judicialis

    BRAO § 14 Abs. 2; ; BRAO § 42 Abs. 1

  • BRAK-Mitteilungen

    Erledigung eines Widerrufs der Zulassung nach bereits erfolgtem, anderweitigem rechtskräftigen Widerruf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 14 Abs. 2; BRAO § 42 Abs. 1
    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen den Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Nichtbestellens eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten bei bestandskräftigem Widerruf aus anderem Grund

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.06.2008 - AnwZ (B) 38/07

    Rechtsschutzbedürfnis für die Überprüfung des Widerrufs der Zulassung zur

    Auszug aus BGH, 08.12.2008 - AnwZ (B) 37/08
    Nach der Rechtsprechung des Senats besteht kein (Rechtsschutz-) Interesse an der Klärung der Frage, ob der bestandskräftig gewordene Widerruf der Zulassung auch noch auf einen in einem früheren, nicht bestandskräftig gewordenen Widerrufsbescheid genannten Grund hätte gestützt werden können (Beschl. v. 24. Oktober 1994, AnwZ (B) 21/94, BRAK-Mitt. 1995, 124, 125; Beschl. v. 16. Juni 2008, AnwZ (B) 38/07 Tz. 4).
  • BGH, 24.10.1994 - AnwZ (B) 21/94

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen fehlender Unterhaltung einer

    Auszug aus BGH, 08.12.2008 - AnwZ (B) 37/08
    Nach der Rechtsprechung des Senats besteht kein (Rechtsschutz-) Interesse an der Klärung der Frage, ob der bestandskräftig gewordene Widerruf der Zulassung auch noch auf einen in einem früheren, nicht bestandskräftig gewordenen Widerrufsbescheid genannten Grund hätte gestützt werden können (Beschl. v. 24. Oktober 1994, AnwZ (B) 21/94, BRAK-Mitt. 1995, 124, 125; Beschl. v. 16. Juni 2008, AnwZ (B) 38/07 Tz. 4).
  • BGH, 05.02.1954 - IV ZB 3/54

    Fürsorgeerziehung

    Auszug aus BGH, 08.12.2008 - AnwZ (B) 37/08
    Sie war damit erlassen und konnte von dem Anwaltsgerichtshof nicht mehr geändert werden (vgl. BGHZ 12, 248, 252 ; Beschl. v. 27. Oktober 1999, XII ZB 18/99, NJW-RR 2000, 877, 878; BVerwGE 95, 64, 67) .
  • BGH, 27.10.1999 - XII ZB 18/99

    Bekanntgabe von Entscheidungen im FGG -Verfahren (hier: elterliche Sorge)

    Auszug aus BGH, 08.12.2008 - AnwZ (B) 37/08
    Sie war damit erlassen und konnte von dem Anwaltsgerichtshof nicht mehr geändert werden (vgl. BGHZ 12, 248, 252 ; Beschl. v. 27. Oktober 1999, XII ZB 18/99, NJW-RR 2000, 877, 878; BVerwGE 95, 64, 67) .
  • BGH, 29.09.2003 - AnwZ (B) 66/02

    Zulässigkeit einer Kostenbeschwerde in Zulassungssachen

    Auszug aus BGH, 08.12.2008 - AnwZ (B) 37/08
    Dieses Interesse ist nach dem Regelungskonzept des § 42 BRAO nicht hinreichend schutzwürdig, um die Anrufung des Bundesgerichtshofs zu rechtfertigen (vgl. BGH, Beschl. v. 29. September 2003, AnwZ (B) 66/02, NJW 2004, 1173).
  • BVerwG, 26.01.1994 - 6 C 2.92

    Revision - Beschwerde - Rechtskraft - Wiederaufnahme - Ausschlußfrist -

    Auszug aus BGH, 08.12.2008 - AnwZ (B) 37/08
    Sie war damit erlassen und konnte von dem Anwaltsgerichtshof nicht mehr geändert werden (vgl. BGHZ 12, 248, 252 ; Beschl. v. 27. Oktober 1999, XII ZB 18/99, NJW-RR 2000, 877, 878; BVerwGE 95, 64, 67) .
  • BGH, 31.05.1965 - AnwZ (B) 7/65

    Verwerfung einer unzulässigen Beschwerde ohne mündliche Verhandlung

    Auszug aus BGH, 08.12.2008 - AnwZ (B) 37/08
    Über das unzulässige Rechtsmittel konnte ohne mündliche Verhandlung entschieden werden (Senat, BGHZ 44, 25, 26 f.).
  • BGH, 14.05.2010 - AnwZ (B) 78/08

    Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats besteht kein Rechtsschutzinteresse mehr für die Überprüfung eines weiteren Widerrufsgrundes, wenn die Zulassung bereits bestandskräftig aus anderem Grund widerrufen worden ist (Beschl. v. 24. Oktober 1994, AnwZ (B) 21/94, BRAK-Mitt. 1995, 124; Beschl. v. 8. Dezember 2008, AnwZ (B) 37/08, juris Tz. 4).
  • BGH, 18.01.2010 - AnwZ (B) 65/09

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls und wegen

    Nach der Rechtsprechung des Senats besteht kein (Rechtsschutz-) Interesse an der Klärung der Frage, ob der bestandskräftig gewordene Widerruf der Zulassung auch noch auf einen in einem früheren, nicht bestandskräftig gewordenen Widerrufsbescheid genannten Grund hätte gestützt werden können (Beschl. v. 24. Oktober 1994, AnwZ (B) 21/94, BRAK-Mitt. 1995, 124, 125; Beschl. v. 8. Dezember 2008, AnwZ (B) 37/08 Tz. 4).
  • BGH, 08.02.2010 - AnwZ (B) 56/09

    Erledigung des gerichtlichen Verfahrens über den Widerruf der

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats besteht kein Rechtsschutzinteresse mehr für die Überprüfung eines weiteren Widerrufsgrundes, wenn die Zulassung bereits bestandskräftig aus anderem Grund widerrufen worden ist (vgl. etwa Beschl. v. 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 21/94, BRAK-Mitt. 1995, 124; Beschl. v. 8. Dezember 2008 - AnwZ (B) 37/08 Tz. 4).
  • BGH, 03.08.2010 - AnwZ (B) 47/09

    Rechtsschutzinteresse für die Überprüfung eines weiteren Widerrufsgrundes im

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats besteht kein Rechtsschutzinteresse mehr für die Überprüfung eines weiteren Widerrufsgrundes, wenn die Zulassung bereits bestandskräftig aus anderem Grund widerrufen worden ist (vgl. etwa Beschl. v. 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 21/94, BRAK-Mitt. 1995, 124; Beschl. v. 8. Dezember 2008 - AnwZ (B) 37/08 Tz. 4).
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