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   BGH, 08.12.2009 - XI ZR 181/08   

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https://dejure.org/2009,366
BGH, 08.12.2009 - XI ZR 181/08 (https://dejure.org/2009,366)
BGH, Entscheidung vom 08.12.2009 - XI ZR 181/08 (https://dejure.org/2009,366)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 2009 - XI ZR 181/08 (https://dejure.org/2009,366)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 765; MaBV § 7; BGB § 204 Abs. 2 S. 1
    Vorauszahlungsbürgschaft und Insolvenz des Bauträgers

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang des Sicherungszwecks einer gem. § 7 Abs. 1 Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) übernommenen Vorauszahlungsbürgschaft; Erlöschen eines gegen den Bauträger gerichteten Nacherfüllungsanspruchs erst mit dem erfolglosen Ablauf einer vom Besteller gem. § 634 Abs. 1 S. 3 ...

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Inanspruchnahme eines Kreditinstituts aus MaBV-Bürgschaft in der Insolvenz des Bauträgers

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Insolvenz des Bauträgers und Vorauszahlungsbürgschaft; Nacherfüllungsanspruch gegen Bauträger

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Haftung aus einer Bürgschaft gemäß § 7 Abs. 1 MaBV auch dann, wenn mangels Vollzug der Wandelung des Bauträgervertrags gegen den Insolvenzverwalter kein Rückabwicklungsanspruch besteht; zum Erlöschen des gegen den Bauträger gerichteten Nacherfüllungsanspruchs im ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des Sicherungszwecks einer gem. § 7 Abs. 1 Makler- und Bauträgerverordnung ( MaBV ) übernommenen Vorauszahlungsbürgschaft; Erlöschen eines gegen den Bauträger gerichteten Nacherfüllungsanspruchs erst mit dem erfolglosen Ablauf einer vom Besteller gem. § 634 Abs. 1 S. ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nacherfüllungsanspruch erlischt nicht mit Insolvenz!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verjährung von Insolvenzforderungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Vorauszahlungsbürgschaft in der Insolvenz des Bauträgers

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 765, 767, 768, 204; MaBV § 7; InsO § 103
    Zur Inanspruchnahme eines Kreditinstituts aus MaBV-Bürgschaft in der Insolvenz des Bauträgers

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Inanspruchnahme des Bürgen wegen Anspruchs auf Wandelung in der Insolvenz des Bauträgers

Besprechungen u.ä. (7)

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    BGB §§ 765, 767, 768, 204 Abs. 2 Satz 1; MaBV § 7; InsO § 103
    Zur Inanspruchnahme eines Kreditinstituts aus MaBV-Bürgschaft in der Insolvenz des Bauträgers

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung aus einer Bürgschaft gem. § 7 Abs. 1 MaBV

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Inanspruchnahme des Bürgen wegen Anspruchs auf Wandelung in der Insolvenz des Bauträgers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie kommt der Bauträger im Falle der Rückabwicklung in Annahmeverzug mit der Rückübertragung des Erwerbsobjekts? (IBR 2010, 149)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Anmeldung zur Insolvenztabelle hemmt die Verjährung während des gesamten Insolvenzverfahrens! (IBR 2010, 144)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Sicherungsumfang einer MaBV-Bürgschaft im Falle der Insolvenz des Bauträgers? (IBR 2010, 148)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Insolvenz des Bauträgers: Kein automatischer Übergang von Nacherfüllungs- in Geldansprüche! (IBR 2010, 147)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1284
  • ZIP 2010, 264
  • MDR 2010, 319
  • DNotZ 2010, 769
  • NZBau 2010, 426
  • NZI 2010, 18
  • NZI 2010, 51
  • NZM 2010, 327
  • WM 2010, 302
  • BauR 2010, 367
  • BauR 2010, 507
  • BauR 2010, 765
  • ZfBR 2010, 249
 
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Wird zitiert von ... (37)

  • BGH, 11.09.2012 - XI ZR 56/11

    VOB-Vertrag: Entstehung des Rechts des Auftraggebers auf Selbstbeseitigung eines

    Zutreffend und von der Revision unangegriffen ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass nach Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 1 EGBGB für die streitige Bürgschaftsforderung die dreijährige Verjährungsfrist des § 195 BGB in der seit dem 1. Januar 2002 geltenden Fassung maßgeblich ist, wenn - wie hier - am 1. Januar 2002 die ursprünglich geltende dreißigjährige Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen war (vgl. Senatsurteil vom 8. Dezember 2009 - XI ZR 181/08, WM 2010, 302 Rn. 25).

    Abweichend von der für die Wandelung und Minderung geltenden Regelung in § 634 Abs. 1 Satz 1 BGB aF (BGH, Urteile vom 16. September 1999 - VII ZR 456/98, BGHZ 142, 278, 281 und vom 8. Dezember 2010 - XI ZR 181/08, WM 2010, 302 Rn. 32) entsteht nach dem klaren Wortlaut von § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B das Selbsteintrittsrecht des Auftraggebers bereits mit erfolglosem Ablauf der für die Nachbesserung gesetzten Frist.

    cc) Der von der Gewährleistungsbürgschaft gesicherte Geldanspruch - hier aus § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B - entsteht, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen des auf Geld gerichteten Gewährleistungsanspruchs vom Auftraggeber geschaffen wurden (Mansfeld in Heiermann/Riedl/Rusam, 12. Aufl., VOB/B § 13 Rn. 125; vgl. auch Senatsurteil vom 8. Dezember 2009 - XI ZR 181/08, WM 2010, 302 Rn. 28 zu einem Wandelungsanspruch).

  • BGH, 29.04.2015 - VIII ZR 180/14

    Pferdekaufvertrag: Verjährungshemmung durch gerichtliche Geltendmachung bei

    Daher werden von der dort angeordneten Erstreckung der Wirkung verjährungshemmender oder den Neubeginn der Verjährung auslösender Maßnahmen sämtliche in § 437 BGB aufgeführten kaufrechtlichen Nacherfüllungs- und Gewährleistungsrechte erfasst, die auf demselben Mangel beruhen (Fortführung von BGH, Urteil vom 8. Dezember 2009, XI ZR 181/08, NJW 2010, 1284 Rn. 49).

    Diesen bislang nur auf die kauf- und werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche der Minderung und der Wandelung beschränkten Gedanken, der von der höchstrichterlichen Rechtsprechung auf bestimmte weitere Fallgestaltungen ausgedehnt worden war, hat der Gesetzgeber mit § 213 BGB zu einem allgemeinen Rechtsgrundsatz umgestaltet (BT-Drucks. 14/6040, S. 121; BGH, Urteil vom 8. Dezember 2009 - XI ZR 181/08, NJW 2010, 1284 Rn. 49; BAG, NJW 2014, 717 Rn. 28; Staudinger/Peters/Jacoby, BGB, Neubearb. 2014, § 213 Rn. 1).

    (b) Das damit verfolgte Anliegen des Gesetzgebers besteht darin, einen Gläubiger in verjährungsrechtlicher Hinsicht vor den Folgen eines Fehlgriffs in einer Situation zu bewahren, in der er an sich mehrere Ansprüche geltend machen könnte, das eine Begehren aber das andere - oder die anderen - ausschließt (Staudinger/Peters/Jacoby, aaO Rn. 4, 6; vgl. BT-Drucks. 14/6040, S. 121 f.; BGH, Urteil vom 8. Dezember 2009 - XI ZR 181/08, aaO; BAG, aaO Rn. 34).

    Dementsprechend wird in der Rechtsprechung (abgesehen vom Berufungsgericht) und im Schrifttum - soweit ersichtlich - einhellig die zutreffende Auffassung vertreten, dass von der in § 213 Alt. 1 BGB angeordneten Erstreckung der Wirkung verjährungshemmender oder den Neubeginn der Verjährung auslösender Maßnahmen ohne Einschränkung sämtliche in §§ 437, 634 BGB aufgeführten kauf- und werkvertraglichen Nacherfüllungs- und Gewährleistungsrechte, die auf demselben Mangel beruhen, erfasst werden (BGH, Urteil vom 8. Dezember 2009 - XI ZR 181/08, aaO mwN [für § 634 BGB]; OLG München, ZGS 2007, 80; AG Hamburg, Urteil vom 25. Oktober 2006 - 7c C 31/06, juris Rn. 4; Staudinger/Peters/Jakoby, aaO Rn. 1; Palandt/Ellenberger, BGB, 74. Aufl., § 213 Rn. 2; Erman/Schmidt-Räntsch, BGB, 14. Aufl., § 213 Rn. 4; BeckOK-BGB/Henrich, Stand 1. Februar 2015, § 213 Rn. 4; MünchKommBGB/Grothe, aaO Rn. 4; Soegel/Niedenführ, BGB, 13. Aufl., § 213 Rn. 5).

    Folgerichtig hat der Gesetzgeber im Hinblick darauf, dass gemäß § 194 Abs. 1 BGB nur Ansprüche der Verjährung unterliegen und deswegen die Gestaltungsrechte der Minderung und des Rücktritts selbst unverjährbar sind, die - nicht als verjährungsrechtliche Vorschriften einzustufenden (BGH, Urteil vom 8. Dezember 2009 - XI ZR 181/08, aaO Rn. 40) - Sonderregelungen der § 438 Abs. 4, 5, § 634a Abs. 4, 5, § 218 Abs. 1 Satz 1 BGB geschaffen.

  • BGH, 19.11.2020 - VII ZR 193/19

    Verjährung von Schadensersatz gehemmt: Auch Vorschussanspruch verjährt nicht!

    Nach § 213 BGB erstreckt sich die Hemmung der Verjährung eines Anspruchs auf Schadensersatz wegen des Mangels eines Werks gemäß § 634 Nr. 4, §§ 280, 281 BGB auch auf einen Vorschussanspruch gemäß § 634 Nr. 2, § 637 Abs. 3 BGB (Anschluss an BGH, Urteil vom 8. Dezember 2009 - XI ZR 181/08, BauR 2010, 765 = NZBau 2010, 426).

    Nach allgemeiner Auffassung trifft dies für alle in § 634 BGB geregelten werkvertraglichen Nacherfüllungs- und Mängelrechte zu, die auf demselben Mangel beruhen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 2009 - XI ZR 181/08 Rn. 49, BauR 2010, 765 = NZBau 2010, 426).

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