Rechtsprechung
BGH, 08.12.2015 - V ZB 44/15 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 7 Abs 1 FamFG, § 44 Abs 1 FamFG, § 44 Abs 2 FamFG, Art 103 Abs 1 GG
Abschiebungshaftverfahren: Rechtliches Gehör für die eine Haftanordnung beantragende Behörde; Anhörungsrüge mit nachgeschobener Begründung nach Ablauf der Einlegungsfrist - IWW
§ 44 Abs. 1 FamFG, § 44 Abs. 2 Satz 1 FamFG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 7 Abs. 1 FamFG, § 44 Abs. 2 FamFG, § 44 Abs. 2 Satz 4 FamFG
- Wolters Kluwer
Geltendmachung einer Verletzung rechtlichen Gehörs durch eine Behörde wegen Nichtgewährung der Gelegenheit zur Stellungnahme in Rechtsbeschwerdeverfahren
- rewis.io
Abschiebungshaftverfahren: Rechtliches Gehör für die eine Haftanordnung beantragende Behörde; Anhörungsrüge mit nachgeschobener Begründung nach Ablauf der Einlegungsfrist
- ra.de
- Informationsverbund Asyl und Migration
FamFG § 7, GG Art. 103 Abs. 1
Freiheitsentziehung, Abschiebungshaft, Anhörungsrüge, rechtliches Gehör, Rechtsbeschwerdebegründung, Behörde, Verfahrensbeteiligte - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
GG Art. 103 Abs. 1 ; FamFG § 7 Abs. 1
Geltendmachung einer Verletzung rechtlichen Gehörs durch eine Behörde wegen Nichtgewährung der Gelegenheit zur Stellungnahme in Rechtsbeschwerdeverfahren - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rechtliches Gehör für die Behörde
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Anhörungsrüge - und die nachgeschobene Begründung
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Frankfurt, 23.06.2020 - 20 W 155/15
Voraussetzungen der Rüge der Verletzung rechlichen Gehörs nach § 44 FamFG
Nach Ablauf der Einlegungsfrist kann die Anhörungsrüge nicht durch eine nachgeschobene Begründung auf weitere, neue Grundlagen gestellt werden (BGH, Beschluss vom 08.12.2015, Az. V ZB 44/15, zitiert nach juris, Tz. 5). - OLG München, 01.10.2018 - 34 Wx 196/18
Grundbuchberichtigung und Anhörungsrüge
Eine Nachholung der Begründung außerhalb der Einlegungsfrist (Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1) ist unzulässig (vgl. BGH vom 8.12.2015, V ZB 44/15, juris, Leitsatz 2; OLG Dresden vom 11.1.2011, 17 W 1161/10, juris;… Bahrenfuss/Rüntz FamFG 3. Aufl. § 44 Rn. 25;… Keidel/Meyer-Holz FamFG 19. Aufl. § 44 Rn. 30 f.;… MüKo/Ulrici FamFG 2. Aufl. § 44 Rn. 14 f.). - OLG Frankfurt, 30.11.2021 - 8 UF 59/21
Keine Hinweispflicht vor Zurückweisung von Gehörsrüge
Die vorgeschriebene Begründung kann nach Fristablauf nicht nachgeholt werden, auch nachgeschobene Gründe sind nicht zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2015 - V ZB 44/15, juris, Rn. 5).