Rechtsprechung
   BGH, 08.12.2016 - 1 StR 344/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,48393
BGH, 08.12.2016 - 1 StR 344/16 (https://dejure.org/2016,48393)
BGH, Entscheidung vom 08.12.2016 - 1 StR 344/16 (https://dejure.org/2016,48393)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 2016 - 1 StR 344/16 (https://dejure.org/2016,48393)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,48393) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 15 StGB; § 21 StGB; § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB
    Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz; spontane oder in affektiver Erregung begangene objektiv gefährliche Tathandlung); verminderte Schuldfähigkeit (niedrige Intelligenz; emotionale Überforderung; kein minder schwerer Fall trotz Vorliegens eines vertypten ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 23 StGB, § 212 StGB, § 224 Abs 1 Nr 5 StGB
    Abgrenzung zwischen Körperverletzung und Tötungsversuch: Bedingter Tötungsvorsatz bei Würgen der Ehefrau; notwendige Einzelfallprüfung unter Berücksichtigung geringer Intelligenz und emotionaler Überforderung des Täters

  • IWW

    § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB, § 302 Abs. 2 StPO, § 21 StGB, § 224 Abs. 1 letzter Halbsatz StGB, §§ 21, 49 Abs. 1 StGB, § 473 Abs. 1 Satz 2 und 3 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionrechtliche Überprüfung des Schuldspruchs wegen gefährlicher Körperverletzung in der Tatbestandsvariante der lebensgefährdenden Behandlung; Angriff auf den Hals des Opfers in der Form des Würgens; Maßgebliche Bedeutung von Dauer und Stärke der Einwirkung; ...

  • rewis.io

    Abgrenzung zwischen Körperverletzung und Tötungsversuch: Bedingter Tötungsvorsatz bei Würgen der Ehefrau; notwendige Einzelfallprüfung unter Berücksichtigung geringer Intelligenz und emotionaler Überforderung des Täters

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionrechtliche Überprüfung des Schuldspruchs wegen gefährlicher Körperverletzung in der Tatbestandsvariante der lebensgefährdenden Behandlung; Angriff auf den Hals des Opfers in der Form des Würgens; Maßgebliche Bedeutung von Dauer und Stärke der Einwirkung; ...

  • rechtsportal.de

    StGB § 21 ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 5
    Revisionrechtliche Überprüfung des Schuldspruchs wegen gefährlicher Körperverletzung in der Tatbestandsvariante der lebensgefährdenden Behandlung; Angriff auf den Hals des Opfers in der Form des Würgens; Maßgebliche Bedeutung von Dauer und Stärke der Einwirkung; ...

  • datenbank.nwb.de

    Abgrenzung zwischen Körperverletzung und Tötungsversuch: Bedingter Tötungsvorsatz bei Würgen der Ehefrau; notwendige Einzelfallprüfung unter Berücksichtigung geringer Intelligenz und emotionaler Überforderung des Täters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Würgen: Gefährliche Körperverletzung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Würgen als gefährliche Körperverletzung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beweiswürdigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Würgen in affektiver Erregung - und der bedingte Tötungsvorsatz

Besprechungen u.ä.

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Lebensgefährdende Behandlung i.S.v. § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB durch einen Angriff auf den Hals und Gesamtbetrachtung aller Tatumstände zur Feststellung von bedingtem Tötungsvorsatz

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2017, 532
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 28.06.2017 - 5 StR 20/16

    Freispruch im Fall des "Göttinger Leberallokationsskandals" bestätigt

    Beide Elemente des bedingten Vorsatzes müssen in jedem Einzelfall umfassend geprüft und gegebenenfalls durch tatsächliche Feststellungen belegt werden (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 8. Dezember 2016 - 1 StR 344/16 Rn. 18; vom 16. September 2015 - 2 StR 483/14, NStZ 2016, 25, 26; vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10, NStZ 2011, 699, 702).

    Dabei sind insbesondere die objektive Gefährlichkeit der Tathandlung, die konkrete Angriffsweise des Täters, seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung und seine Motivationslage einzubeziehen (vgl. BGH, Urteile vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13, NStZ 2013, 581, 582; vom 8. Dezember 2016 - 1 StR 344/16, aaO).

    Angesichts des insoweit beschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabes wäre die tatgerichtliche Überzeugungsbildung im Übrigen selbst dann hinzunehmen, wenn eine andere Beurteilung nähergelegen hätte oder überzeugender gewesen wäre (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 8. Dezember 2016 - 1 StR 344/16 Rn. 17, vom 14. Januar 2015 - 5 StR 494/14, NStZ 2015, 460; vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13, NStZ-RR 2014, 87, alle mwN).

  • BGH, 09.02.2017 - 3 StR 415/16

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung zum Tötungseventualvorsatz

    Dort ist es - nicht anders als sonst bei der Würdigung der Beweise - aus revisionsrechtlicher Sicht erforderlich, aber auch ausreichend, sämtliche objektiven und subjektiven, für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände des Einzelfalles in eine individuelle Gesamtschau einzubeziehen und zu bewerten (vgl. BGH, Urteile vom 20. September 2012 - 3 StR 140/12, NStZ-RR 2013, 75, 76 f.; vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45 /13, NStZ 2013, 581, 582 f.; vgl. aus neuerer Zeit BGH, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 1 StR 344/16, juris Rn. 18 jew. mwN), wobei freilich etwa keine Widersprüche zu Tage treten dürfen.
  • BGH, 01.03.2023 - 4 StR 306/22
    Da auch die Revision des Nebenklägers erfolglos bleibt, trägt jeder Beschwerdeführer seine Auslagen selbst (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 1 StR 344/16, juris Rn. 34 mwN).
  • LG München I, 14.11.2017 - 3 KLs 120 Js 203762/12

    Strafbarkeit eines Arztes wegen gefährlicher Körperverletzung durch Manipulation

    aa) (1) Bedingt vorsätzliches Handeln setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs voraus, dass der Täter den Erfolg als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt (Wissenselement) und ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen zumindest mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet, mag sie ihm auch unerwünscht sein (Willenselement; vgl. zum Ganzen nur BGH, Urteile vom 09.02.2017- 3 StR 415/16, NStZ 2017, 342, 343 f.; vom 11.01.2017 - 5 StR 409/16, NStZ 2017, 281; vom 08.12.2016 - 1 StR 344/16, StV 2017, 532, 534; und vom 22.11.2016 - 1 StR 194/16, jeweils mwN).

    (BGH, Urteile vom 09.02.2017 - 3 StR 415/16, NStZ 2017, 342, 343 f.; vom 08.12.2016 - 1 StR 344/16, StV 2017, 532, 534; und vom 22.11.2016 - 1 StR 194/16, jeweils mwN).

  • BGH, 08.09.2020 - 4 StR 295/20

    Vorsatz (bedingter Vorsatz: Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit,

    Die Würdigung hierzu muss sich mit den Feststellungen des Urteils zur Persönlichkeit des Angeklagten auseinandersetzen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 1 StR 344/16, StV 2017, 532, 533; Beschlüsse vom 23. April 2003 - 2 StR 52/03, NStZ 2003, 603, 604 und vom 4. Dezember 1991 - 3 StR 470/91, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 27).
  • BGH, 07.05.2019 - 4 StR 135/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose)

    Der neue Tatrichter wird sich allerdings genauer als bisher zu der Frage zu verhalten haben, ob die Voraussetzungen des § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB erfüllt sind (vgl. zu Angriffen gegen den Hals BGH, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 1 StR 344/16, Rn. 12; Beschluss vom 11. März 2014 - 5 StR 20/14, Rn. 3; Urteil vom 12. März 2013 - 4 StR 42/13, NStZ-RR 2013, 519, 520, Rn. 4; Urteil vom 20. März 2012 - 1 StR 648/11, NStZ-RR 2012, 215 f.; weitere Nachweise bei MünchKomm-StGB/Hardtung, 3. Aufl., § 224 Rn. 46).
  • LG Hamburg, 14.06.2019 - 322 O 302/18

    Erbunwürdigkeit wegen Tötungsversuchs: Kenntnis des Handelnden von der konkreten

    (so für den Fall eines Würgens gegen den Hals BGH StV 2017, 532, juris-Rn. 23).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht