Rechtsprechung
BGH, 08.12.2016 - 2 StR 480/16 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
§ 261 StPO
Beweiswürdigung (Beweisqualität des Wiedererkennens; fehlerhafte Lichtbildvorlage) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 261 StPO, § 267 StPO
Beweiswürdigung im Strafurteil: Darlegung der Beweisqualität des Wiedererkennens des Angeklagten durch einen Zeugen nach fehlerhafter Lichtbildvorlage - IWW
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die richterliche Beweiswürdigung im Rahmen einer Verurteilung wegen Diebstahls
- rewis.io
Beweiswürdigung im Strafurteil: Darlegung der Beweisqualität des Wiedererkennens des Angeklagten durch einen Zeugen nach fehlerhafter Lichtbildvorlage
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die richterliche Beweiswürdigung im Rahmen einer Verurteilung wegen Diebstahls
- rechtsportal.de
StPO § 261
Anforderungen an die richterliche Beweiswürdigung im Rahmen einer Verurteilung wegen Diebstahls - datenbank.nwb.de
Beweiswürdigung im Strafurteil: Darlegung der Beweisqualität des Wiedererkennens des Angeklagten durch einen Zeugen nach fehlerhafter Lichtbildvorlage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
"Der war es, ich erkenne ihn wieder", oder: Das Wiedererkennen im Strafverfahren
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Augenzeuge - und die Vorlage nur eines Einzelbildes
Verfahrensgang
- LG Erfurt, 24.03.2016 - 2 KLs 123 Js 12301/15
- BGH, 08.12.2016 - 2 StR 480/16
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2017, 91
- StV 2018, 789 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 08.02.2023 - 6 StR 516/22
StPO: Urteilsgründe beim "Wiedererkennen" - Wenn der Angeklagte in der …
Konnte ein Zeuge eine ihm vorher unbekannte Person nur kurze Zeit beobachten, darf sich das Tatgericht nicht ohne Weiteres auf die subjektive Gewissheit des Zeugen beim Wiedererkennen verlassen, sondern muss aufgrund objektiver Kriterien nachprüfen, welche Beweisqualität dieses Wiedererkennen hat, und dies in den Urteilsgründen für das Revisionsgericht nachvollziehbar darlegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 2016 - 2 StR 480/16; vom 3. März 2021 - 2 StR 11/21, StV 2021, 792). - BGH, 22.11.2017 - 4 StR 468/17
Beweiswürdigung (Beweisqualität des Wiedererkennens; fehlerhafte …
Zum anderen setzt sich die Strafkammer nicht mit dem eingeschränkten Beweiswert eines wiederholten Wiedererkennens in der Hauptverhandlung auseinander (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 2016 - 2 StR 480/16, StraFo 2017, 111; vom 30. März 2016 - 4 StR 102/16, NStZ-RR 2016, 223 (Ls); Urteile vom 14. April 2011 - 4 StR 501/10, NStZ 2011, 648, 650; vom 19. November 1997 - 2 StR 470/97, NStZ 1998, 266, 267; vom 28. Juni 1961 - 2 StR 194/61, BGHSt 16, 204, 205 f.). - BGH, 03.03.2021 - 2 StR 11/21
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche …
Konnte ein Zeuge eine ihm vorher unbekannte Person nur kurze Zeit beobachten, darf sich der Tatrichter nicht ohne Weiteres auf die subjektive Gewissheit des Zeugen beim Wiedererkennen verlassen, sondern muss aufgrund objektiver Kriterien nachprüfen, welche Beweisqualität dieses Wiedererkennen hat, und dies in den Urteilsgründen für das Revisionsgericht nachvollziehbar darlegen (Senat, Beschluss vom 8. Dezember 2016 - 2 StR 480/16, StraFo 2017, 111, 112).
- BGH, 15.01.2019 - 4 StR 470/18
Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch; Rücktritt bei mehraktigem Geschehen); …
Sollte das neu zur Entscheidung berufene Tatgericht seine Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten - erneut - maßgeblich auf ein Wiedererkennen des Angeklagten durch den Geschädigten im Ermittlungsverfahren stützen, so wird es genauer als bisher geschehen zu prüfen und in den Urteilsgründen darzulegen haben, ob die Wahllichtbildvorlagen vorschriftsgemäß durchgeführt worden sind (vgl. RiStBV Nr. 18; siehe BGH, Beschluss vom 22. November 2017 - 4 StR 468/17); darüber hinaus wird der gegebenenfalls eingeschränkte Beweiswert wiederholten Wiedererkennens (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 2016 - 2 StR 480/16, StraFo 2017, 111; vom 30. März 2016 - 4 StR 102/16, NStZ-RR 2016, 223 (Ls)) in den Blick zu nehmen sein. - BGH, 02.02.2022 - 2 StR 442/21
Beweiswürdigung (eingeschränkte Revisibilität; Gesamtwürdigung der für und gegen …
In welchem Umfang im konkreten Fall dem Wiedererkennen Beweiswert zukommt, hat das Tatgericht jedoch unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (vgl. Senat, Beschluss vom 8. Dezember 2016 - 2 StR 480/16, StraFo 2017, 111, 112; BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 5 StR 439/08, NStZ 2009, 283), wobei hier maßgebliche Bedeutung jene äußeren Merkmale des Täters gewinnen, die für das Wiederkennen entscheidend waren (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Februar 2016 - 4 StR 412/15, StV 2018, 791). - OLG Saarbrücken, 06.09.2018 - 4 U 9/18
Haftung bei Kfz-Unfall: Anforderungen an die Identifizierung der angeblichen …
Konnte ein Zeuge - wie hier - eine ihm vorher unbekannte Person nur (relativ) kurze Zeit beobachten, darf sich der Tatrichter nicht ohne Weiteres auf die subjektive Gewissheit des Zeugen beim Wiedererkennen verlassen, sondern muss auf Grund objektiver Kriterien nachprüfen, welche Beweisqualität dieses Wiedererkennen hat, und dies in den Urteilsgründen nachvollziehbar darlegen (BGH StraFo 2017, 111, 112).