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   BGH, 08.12.2017 - V ZR 296/16   

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https://dejure.org/2017,53744
BGH, 08.12.2017 - V ZR 296/16 (https://dejure.org/2017,53744)
BGH, Entscheidung vom 08.12.2017 - V ZR 296/16 (https://dejure.org/2017,53744)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 2017 - V ZR 296/16 (https://dejure.org/2017,53744)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 668 BGB, § 681 S 2 BGB, § 2 InVorG, § 3 InVorG, § 16 Abs 1 S 1 InVorG
    Veräußerung des restitutionsbelasteten Grundstücks durch den Verfügungsberechtigten aufgrund eines Investitionsvorrangbescheids: Pflicht zur Verzinsung des auf den von dem Berichtigten zu beanspruchenden Vermögenswert entfallenden Anteils der Geldleistungen des Erwerbers

  • IWW

    § 681 Satz 2, § ... 668 BGB, § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG, §§ 2, 3 InVorG, § 3 Abs. 3 bis 5 VermG, § 2 Abs. 1 InVorG, § 3 Abs. 4 Sätze 2 und 3 VermG, § 3 Abs. 3 Satz 1 VermG, § 16 Abs. 1 InVorG, § 16 Abs. 1 Satz 1 InVorG, § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG, § 16 Abs. 1 Satz 3 InVorG, § 4 Abs. 1 Satz 4 Hypothekenablöseverordnung, § 18a VermG, § 18 Abs. 7 VermG, § 7 Abs. 5 VermG, § 7a VermG, § 33 VermG, § 34 Abs. 1 Satz 1 VermG, § 3 Abs. 4 Satz 2 VermG, § 2 Abs. 1, § 2 InVorG, § 3 InVorG, § 15 Abs. 1 InVorG, § 11 Abs. 2, § 15 Abs. 3 InVorG, § 1 Satz 2, § 16 InVorG, § 15 InVorG, Artikel 3 des Einigungsvertrages, § 3a VermG, § 1 GVO, § 11 Abs. 2 Satz 1 InVorG, § 11 Abs. 2 Satz 2 InVorG, § 3 Abs. 5 VermG, § 3 Abs. 3 Satz 3 VermG, § 678 BGB, § 3 Abs. 4 Satz 3, § 3 Abs. 3 Satz 6 Halbsatz 1 VermG, § 678, § 823 Abs. 2 BGB, § 667 BGB, § 8 Abs. 2 Satz 1 Buchstabe d InVorG, § 6 HypAblV, § 561 ZPO, § 21b Abs. 1 Satz 5 InVorG, § 280 Abs. 1, 2, § 286 BGB, § 563 Abs. 3 ZPO, § 91 Abs. 1, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Verzinsung des auf den von dem Berechtigten zu beanspruchenden Vermögenswert entfallenden Anteils der Geldleistungen des Erwerbers durch den Verfügungsberechtigten von der Vereinnahmung an; Veräußerung des restitutionsbelasteten Grundstücks aufgrund eines ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 681 Satz 2, § 668; InVorG § 16 Abs. 1 Satz 1, § 21b Abs. 1 Satz 5
    Keine Pflicht des Verfügungsberechtigten zur Verzinsung der vom Erwerber aufgrund Veräußerung eines restitutionsbelasteten Grundstücks erhaltenen Geldleistungen

  • rewis.io

    Veräußerung des restitutionsbelasteten Grundstücks durch den Verfügungsberechtigten aufgrund eines Investitionsvorrangbescheids: Pflicht zur Verzinsung des auf den von dem Berichtigten zu beanspruchenden Vermögenswert entfallenden Anteils der Geldleistungen des Erwerbers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verzinsung des auf den von dem Berechtigten zu beanspruchenden Vermögenswert entfallenden Anteils der Geldleistungen des Erwerbers durch den Verfügungsberechtigten von der Vereinnahmung an; Veräußerung des restitutionsbelasteten Grundstücks aufgrund eines ...

  • rechtsportal.de

    Verzinsung des auf den von dem Berechtigten zu beanspruchenden Vermögenswert entfallenden Anteils der Geldleistungen des Erwerbers durch den Verfügungsberechtigten von der Vereinnahmung an; Veräußerung des restitutionsbelasteten Grundstücks aufgrund eines ...

  • datenbank.nwb.de

    Veräußerung des restitutionsbelasteten Grundstücks durch den Verfügungsberechtigten aufgrund eines Investitionsvorrangbescheids: Pflicht zur Verzinsung des auf den von dem Berichtigten zu beanspruchenden Vermögenswert entfallenden Anteils der Geldleistungen des Erwerbers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verzinsung eines Anteils nach Veräußerung eines restitutionsbelasteten Grundstücks

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 268
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.11.2016 - V ZR 51/16

    Verzinsung des auszukehrende Erlöses sowie des Verkehrswertes von dem Zeitpunkt

    Auszug aus BGH, 08.12.2017 - V ZR 296/16
    Die zweite Auffassung hat der Senat mit - allerdings erst nach dem Erlass des Berufungsurteils veröffentlichten - Beschluss vom 10. November 2016 (V ZR 51/16, juris Rn. 3 f.; ebenso Beschluss des Senats vom 9. März 2017 - V ZR 133/16, unveröffentlicht) bestätigt.

    a) Die Klägerin kann von der Beklagten Zinsen auf den zweiten Betrag für den Zeitraum von der Vereinnahmung des Kaufpreises durch die Beklagte bis zum Eingang ihrer Zahlung bei der Klägerin auch nicht in entsprechender Anwendung von § 21b Abs. 1 Satz 5 InVorG verlangen (vgl. Senat, Beschluss vom 10. November 2016 - V ZR 51/16, juris Rn. 5).

  • BGH, 26.09.2013 - V ZR 295/12

    Restitution eines Hausgrundstücks: Anspruch des Restitutionsgläubigers gegen den

    Auszug aus BGH, 08.12.2017 - V ZR 296/16
    a) Der Senat hat allerdings, wovon das Berufungsgericht zutreffend ausgeht, entschieden, dass der Verfügungsberechtigte nach einer Veräußerung des restitutionsbelasteten Grundstücks außerhalb des Investitionsvorranggesetzes nicht nur den Veräußerungserlös gemäß § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG auszukehren, sondern diesen auch in entsprechender Anwendung von § 681 Satz 2, § 668 BGB von seinem übrigen Vermögen zu separieren und bei Verstoß gegen diese Separierungspflicht zu verzinsen hat (Beschluss vom 26. September 2013 - V ZR 295/12, ZOV 2013, 161).

    Diese Lücke ist nach der Rechtsprechung des Senats durch die entsprechende Anwendung von § 681 Satz 2, § 668 BGB zu schließen (Beschluss vom 26. September 2013 - V ZR 295/12, ZOV 2013, 161).

  • BGH, 12.04.2013 - V ZR 203/11

    Restitution: Verjährungsfrist für die durch Restitutionsbescheid bestandskräftig

    Auszug aus BGH, 08.12.2017 - V ZR 296/16
    bb) Vorschriften des Auftragsrechts oder des Rechts der Geschäftsbesorgung ohne Auftrag, insbesondere die Regelungen in § 681 Satz 2, § 668 BGB, können im Verhältnis des Berechtigten zu dem Verfügungsberechtigten nur dann analog angewendet werden, wenn dieses Verhältnis planwidrig lückenhaft geregelt ist und die Anwendung solcher Vorschriften dem Plan des Gesetzes entspräche (vgl. Senat, Urteile vom 12. April 2013 - V ZR 203/11, ZfIR 2013, 591 Rn. 21, 24 und vom 17. Juli 2015 - V ZR 205/14, WM 2016, 473 Rn. 18, 21; BGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - IX ZR 92/05, BGHZ 170, 187 Rn. 15).
  • BGH, 17.07.2015 - V ZR 205/14

    Übernahme ehemals volkseigener Grundstücke im Beitrittsgebiet in das

    Auszug aus BGH, 08.12.2017 - V ZR 296/16
    bb) Vorschriften des Auftragsrechts oder des Rechts der Geschäftsbesorgung ohne Auftrag, insbesondere die Regelungen in § 681 Satz 2, § 668 BGB, können im Verhältnis des Berechtigten zu dem Verfügungsberechtigten nur dann analog angewendet werden, wenn dieses Verhältnis planwidrig lückenhaft geregelt ist und die Anwendung solcher Vorschriften dem Plan des Gesetzes entspräche (vgl. Senat, Urteile vom 12. April 2013 - V ZR 203/11, ZfIR 2013, 591 Rn. 21, 24 und vom 17. Juli 2015 - V ZR 205/14, WM 2016, 473 Rn. 18, 21; BGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - IX ZR 92/05, BGHZ 170, 187 Rn. 15).
  • Drs-Bund, 28.04.1992 - BT-Drs 12/2480
    Auszug aus BGH, 08.12.2017 - V ZR 296/16
    (cc) Dass in der Überschrift der maßgeblichen Vorschrift, § 2 InVorG, und in deren Erläuterung (BT-Drucks. 12/2480 S. 62 f.) von einer "Aussetzung der Verfügungsbeschränkung" die Rede ist, ändert daran nichts.
  • OLG Dresden, 11.05.2016 - 13 U 1353/15
    Auszug aus BGH, 08.12.2017 - V ZR 296/16
    Das Oberlandesgericht Dresden (Urteil vom 11. Mai 2016 - 13 U 1353/15, juris Rn. 4) und ihm folgend das Berufungsgericht (20. Zivilsenat) in dem angefochtenen Urteil (vom 14. November 2016 - 20 U 56/15, unveröffentlicht) bejahen die Frage.
  • BGH, 14.12.2006 - IX ZR 92/05

    Vollstreckung und Gewahrsamsverhältnisse bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

    Auszug aus BGH, 08.12.2017 - V ZR 296/16
    bb) Vorschriften des Auftragsrechts oder des Rechts der Geschäftsbesorgung ohne Auftrag, insbesondere die Regelungen in § 681 Satz 2, § 668 BGB, können im Verhältnis des Berechtigten zu dem Verfügungsberechtigten nur dann analog angewendet werden, wenn dieses Verhältnis planwidrig lückenhaft geregelt ist und die Anwendung solcher Vorschriften dem Plan des Gesetzes entspräche (vgl. Senat, Urteile vom 12. April 2013 - V ZR 203/11, ZfIR 2013, 591 Rn. 21, 24 und vom 17. Juli 2015 - V ZR 205/14, WM 2016, 473 Rn. 18, 21; BGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - IX ZR 92/05, BGHZ 170, 187 Rn. 15).
  • BGH, 16.12.1994 - V ZR 177/93

    Herausgabe von Nutzungsentgelten

    Auszug aus BGH, 08.12.2017 - V ZR 296/16
    Der Bundestag folgte diesen Vorschlägen zwar weitgehend, ergänzte sie aber mit dem verabschiedeten sog. Hemmnissebeseitigungsgesetz vom 22. März 1991 (BGBl. I S. 766) um eine sog. "Supervorfahrtregelung" (vgl. Senat, Urteil vom 16. Dezember 1994 - V ZR 177/93, BGHZ 128, 210, 216) in einem neuen § 3a VermG.
  • BGH, 25.06.1999 - V ZR 259/98

    Anspruch des Restitutionsberechtigten auf Auskehrung erzielter Mindestmiet- oder

    Auszug aus BGH, 08.12.2017 - V ZR 296/16
    Dazu gehören die aus dem Kapital von dem Verfügungsberechtigten gezogenen Nutzungen, insbesondere Anlagezinsen, nicht (Senat, Urteil vom 25. Juni 1999 - V ZR 259/98, BGHZ 142, 111, 116; Kimme/Wegner, Offene Vermögensfragen, Stand: Juni 1996, § 16 InVorG Rn. 51; RHI/Rapp, Stand: Dezember 2002, § 16 InVorG Rn. 84 f.; Rodenbach in: Rodenbach/Söfker/Lochen, InVorG, Stand: Dezember 1997, § 16 Rn. 50).
  • BGH, 09.03.2017 - V ZR 133/16
    Auszug aus BGH, 08.12.2017 - V ZR 296/16
    Die zweite Auffassung hat der Senat mit - allerdings erst nach dem Erlass des Berufungsurteils veröffentlichten - Beschluss vom 10. November 2016 (V ZR 51/16, juris Rn. 3 f.; ebenso Beschluss des Senats vom 9. März 2017 - V ZR 133/16, unveröffentlicht) bestätigt.
  • BGH, 19.03.2021 - V ZR 52/20

    Anspruch des Berechtigten auf Verzinsung des Veräußerungserlöses für ein

    Diese Veräußerungen erfolgten aber jeweils nach dem Investitionsvorranggesetz, das dem Berechtigten abweichend vom Vermögensgesetz "nur" einen eigenständigen Ausgleichsanspruch einräumt, der eine Verzinsung nicht umfasst (Senat, Beschluss vom 10. November 2016 - V ZR 51/16, juris Rn. 4 f. und Urteil vom 8. Dezember 2017 - V ZR 296/16, ZOV 2018, 37 Rn. 9).

    Diesen Gedanken hat der Senat in den beiden bereits angesprochenen späteren Entscheidungen (Senat, Beschluss vom 10. November 2016 - V ZR 51/16, juris Rn. 4 f. und Urteil vom 8. Dezember 2017 - V ZR 296/16, ZOV 2018, 37 Rn. 9) vertieft, um zu veranschaulichen, weshalb die Veräußerung restitutionsbelasteter Grundstücke aufgrund eines Investitionsvorrangbescheides im Unterschied zur Veräußerung von Grundstücken ohne einen solchen Bescheid nicht zur entsprechenden Anwendung von § 681 Satz 2, § 668 BGB führt.

    Der Anspruch auf Herausgabe des Veräußerungserlöses wird durch einen eigenständig und abweichend geregelten Ausgleichsanspruch ersetzt (Senat, Beschluss vom 10. November 2016 - V ZR 51/16, juris Rn. 4 f. und Urteil vom 8. Dezember 2017 - V ZR 296/16, ZOV 2018, 37 Rn. 9, 13).

    Seine quasi-treuhänderische Bindung wurde bei einer Veräußerung nach dem Investitionsvorranggesetz mit dem Investitionsvorrangbescheid (§ 11 Abs. 1 InVorG) durch den erwähnten gesetzlichen Ausgleichsanspruch ersetzt (Senat, Urteil vom 8. Dezember 2017 - V ZR 296/16, ZOV 2018, 37 Rn. 19, 22 f.).

  • KG, 31.01.2020 - 9 U 70/18

    Bruchteilsrestitutionsanspruch: Anspruch auf Verzinsung des auszukehrenden

    Das treuhandähnliche Verhältnis wird nicht mit der Veräußerung eines restitutionsbelasteten Gegenstandes beendet, sondern setzt sich an dem Erlös fort, weshalb dieser zu separieren und bei Unterlassen oder Aufgabe der Separierung in entsprechender Anwendung der §§ 681 S. 2, 668 BGB zu verzinsen ist (BGH, Beschluss vom 26. September 2013 - V ZR 295/12 -, juris Rn. 1; Beschluss vom 10. November 2016 - V ZR 51/16 -, juris Rn. 4; Beschluss vom 8. Dezember 2017 - V ZR 296/16 -, juris Rn. 15).

    Klärungsbedürftig ist die vom Senat bejahte Frage, ob die Rechtsprechung des BGH zur Verzinsungspflicht des Anspruchs auf Erlösauskehr nach § 3 Abs. 4 S. 3 VermG gemäß §§ 681 S. 2, 668 BGB analog (BGH, Beschluss vom 26. September 2013 - V ZR 295/12 -, juris Rn. 1; Beschluss vom 10. November 2016 - V ZR 51/16 -, juris Rn. 4; Beschluss vom 8. Dezember 2017 - V ZR 296/16 -, juris Rn. 15) auch auf den anteiligen Anspruch auf Erlösauskehr bei ergänzender Bruchteilsrestitution für verfolgungsbedingte Anteilsschädigungen gemäß § 3 Abs. 1 S. 4 VermG anwendbar ist.

  • BGH, 11.01.2018 - V ZR 98/17

    Führen der Veräußerung des zu restituierenden Vermögenswerts zum Erlöschen von

    Ausdrücklich benannt hat der Gesetzgeber diesen schützenden Effekt der Verpflichtung zur Auskehrung des Veräußerungserlöses zwar nur bei der - allerdings auf Zahlung eines dem Veräußerungserlös, mindestens dem Verkehrswert entsprechenden Betrags gerichteten - Ausgleichsverpflichtung nach §§ 1, 16 InVorG (Einzelheiten bei Senat, Urteil vom 8. Dezember 2017 - V ZR 296/16, juris Rn. 22).
  • KG, 22.08.2019 - 20 U 156/18

    Anspruch auf Verzinsung des durch den Verfügungsberechtigten erlangten

    Geschieht dies nicht, hat der Verfügungsberechtigte den Veräußerungserlös entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu verzinsen (vgl. BGH, Beschluss vom 26.09.2013 - V ZR 295/12 - juris; Urteil vom 08. Dezember 2017 -V ZR 296/16 Rn. 15, juris).

    Insoweit führte der Verfügungsberechtigte (pflichtwidrig) ein fremdes Geschäft mit der Folge, dass der Verfügungsberechtigte dem Berechtigten den Veräußerungserlös nebst Zinsen auszukehren hatte (vgl. auch BGH, Urteil vom 08. Dezember 2017 V ZR 296/16 juris Rn. 13).

  • BGH, 19.03.2021 - V ZR 60/20

    Verjährung des Anspruchs auf Verzinsung des anteiligen Erlöses aus dem Verkauf

    Dagegen hatte der Senat bislang nicht zu entscheiden, ob der nach § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG herauszugebende Veräußerungserlös auch dann in entsprechender Anwendung von § 681 Satz 2, § 668 BGB zu verzinsen ist, wenn eine - hier beantragte - sog. Bruchteilsrestitution nach § 3 Abs. 1 Satz 4 Halbsatz 2 VermG an der Veräußerung des Grundstücks scheitert, an dem Miteigentumsanteile hätten begründet werden sollen, und für die Veräußerung kein Investitionsvorrangbescheid nach § 4 InVorG erwirkt worden ist (zu solchen Fällen Senat, Beschluss vom 10. November 2016 - V ZR 51/16, juris Rn. 4 f. und Urteil vom 8. Dezember 2017 - V ZR 296/16, ZOV 2018, 37 Rn. 9).
  • KG, 21.01.2020 - 7 U 40/19

    Veräußerung eines restitutionsbelasteten Grundstücks: Anspruch eines

    Ausschließlich in diesem Sinne versteht der Senat die Rechtfertigung einer vom Bundesgerichtshof befürworteten Analogie zu den eine Verzinsungspflicht begründenden Vorschriften des Geschäftsbesorgungsrechts, soweit insbesondere in der höchstrichterlichen Entscheidung vom 8. Dezember 2017 - V ZR 296/16, juris, Rdnr. 13 wörtlich ausgeführt wird und durch das Landgericht Berlin bereits umfassender zitiert worden ist:.
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