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   BGH, 08.12.2017 - V ZR 82/17   

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https://dejure.org/2017,54280
BGH, 08.12.2017 - V ZR 82/17 (https://dejure.org/2017,54280)
BGH, Entscheidung vom 08.12.2017 - V ZR 82/17 (https://dejure.org/2017,54280)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 2017 - V ZR 82/17 (https://dejure.org/2017,54280)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW

    § 27 WEG, § ... 280 Abs. 1 BGB, § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG, § 27 Abs. 1 WEG, § 27 Abs. 1 Nr. 4 WEG, § 27 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 WEG, § 45 Abs. 3 ZVG, § 45 Abs. 1 ZVG, § 114 Abs. 1 Satz 1 ZVG, § 37 Nr. 4 ZVG, § 110 ZVG, § 15 ZVG, § 27 ZVG, Nr. 2210 ff. KVGKG, § 10 Abs. 3 ZVG, § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 276 BGB, § 561 ZPO, § 62 Abs. 1 WEG, § 20 Abs. 1 ZVG, § 287 ZPO, § 22 Abs. 1 ZVG

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 27 Abs. 1 Nr. 4; ZVG §§ 10 Abs. 1 Nr. 2, 45 Abs. 3; BGB § 280 Abs. 1
    Pflicht des Verwalters zur Anmeldung von Hausgeldansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaft im Zwangsversteigerungsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Zwangsversteigerung in das Sondereigentum eines Wohnungseigentümers durch Dritte; Anmeldung der bevorrechtigten Hausgeldansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft in dem Zwangsversteigerungsverfahren durch den Verwalter; Zuordnung der Anmeldung zu den Pflichten des ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    WEG-Verwalter haftet auf Schadensersatz bei Nichtanmeldung von Forderungen gem. § 10 Abs. 1 S. 2 ZVG; §§ 27 Abs.1 Nr. 4 WEG; 280 BGB

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 27 Abs. 1 Nr. 4; ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 2
    Pflicht des Verwalters zur Anmeldung von Hausgeldansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaft im Zwangsversteigerungsverfahren

  • rewis.io

    Zwangsversteigerung in das Sondereigentum eines Wohnungseigentümers: Pflicht des Verwalters zur Anmeldung der bevorrechtigten Hausgeldansprüche im Zwangsversteigerungsverfahren

  • ra.de
  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    WEG: Pflicht des Verwalters zur Anmeldung von (bevorrechtigten) Hausgeldansprüchen im Zwangsversteigerungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 27 Abs. 1 Nr. 4; ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 2
    Zwangsversteigerung in das Sondereigentum eines Wohnungseigentümers durch Dritte; Anmeldung der bevorrechtigten Hausgeldansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft in dem Zwangsversteigerungsverfahren durch den Verwalter; Zuordnung der Anmeldung zu den Pflichten des ...

  • rechtsportal.de

    Zwangsversteigerung in das Sondereigentum eines Wohnungseigentümers durch Dritte; Anmeldung der bevorrechtigten Hausgeldansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft in dem Zwangsversteigerungsverfahren durch den Verwalter; Zuordnung der Anmeldung zu den Pflichten des ...

  • datenbank.nwb.de

    Zwangsversteigerung in das Sondereigentum eines Wohnungseigentümers: Pflicht des Verwalters zur Anmeldung der bevorrechtigten Hausgeldansprüche im Zwangsversteigerungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zwangsversteigerung in Sondereigentum: Verwalter muss Hausgeldansprüche anmelden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Verwalter: Pflicht zur Anmeldung von Hausgeldansprüchen im Zwangsversteigerungsverfahren Dritter

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zwangsversteigerung in das Sondereigentum eines Wohnungseigentümers durch Dritte

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Zwangsversteigerung in ein Wohnungseigentum

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zwangsversteigerung eines Sondereigentums: Die Verwaltung muss Wohngeldrückstände anmelden

Besprechungen u.ä. (4)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verwalter muss Hausgelder im Zwangsversteigerungsverfahren anmelden (IMR 2018, 108)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Werdende Wohnungseigentümer haften für Hausgelder, nicht der eingetragene Bauträger (IMR 2018, 109)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Beschlagnahme i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG kann auch Insolvenzeröffnung sein (IMR 2018, 126)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatz bei versäumter Anmeldung der Hausgeldansprüche zum Versteigerungstermin (IVR 2018, 60)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 1613
  • MDR 2018, 463
  • NZM 2018, 403
  • ZMR 2018, 340
  • WM 2018, 340
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 05.06.2008 - V ZB 85/07

    Rechtsfolgen der Eintragung einer Auflassungsvormerkung für die Erwerber von

    Auszug aus BGH, 08.12.2017 - V ZR 82/17
    Richtig ist zwar, dass im maßgeblichen Jahr 2008 umstritten war, inwieweit der im Grundbuch als Eigentümer eingetragene Bauträger während der Entstehungsphase der Wohnungseigentümergemeinschaft für das Hausgeld haftet (vgl. jeweils mN zum damaligen Streitstand Senat, Beschluss vom 5. Juni 2008 - V ZB 85/07, BGHZ 177, 53 Rn. 8 ff.; Urteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 196/11, BGHZ 193, 219 Rn. 14).

    Dies gilt umso mehr, als im Jahr 2008 auch die Ansicht vertreten wurde, dass der eingetragene Eigentümer stets für das Hausgeld hafte (vgl. die Nachweise in dem Beschluss des Senats vom 5. Juni 2008 - V ZB 85/07, BGHZ 177, 53 Rn. 9).

    Dies setzt voraus, dass ein wirksamer, auf die Übereignung von Wohnungseigentum gerichteter Erwerbsvertrag vorlag, der Übereignungsanspruch durch eine Auflassungsvormerkung gesichert und der Besitz an der Wohnung auf den Erwerber übergegangen war (näher Senat, Beschluss vom 5. Juni 2008 - V ZB 85/07, BGHZ 177, 53 Rn. 14).

  • BGH, 09.05.2014 - V ZB 123/13

    Zwangsversteigerungsverfahren einer Wohnungseigentümergemeinschaft: Behandlung

    Auszug aus BGH, 08.12.2017 - V ZR 82/17
    Weil die bevorrechtigten Ansprüche den Rechten der nachfolgenden Rangklassen - insbesondere denjenigen von Kreditgebern und Vormerkungsberechtigten (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 9. Mai 2014 - V ZB 123/13, BGHZ 201, 157 ff.) - vorgehen, wird der Wohnungseigentümergemeinschaft in der Regel eine effektive Rechtsdurchsetzung ermöglicht.

    Es begründet kein dingliches Recht der Wohnungseigentümergemeinschaft, aufgrund dessen sie von dem eingetragenen Eigentümer Befriedigung aus dem Wohnungseigentum verlangen könnte (grundlegend Senat, Urteil vom 13. September 2013 - V ZR 209/12, BGHZ 198, 216 Rn. 8 ff., insbes. Rn. 9, 15; Beschluss vom 9. Mai 2014 - V ZB 123/13, BGHZ 201, 157 Rn. 15).

  • BGH, 13.09.2013 - V ZR 209/12

    Erwerber von Wohnungseigentum haften nicht für Hausgeldrückstände des

    Auszug aus BGH, 08.12.2017 - V ZR 82/17
    Es begründet kein dingliches Recht der Wohnungseigentümergemeinschaft, aufgrund dessen sie von dem eingetragenen Eigentümer Befriedigung aus dem Wohnungseigentum verlangen könnte (grundlegend Senat, Urteil vom 13. September 2013 - V ZR 209/12, BGHZ 198, 216 Rn. 8 ff., insbes. Rn. 9, 15; Beschluss vom 9. Mai 2014 - V ZB 123/13, BGHZ 201, 157 Rn. 15).

    Die darauf bezogene Kritik (vgl. Böttcher, ZVG, 6. Aufl., § 10 Rn. 19; Stöber, ZVG, 21. Aufl., § 10 Rn. 4.3; Bärmann/Becker, WEG, 13. Aufl., § 16 Rn. 187b ff.; Becker, ZfIR 2013, 809, 811; Schneider, ZWE 2014, 61, 66) lässt insbesondere außer Acht, dass die für den Umfang des Vorrechts gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG maßgeblichen Begriffe der "Beschlagnahme" einerseits und des "nach § 74a Abs. 5 (ZVG) festgesetzten Werts" außerhalb des Zwangsversteigerungs- bzw. Insolvenzverfahrens keine funktionelle Entsprechung finden, ein Duldungstitel den Umfang des Vorrechts aber aus Gründen der Bestimmtheit nicht offenlassen könnte (eingehend zum Ganzen Senat, Urteil vom 13. September 2013 - V ZR 209/12, BGHZ 198, 216 Rn. 17 ff.).

  • BGH, 11.05.2012 - V ZR 196/11

    Werdende Wohnungseigentümergemeinschaft: Haftung des Erwerbers und des

    Auszug aus BGH, 08.12.2017 - V ZR 82/17
    Richtig ist zwar, dass im maßgeblichen Jahr 2008 umstritten war, inwieweit der im Grundbuch als Eigentümer eingetragene Bauträger während der Entstehungsphase der Wohnungseigentümergemeinschaft für das Hausgeld haftet (vgl. jeweils mN zum damaligen Streitstand Senat, Beschluss vom 5. Juni 2008 - V ZB 85/07, BGHZ 177, 53 Rn. 8 ff.; Urteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 196/11, BGHZ 193, 219 Rn. 14).

    Von diesem Zeitpunkt an schuldet nämlich nur der Erwerber das Hausgeld, und der eingetragene Eigentümer haftet daneben nicht gesamtschuldnerisch (Senat, Urteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 196/11, BGHZ 193, 219 Rn. 15 ff.).

  • BGH, 13.06.1996 - IX ZR 233/95

    Prüfungsmaßstab im Regreßprozeß bei Führung des Ausgangsverfahrens nach dem

    Auszug aus BGH, 08.12.2017 - V ZR 82/17
    Hängt die Haftung des Verwalters vom Ausgang eines gerichtlichen Verfahrens ab, hat das Regressgericht vielmehr selbst zu entscheiden, wie richtigerweise hätte verfahren werden müssen (vgl. zur Haftung des Rechtsanwalts BGH, Urteil vom 13. Juni 1996 - IX ZR 233/95, BGHZ 133, 110, 111).

    Da diese Frage die haftungsausfüllende Kausalität betrifft, ist nach § 287 ZPO zu verfahren (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juni 1996 - IX ZR 233/95, BGHZ 133, 110, 113 ff.); die Darlegungs- und Beweislast trägt grundsätzlich die Klägerin.

  • BGH, 21.07.2011 - IX ZR 120/10

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Geltendmachung von Hausgeldansprüchen bei

    Auszug aus BGH, 08.12.2017 - V ZR 82/17
    Anders liegt es aber, wenn - wie hier - vor diesem Zeitpunkt das Insolvenzverfahren eröffnet wird; dann ist unter der Beschlagnahme i. S. von § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG die Insolvenzeröffnung zu verstehen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juli 2011 - IX ZR 120/10, NJW 2011, 3098 Rn. 34).
  • BGH, 22.07.2010 - V ZB 178/09

    Rangklasseneinordnung im Zwangsversteigerungsverfahren: Ermittlung des

    Auszug aus BGH, 08.12.2017 - V ZR 82/17
    Zwar bestimmt sich das für die Reichweite des Vorrechts gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG maßgebliche Jahr der Beschlagnahme außerhalb eines Insolvenzverfahrens nach § 22 Abs. 1 ZVG (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 178/09, ZfIR 2010, 863 Rn. 6).
  • BGH, 11.12.2015 - V ZR 80/15

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Voraussetzungen einer Stellung als werdender

    Auszug aus BGH, 08.12.2017 - V ZR 82/17
    Sollten die Wohnungen von dem Erwerber nicht bezogen worden sein (nach den von dem Berufungsgericht in Bezug genommenen Feststellungen des Amtsgerichts war dieser "nicht auffindbar"), ist jedoch im Zweifel davon auszugehen, dass eine Übergabe der Wohnungen an ihn nicht stattgefunden hat und die im Grundbuch eingetragene Bauträgerin infolgedessen Wohnungseigentümerin und Hausgeldschuldnerin geblieben ist (vgl. Senat, Urteil vom 11. Dezember 2015 - V ZR 80/15, ZfIR 2016, 237 Rn. 16).
  • LG Köln, 05.09.2013 - 29 S 40/13

    Wohngeldnachzahlung nach der Jahresabrechnung einer Eigentümerversammlung

    Auszug aus BGH, 08.12.2017 - V ZR 82/17
    Dies erfasse auch die Verpflichtung, für eine Anmeldung bevorrechtigter Hausgeldansprüche zu sorgen, wenn von Dritten die Zwangsversteigerung in das Wohnungseigentum des Schuldners betrieben werde; die erforderliche Vertretungsmacht im Außenverhältnis werde dem Verwalter in § 27 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 WEG eingeräumt (eingehend Jacoby, ZWE 2015, 297, 300; ebenso Niedenführ in Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Aufl., § 27 Rn. 42; Hügel/Elzer, WEG, 2. Aufl., § 27 Rn. 39; Then in Spielbauer/Then, WEG, 3. Aufl., § 10 ZVG Rn. 9; für eine Haftung des Verwalters bei unterbliebener Anmeldung ohne weitere Begründung LG Köln, ZWE 2014, 135; Bärmann/Merle/Becker, WEG, 13. Aufl., § 27 Rn. 330).
  • BGH, 25.10.2012 - IX ZR 207/11

    Anwaltsregress wegen Verlusts eines Vorprozesses gegen einen Finanzdienstleister:

    Auszug aus BGH, 08.12.2017 - V ZR 82/17
    Durch eine fiktive Entscheidung, die gerade mit diesem Inhalt nicht hätte ergehen dürfen, wird kein schutzwürdiger Besitzstand begründet (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 15. November 2007 - IX ZR 34/04, NJW 2008, 440 Rn. 21; Urteil vom 25. Oktober 2012 - IX ZR 207/11, NJW 2013, 540 Rn. 26 ff., jeweils mwN).
  • BGH, 21.02.2008 - V ZB 123/07

    Zeitpunkt der Anhängigkeit von Verfahren in Zwangsversteigerungssachen

  • BGH, 15.11.2007 - IX ZR 34/04

    Pflicht des Steuerberaters zur Herbeiführung einer verbindlichen Auskunft des

  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

  • BGH, 14.12.2018 - V ZR 309/17

    Erbenhaftung des Fiskus für Wohngeldschulden in einer

    Sie kann nämlich in der Regel ihre Rechte effektiv durchsetzen, weil die Wohngeldansprüche im Rahmen des § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG bevorrechtigt sind und den Rechten der nachfolgenden Rangklassen - insbesondere denjenigen von Kreditgebern und Vormerkungsberechtigten - vorgehen (vgl. Senat, Urteil vom 8. Dezember 2017 - V ZR 82/17, NJW 2018, 1613 Rn. 10).
  • BGH, 28.05.2020 - V ZB 56/19

    Vermögensarrest: Vollstreckungsverbot; Rangfolge der Staatsanwaltschaft;

    Denn selbst bei einer seitens der Staatsanwaltschaft betriebenen Zwangsversteigerung fallen - wie oben in Rn. 20 bereits ausgeführt - die Rechte der Rangklassen 2 und 3 nach rechtzeitiger Anmeldung in das geringste Gebot (§ 45 ZVG) und sind bei der Verteilung des Versteigerungserlöses vorrangig zu berücksichtigen (vgl. Senat, Urteil vom 8. Dezember 2017 - V ZR 82/17, NJW 2018, 1613 Rn. 10).
  • LG Stuttgart, 20.03.2019 - 19 S 17/18

    Wohnungseigentumssache: Zulässigkeit der Beschlussanfechtungsklage bei einer

    Andererseits verliert der teilende Eigentümer seine bisherigen Rechte im gleichen Umfang (BGH, Beschluss vom 5. Juni 2008 - V ZB 85/07; Urteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 196/11; Urteil vom 24. Juli 2015 - V ZR 275/14; Urteil vom 11. Dezember 2015 - V ZR 80/15; Versäumnisurteil vom 08. Dezember 2017 - V ZR 82/17).

    Erst von diesem Zeitpunkt an tritt der werdende Eigentümer in die Rechte und Pflichten ein und der eingetragene Eigentümer wird aus seiner bisherigen Stellung verdrängt (BGH, Urteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 196/11; Urteil vom 24. Juli 2015 - V ZR 275/14; Urteil vom 11. Dezember 2015- V ZR 80/15; Urteil vom 08. Dezember 2017 - V ZR 82/17 m.w.N.).

    Die Revision war nicht zuzulassen, denn die Frage, wann Erwerber zu werdenden Wohnungseigentümern werden, ist durch die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshof hinreichend geklärt (BGH, Beschluss vom 5. Juni 2008 - V ZB 85/07; Urteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 196/11; Urteil vom 24. Juli 2015 - V ZR 275/14; Urteil vom 11. Dezember 2015 - V ZR 80/15; Versäumnisurteil vom 08. Dezember 2017 - V ZR 82/17), ebenso die Rechtsfrage, ob im Rahmen einer Beschlussanfechtung sämtliche übrigen (werdenden) Eigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft zu verklagen sind (BGH, Urteil vom 11. November 2011 - V ZR 45/11).

  • LG München I, 19.04.2018 - 36 S 10312/17

    Auslegung einer alten Gemeinschaftsordnung; kein Ersterwerb nach Aufteilung von

    Soweit die Beklagte mit Schriftsatz vom 22.3.2018 ein weiteres Urteil des BGH vom 8.12.2017, Az: V ZR 82/17 zitiert hat, betrifft dies einen Fall des Ersterwerbs vom Aufteiler - was hier gerade nicht vorliegt - und ist damit nicht einschlägig.
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