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   BGH, 08.12.2020 - KZR 124/18   

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https://dejure.org/2020,52369
BGH, 08.12.2020 - KZR 124/18 (https://dejure.org/2020,52369)
BGH, Entscheidung vom 08.12.2020 - KZR 124/18 (https://dejure.org/2020,52369)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 2020 - KZR 124/18 (https://dejure.org/2020,52369)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW

    § 134 BGB, § 139 BGB, § 19 Abs. 1 GWB, § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB, § 20 Abs. 1 GWB, § 19 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 GWB, § 19 GWB, Art. 101 Abs. 1 AEUV, Art. 101 Abs. 2 AEUV

  • Wolters Kluwer

    Gesamtnichtigkeit des Mietvertrags wegen Verstoßes gegen das kartellrechtliche Missbrauchsverbot; Zustehen eines außerordentlichen Kündigungsrechts unter dem Aspekt der Verletzung des Konkurrenzschutzes (hier: Schilderpräger)

  • rewis.io

    Wettbewerbsbeschränkung: Pflicht eines privaten Vermieters zur Beachtung der Vorschriften des Vergaberechts bei einem Ausschreibungsverfahren; geltungserhaltende Reduktion bei aufgrund der Länge der Laufzeit gegen das Behinderungsverbot verstoßenden Mietverträgen; ...

  • Betriebs-Berater

    Konkurrenzschutz für Schilderpräger II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 19 Abs. 2 Nr. 1
    Gesamtnichtigkeit des Mietvertrags wegen Verstoßes gegen das kartellrechtliche Missbrauchsverbot; Zustehen eines außerordentlichen Kündigungsrechts unter dem Aspekt der Verletzung des Konkurrenzschutzes (hier: Schilderpräger)

  • rechtsportal.de

    GWB § 19 Abs. 2 Nr. 1
    Gesamtnichtigkeit des Mietvertrags wegen Verstoßes gegen das kartellrechtliche Missbrauchsverbot; Zustehen eines außerordentlichen Kündigungsrechts unter dem Aspekt der Verletzung des Konkurrenzschutzes (hier: Schilderpräger)

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kartellrecht: Konkurrenzschutz für Schilderpräger II

  • datenbank.nwb.de

    Konkurrenzschutz für Schilderpräger II

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schilderpräger genießt keinen Konkurrenzschutz

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Pflicht eines privaten Vermieters, der aufgrund seiner marktbeherrschenden Stellung vor einer Vermietung den aktuellen Bedarf im Wege der Ausschreibung ermitteln muss, ein förmliches, die Vorschriften des Vergaberechts beachtendes Ausschreibungsverfahren ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschluss des vertragsimmanenten Konkurrenzschutzes auch ohne vertragliche Vereinbarung möglich! (IMR 2021, 238)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2021, 668
  • GRUR 2021, 870
  • NZM 2021, 556
  • WM 2022, 939
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 17.12.2013 - KZR 66/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus BGH, 08.12.2020 - KZR 124/18
    (1) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Frage, ob der Verstoß einer Vereinbarung gegen ein gesetzliches Verbot nach § 134 BGB zu deren Nichtigkeit führt oder ob sich aus dem Gesetz etwas anderes ergibt, auch im Kartellrecht in erster Linie nach Sinn und Zweck der Verbotsnorm zu beantworten (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12, BGHZ 199, 289 Rn. 102 ff. - Stromnetz Berkenthin; Urteil vom 13. Oktober 2009 - KZR 34/06, K&R 2010, 349 Rn. 12 - Teilnehmerdaten I, jew. mwN).

    Danach ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, dessen Vornahme lediglich einem Beteiligten verboten ist, in der Regel gültig; (Gesamt-)Nichtigkeit nach § 134 BGB tritt nur ein, wenn einem solchen einseitigen Verbot ein Zweck zugrunde liegt, der die Nichtigkeit des ganzen Rechtsgeschäfts erfordert, weil er nicht anders als durch dessen Annullierung zu erreichen ist und die getroffene Regelung nicht hingenommen werden kann (vgl. BGHZ 199, 289 Rn. 107 - Stromnetz Berkenthin; BGH, K&R 2010, 349 Rn. 12 f. - Teilnehmerdaten I, jew. mwN).

  • BGH, 26.02.2020 - XII ZR 51/19

    Benachteiligung des Mieters eines Gewerberaummietvertrages durch vereinbarte

    Auszug aus BGH, 08.12.2020 - KZR 124/18
    (1) Allerdings weist die Revision zutreffend darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Pflicht des Vermieters zur ungestörten Gebrauchsüberlassung der Mietsache bei einem Gewerberaummietverhältnis grundsätzlich auch einen vertragsimmanenten Konkurrenzschutz umfasst, demzufolge der Vermieter prinzipiell gehalten ist, keine in der näheren Nachbarschaft des Mieters gelegenen Räume an Konkurrenten zu vermieten oder selbst in Konkurrenz zum Mieter zu treten (BGH, Urteil vom 26. Februar 2020 - XII ZR 51/19, BGHZ 224, 370 Rn. 37 mwN).

    Vielmehr ist nach den Umständen des einzelnen Falles abzuwägen, inwieweit nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Belange der Parteien die Fernhaltung von Konkurrenz geboten ist (BGHZ 224, 370 Rn. 37 mwN), wobei sich der Umfang des vertragsimmanenten Konkurrenzschutzes nach der jeweils berechtigten Verkehrserwartung richtet (BGHZ 224, 370 Rn. 38).

  • BGH, 25.07.2002 - III ZR 113/02

    Wirksamkeit eines mit einem Wohnungsvermittler abgeschlossenen Maklervertrages

    Auszug aus BGH, 08.12.2020 - KZR 124/18
    Entscheidend ist, ob sich das Verbot nicht nur gegen den Abschluss des Rechtsgeschäfts wendet, sondern auch gegen seine privatrechtliche Wirksamkeit und damit gegen seinen wirtschaftlichen Erfolg (BGH, Urteil vom 25. Juli 2002 - III ZR 113/02, BGHZ 152, 10, 11 f.).
  • BGH, 12.06.2018 - KZR 4/16

    Zuwiderhandlung gegen das Kartellverbot: Austauschvertrag als bezweckte

    Auszug aus BGH, 08.12.2020 - KZR 124/18
    Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrfach ausgesprochen, dass bei Wettbewerbsbeschränkungen, deren Unzulässigkeit aus der vereinbarten Dauer folgt, grundsätzlich die Möglichkeit besteht, sie im Wege einer geltungserhaltenden Reduktion auf das zeitlich zulässige Maß zurückzuführen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juni 2018 - KZR 4/16, WuW 2018, 476 Rn. 61 - Busverkehr im Altmarkkreis; BGH, Urteil vom 10. Dezember 2008 - KZR 54/08, WuW/E DE-R 2554 Rn. 25 mwN - Subunternehmervertrag II).
  • BGH, 22.07.1999 - KZR 48/97

    Beschränkte Ausschreibung

    Auszug aus BGH, 08.12.2020 - KZR 124/18
    Andernfalls kann die Vereinbarung gegebenenfalls teilnichtig sein (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 2002 - KZR 10/01, WuW/E DE-R 1031, 1032, juris Rn. 14; Urteil vom 22. Juli 1999 - KZR 48/97, WuW/E DE-R 349, 352, juris Rn. 27 - Beschränkte Ausschreibung).
  • EuGH, 30.04.1998 - C-230/96

    Cabour

    Auszug aus BGH, 08.12.2020 - KZR 124/18
    Für Verstöße gegen das Kartellverbot nach Art. 101 Abs. 1 AEUV geht auch der Gerichtshof der Europäischen Union in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Nichtigkeitsfolge des Art. 101 Abs. 2 AEUV grundsätzlich nur die verbotswidrigen Teile einer Vereinbarung erfasst (vgl. EuGH, Urteil vom 30. Juni 1966 - 56/65, Slg. 1966, 282, 304 - Maschinenbau Ulm; Urteil vom 30. April 1998 - C-230/96, Slg. 1998, I 2055 Rn. 51 - Cabour).
  • BGH, 10.12.2008 - KZR 54/08

    Subunternehmervertrag II

    Auszug aus BGH, 08.12.2020 - KZR 124/18
    Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrfach ausgesprochen, dass bei Wettbewerbsbeschränkungen, deren Unzulässigkeit aus der vereinbarten Dauer folgt, grundsätzlich die Möglichkeit besteht, sie im Wege einer geltungserhaltenden Reduktion auf das zeitlich zulässige Maß zurückzuführen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juni 2018 - KZR 4/16, WuW 2018, 476 Rn. 61 - Busverkehr im Altmarkkreis; BGH, Urteil vom 10. Dezember 2008 - KZR 54/08, WuW/E DE-R 2554 Rn. 25 mwN - Subunternehmervertrag II).
  • BGH, 07.11.2006 - KZR 2/06

    Bevorzugung einer Behindertenwerkstatt

    Auszug aus BGH, 08.12.2020 - KZR 124/18
    Dies setzt aber in einer Konstellation wie der vorliegenden lediglich voraus, dass die potenziellen Mietinteressenten Kenntnis von der Anmietungsmöglichkeit und den vom Vermieter gewünschten Konditionen erlangen können und ihnen die Chance gewährt wird, diskriminierungsfrei als Mieter ausgewählt zu werden (vgl. BGH, Urteile vom 7. November 2006 - KZR 2/06, WuW/E DE-R 1951, 1952 Rn. 13 - Bevorzugung einer Behindertenwerkstatt, und vom 13. November 2007 - KZR 22/06, WuW/E DE-R 2163 Rn. 11).
  • BGH, 13.10.2009 - KZR 34/06

    Teilnehmerdaten I

    Auszug aus BGH, 08.12.2020 - KZR 124/18
    (1) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Frage, ob der Verstoß einer Vereinbarung gegen ein gesetzliches Verbot nach § 134 BGB zu deren Nichtigkeit führt oder ob sich aus dem Gesetz etwas anderes ergibt, auch im Kartellrecht in erster Linie nach Sinn und Zweck der Verbotsnorm zu beantworten (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12, BGHZ 199, 289 Rn. 102 ff. - Stromnetz Berkenthin; Urteil vom 13. Oktober 2009 - KZR 34/06, K&R 2010, 349 Rn. 12 - Teilnehmerdaten I, jew. mwN).
  • EuGH, 30.06.1966 - 56/65

    Société Technique Minière / Maschinenbau Ulm

    Auszug aus BGH, 08.12.2020 - KZR 124/18
    Für Verstöße gegen das Kartellverbot nach Art. 101 Abs. 1 AEUV geht auch der Gerichtshof der Europäischen Union in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Nichtigkeitsfolge des Art. 101 Abs. 2 AEUV grundsätzlich nur die verbotswidrigen Teile einer Vereinbarung erfasst (vgl. EuGH, Urteil vom 30. Juni 1966 - 56/65, Slg. 1966, 282, 304 - Maschinenbau Ulm; Urteil vom 30. April 1998 - C-230/96, Slg. 1998, I 2055 Rn. 51 - Cabour).
  • BGH, 13.11.2007 - KZR 22/06

    Vermietung von Gewerberäumen an Schilderpräger im Gebäude der

  • BGH, 08.04.2003 - KZR 39/99

    "Konkurrenzschutz für Schilderpräger"

  • BGH, 24.09.2002 - KZR 10/01

    Rechtsfolgen der Teilnichtigkeit eines Rechtsgeschäfts

  • BGH, 18.05.2021 - KVR 54/20

    Booking.com - Zulässigkeit "enger" Bestpreisklauseln für Hotelbuchungsportale

    Vielmehr ist im Einzelfall abzuwägen, inwieweit nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Belange der Parteien die Fernhaltung von Konkurrenz geboten ist (BGH, Urteil vom 26. Februar 2020 - XII ZR 51/19, BGHZ 224, 370 Rn. 37; Urteil vom 8. Dezember 2020 - KZR 124/18, NZKart 2021, 302 Rn. 36 f. - Konkurrenzschutz für Schilderpräger II).
  • OLG Brandenburg, 16.06.2021 - 11 U 16/18

    Vergütungsansprüche aufgrund der Beauftragung als Sicherheits- und

    Das Vergaberecht verpflichtet öffentliche Auftraggeber, zu denen die Beklagte gem. § 99 GWB zählt, nicht aber private Unternehmen (BGH, Urt. v. 08.12.2020 - KZR 124/18, Rn. 16, juris).
  • OLG Brandenburg, 21.03.2024 - 12 U 195/22

    Vergaberechtsverstoß im Unterschwellenbereich ist nach Zuschlagserteilung

    Ein Verstoß gegen § 134 BGB mit der Folge der Nichtigkeit des Vertrages ist bei einem zweiseitigen Rechtsgeschäft, dessen Vornahme lediglich einem Beteiligten verboten ist, nämlich nur dann gerechtfertigt, wenn dem einseitigen Verbot ein Zweck zugrunde liegt, der die Nichtigkeit des ganzen Rechtsgeschäfts erfordert, weil er nicht anders als durch die Annullierung der Vereinbarung zu erreichen ist und die getroffene Regelung nicht hingenommen werden kann (BGH Urteil vom 08.12.2020, Az. KZR 124/18, Rn. 24; OLG Brandenburg, 4. Zivilsenat, a.a.O.).
  • OLG Brandenburg, 24.02.2022 - 10 U 13/21

    Bereitstellung von Technik zur mobilen Verkehrsüberwachung; Keine Inanspruchnahme

    Danach ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, dessen Vornahme lediglich einem Beteiligten verboten ist, in der Regel gültig; (Gesamt-)Nichtigkeit nach § 134 BGB tritt nur ein, wenn einem solchen einseitigen Verbot ein Zweck zugrunde liegt, der die Nichtigkeit des ganzen Rechtsgeschäfts erfordert, weil er nicht anders als durch dessen Annullierung zu erreichen ist und die getroffene Regelung nicht hingenommen werden kann (BGH, Urteil vom 08.12.2020 - KZR 124/18 - BeckRS 2020, 45872 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 21.06.2023 - 4 U 62/22

    Vertrag über die technische Unterstützung bezüglich durchzuführender

    Danach ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, dessen Vornahme lediglich einem Beteiligten verboten ist, in der Regel gültig; (Gesamt-)Nichtigkeit nach § 134 BGB tritt nur ein, wenn einem solchen einseitigen Verbot ein Zweck zugrunde liegt, der die Nichtigkeit des ganzen Rechtsgeschäfts erfordert, weil er nicht anders als durch dessen Annullierung zu erreichen ist und die getroffene Regelung nicht hingenommen werden kann (BGH, Urteil vom 08.12.2020 - KZR 124/18 -, Rn. 24, juris).
  • AG Fürth/Bayern, 25.10.2023 - 310 C 428/23

    Glücksspielstaatsvertrag, Elektronisches Dokument, Vorläufige Vollstreckbarkeit,

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung führt der Verstoß gegen ein Verbotsgesetz in der Regel nur dann zur Nichtigkeit des Rechtsgeschäftes, wenn sich das Verbot gegen beide Vertragsteile richtet (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 2020 - KZR 124/18 -, juris, dort RdNr. 24; BGH, Beschluss vom 13. September 2022- XI ZR 515/21 -, juris, dort RdNr. 11).
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